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Elektronischer Rechtsverkehr - eBroschüre (PDF), Ausgabe 3/2021
Elektronischer Rechtsverkehr - eBroschüre (PDF), Ausgabe 3/2021

Die eBroschüren-Reihe ERV: Immer auf dem neuesten Stand sein über das beA, die künstliche Intelligenz und den elektronischen Rechtsverkehr! Corona lässt nicht locker! Der Nationale Normenkontrollrat stellt fest: „Die Pandemie hat das Land noch immer fest im Griff. Zwar sind Erleichterungen absehbar, doch noch herrscht Krisenstimmung. Deutschland ist unzufrieden mit sich selbst. Unzufrieden mit einer mangelnden strategischen Weitsicht, mit komplizierten Abstimmungs- und Entscheidungs-strukturen, mit aufwändigen Lösungen und bürokratischen Abläufen allen voran, mit der fehlenden Digitalisierung in Verwaltung, Bildungs- und Gesundheitswesen." Allerdings sind zumindest kleine Erfolge mittlerweile sichtbar, so z.B. hinsichtlich der Videoverhandlungen bei Gericht, die schon längst in § 128 ZPO normiert sind! Im Zuge dessen hat die Arbeitsgruppe „Modernisierung des Zivilprozesses" rechtspolitische Aktivitäten gefordert, die die Digitalisierung im Zivilprozess noch vor der Bundestagswahl vorantreiben sollen. Wie immer bietet die eBroschüre einen aktuellen Beitrag zum beA, diesmal zum Thema: beA Rechtsprechung: Fehlbedienung vermeiden Weitere Themen dieser Ausgabe sind: Telefax ist nicht datenschutzkonform Notartag 2021: Notare als „Vorreiter der Digitalisierung „Einheitliches Unternehmenskonto" für die Kommunikation mit Behörden Das Registermodernisierungsgesetz Länderübergreifende Justiz-Zusammenarbeit vereinbart Identitätsüberprüfung nach dem Geldwäschegesetz

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Elektronischer Rechtsverkehr 4/2021 - eBroschüre (PDF)
Elektronischer Rechtsverkehr 4/2021 - eBroschüre (PDF)

Die eBroschüren-Reihe ERV: Immer auf dem neuesten Stand sein über das beA, die künstliche Intelligenz und den elektronischen Rechtsverkehr! Chatbot als Bürgerkontakt Lösung für die Zukunft?? Leider sind überall in Deutschland die gleichen Beobachtungen zu machen, ob bei der Digitalisierung, bei der Corona-Pandemie, bei der Hochwasser-Katastrophe oder beim Afghanistan-Desaster: oft zögerliches und unentschlossenes Vorgehen, vielfach verwaltungstypische Behäbigkeit und bürokratische Blockaden, unübersichtliche Zuständigkeiten und besonders schleppende Umsetzung. Und wo bleibt das Positive? Trotz noch immer nicht ausreichender technischer Ausstattung sprechen nach Einschätzung der gerichtlichen Praxis die umfangreichen Erfahrungen mit Videoverhandlungen in den letzten eineinhalb Jahren vielmehr dafür, dass solche Verhandlungen auch nach der Pandemie eine Selbstverständlichkeit bleiben beziehungsweise werden. Denn der Anwendungsbereich von Videoverhandlungen geht weit über Massenverfahren hinaus. Aber es gibt noch mehr Positives zu berichten. Der Untertitel dieser Ausgabe lautet „Chatbot als Bürgerkontakt Lösung für die Zukunft??"; und damit bewegen wir uns auf ein ganz neues und zukunftsträchtiges Feld wie der Hauptbeitrag von Ralf Hülsbömer dieser Ausgabe belegt. Man mag es kaum glauben, aber es ist eine Tatsache: ab 1.1.2022 kommt der verbindliche elektronische Rechtsverkehr! Sind wir daraus ausreichend vorbereitet? Und deswegen bietet diese e-Broschüre diesmal drei Beiträge unserer „Stamm-Autorin" Ilona Cosack. In dem Beitrag „beA rüstet auf" berichtet sie über die letzten Aktualisierungen im beA. Der zweite Beitrag beleuchtet die "kleine BRAO-Reform", die am 1.8.2021 in Kraft getreten ist, und deren Auswirkungen auf das beA. Im dritten Beitrag geht es um eine praktisch sehr bedeutende Frage, nämlich der Rechtsprechung zur Kontrolle der Eingangsbestätigung bei Nutzung des beA. Weitere Themen dieser Ausgabe sind: BMJV entwickelt Online-Klagetool BFH erschwert gerichtliche Video-Verhandlungen Ländersteckbriefe: Deutschland-Index 2021 regional Datenschützer geht gegen Facebook-Fanpages von Behörden vor Telekom stellt De-Mail-Service ein Digitale Gesetzesveröffentlichung in Deutschland verzögert sich

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Elektronischer Rechtsverkehr - eBroschüre (PDF), Ausgabe 2/2022
Elektronischer Rechtsverkehr - eBroschüre (PDF), Ausgabe 2/2022

Die eBroschüren-Reihe ERV: Immer auf dem neuesten Stand sein über das beA, die künstliche Intelligenz und den elektronischen Rechtsverkehr! Immer neue beA-Updates Diesmal trägt unsere e-Broschüre den Titel „Immer neue beA-Updates"; und damit sind wir schon bei dem Beitrag von Ilona Cosack, der Ihnen die entsprechenden Detail-Informationen für die Praxis liefert. Der zweite Hauptbeitrag dieser Ausgabe von Isabelle Biallaß befasst sich intensiv mit der aktiven Nutzung des elektronischen Rechtsverkehrs durch Behörden und juristische Personen des öffentlichen Rechts. Der elektronische Rechtsverkehr wird allerdings nur funktionieren, wenn die Rahmenbedingungen stimmen. Und da sieht z.B. der Deutsche Richterbund noch zahlreiche Baustellen bei der Digitalisierung der Justiz und bezweifelt, dass der Umstieg auf eine flächendeckend digitalisierte Justiz zum geplanten Termin 2026 gelingt. Dass Deutschland noch weiterhin das traurige Prädikat „Digitalisierungs-Entwicklungsland" beanspruchen kann, zeigt sich weiterhin in vielen Bereichen. Andererseits ist aber auch über Aktivitäten zu berichten, die Digitalisierung gerade im Bereich der elektronischen Gerichtsakte voranzutreiben. Weiter informieren wir über den BSI-Lagebericht „Alarmstufe Rot" bei Cybersicherheit, das Projekt Datenautobahn Strafsachen in Baden-Württemberg und die Grundsteinlegung für ein Kryptowertpapierregister. Themen dieser Broschüre sind: beA Updates Die aktive Nutzung des elektronischen Rechtsverkehrs durch Behörden Speyerer Digitalisierungswerkstatt 2./3.6.2022: online-Zivilklage und strukturierter Parteivortrag so könnte es funktionieren Projekt Datenautobahn Strafsachen in Baden-Württemberg Grundsteinlegung für ein Kryptowertpapierregister BSI-Lagebericht „Alarmstufe Rot" bei Cybersicherheit

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Elektronischer Rechtsverkehr - eBroschüre (PDF), Ausgabe 1/2022
Elektronischer Rechtsverkehr - eBroschüre (PDF), Ausgabe 1/2022

Die eBroschüren-Reihe ERV: Immer auf dem neuesten Stand sein über das beA, die künstliche Intelligenz und den elektronischen Rechtsverkehr! Jetzt beginnt die Praxis Start der aktiven Nutzungspflicht Seit 1.1.2022 besteht nun die lange angekündigte aktive Nutzungspflicht des beA für die Anwaltschaft und die Zeiten von Briefpost und Fax zum Gericht sind endgültig vorbei. Die gut darauf vorbereitete Kanzlei kann sich glücklich schätzen! Und wie sieht es bei den Empfängern der elektronisch eingehenden Dokumente aus, den Gerichten? Leider nicht so rosig! Gibt es nämlich noch keine gerichtliche e-Akte oder wird sie nur parallel zur weiterhin allein rechtsverbindlichen Papierakte geführt muss jedes elektronische Dokument bei Gericht erst ausgedruckt werden. Ökonomisch und ökologisch sehr sinnvoll! Ilona Cosack gibt Ihnen dazu, sowie zum verschobenen beA-Update 3.10 wertvolle Praxistipps. Nach den Vorgaben des Online-Zugangsgesetzes (OZG) sollten bis Ende 2022 insgesamt 575 Verwaltungsdienstleistungen für Bürgerinnen und Bürger online angeboten werden. Das Online-Zugangsgesetz (OZG) ist mit ehrgeizigen Zielen gestartet, zum 30.9.2021 waren jedoch nur 84 der geplanten 575 Dienstleistungen in allen Gemeinden verfügbar. Gerade die Corona-Pandemie mit den geschlossenen Rathäusern hat aber gezeigt, wie notwendig ein reibungsloser Online-Zugang zu den notwendigen Verwaltungsleistungen ist. Dabei gibt es für den „Normalbürger", aber auch für professionelle Kommunikationspartner sehr unterschiedliche elektronischen Zugangsmöglichkeiten zu Justiz und Verwaltung. Hierüber informiert Dieter Kesper umfassend in seinem Beitrag. Themen dieser Broschüre sind: Start der aktiven Nutzungspflicht des beA zum 1.1.22: Jetzt beginnt die Praxis beA Update 3.10 verschoben Die elektronische Kommunikation mit Justiz und Verwaltung

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Elektronischer Rechtsverkehr 3/2017 - eBroschüre (PDF)
Elektronischer Rechtsverkehr 3/2017 - eBroschüre (PDF)

Sie haben fraglos einen PC und einen Internetzugang aber haben Sie auch eine beA-Karte und ein Kartenlesegerät? Wenn nicht, dann sollten Sie jetzt aktiv werden! Wer bis zum 30.9.2017 seine beA-Karte bei der BNotK bestellt, kann sicher sein, dass er diese noch rechtzeitig vor dem 1.1.2018 für die Erstregistrierung im beA erhält. Denn dann sind Rechtsanwälte verpflichtet, Zustellungen und Nachrichten, die in ihrem beA eingehen, zur Kenntnis zu nehmen und gegen sich gelten zu lassen. Unsere eBroschüren-Reihe ERV begleitet Sie kontinuierlich bei der Umstellung auf die elektronische Kommunikation mit den Gerichten und die praktische Nutzung Ihres beA. Die neuen technischen und damit verbundenen organisatorischen Abläufe in der Kanzlei lassen sich nicht von heute auf morgen bewältigen, aber Schritt für Schritt. Das probate Mittel gegen Berührungsangst mit dem beA lautet deshalb: rechtzeitig Informationen einholen, Maßnahmen treffen, Ausprobieren. Im Mittelpunkt dieser Ausgabe steht natürlich das beA: Alle diejenigen, die ihr beA noch nicht in Betrieb genommen haben, finden hier noch einmal die allerwichtigsten Schritte, die zu tun sind, um den Anforderungen ab 1.1.2018 zu genügen. Wer mehr wissen möchte, kann nachlesen, welche Neuerungen das beA-Update gebracht hat und Hilfestellung bei der Frage erhalten, wie Nachrichten aus dem beA exportiert und auf dem eigenen Server gespeichert werden. Tipps und Abbildungen erleichtern hierbei die praktische Umsetzung. Daneben finden Sie informative Berichte über verschiedene Veranstaltungen zu den Themen „Legal-Tech" und „Elektronische Akte in Strafsachen", die einen Blick auf die unaufhaltsame Entwicklung des ERV eröffnen. Ausgewählte Entscheidungen zum ERV zeigen, dass die elektronische Kommunikation viele Fragen (wie z.B. zur Signatur/Berufspflichten) aufwirft, die in der Anwaltspraxis zunehmend an Bedeutung gewinnen. Die Themen dieser Ausgabe sind u.a.: - Das beA Stand der Dinge - Großes beA-Update: Was gibt es Neues? - beA: Nachrichten exportieren und aufbewahren

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