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Elektronischer Rechtsverkehr - eBroschüre (PDF), Ausgabe 2/2022
Elektronischer Rechtsverkehr - eBroschüre (PDF), Ausgabe 2/2022

Die eBroschüren-Reihe ERV: Immer auf dem neuesten Stand sein über das beA, die künstliche Intelligenz und den elektronischen Rechtsverkehr! Immer neue beA-Updates Diesmal trägt unsere e-Broschüre den Titel „Immer neue beA-Updates"; und damit sind wir schon bei dem Beitrag von Ilona Cosack, der Ihnen die entsprechenden Detail-Informationen für die Praxis liefert. Der zweite Hauptbeitrag dieser Ausgabe von Isabelle Biallaß befasst sich intensiv mit der aktiven Nutzung des elektronischen Rechtsverkehrs durch Behörden und juristische Personen des öffentlichen Rechts. Der elektronische Rechtsverkehr wird allerdings nur funktionieren, wenn die Rahmenbedingungen stimmen. Und da sieht z.B. der Deutsche Richterbund noch zahlreiche Baustellen bei der Digitalisierung der Justiz und bezweifelt, dass der Umstieg auf eine flächendeckend digitalisierte Justiz zum geplanten Termin 2026 gelingt. Dass Deutschland noch weiterhin das traurige Prädikat „Digitalisierungs-Entwicklungsland" beanspruchen kann, zeigt sich weiterhin in vielen Bereichen. Andererseits ist aber auch über Aktivitäten zu berichten, die Digitalisierung gerade im Bereich der elektronischen Gerichtsakte voranzutreiben. Weiter informieren wir über den BSI-Lagebericht „Alarmstufe Rot" bei Cybersicherheit, das Projekt Datenautobahn Strafsachen in Baden-Württemberg und die Grundsteinlegung für ein Kryptowertpapierregister. Themen dieser Broschüre sind: beA Updates Die aktive Nutzung des elektronischen Rechtsverkehrs durch Behörden Speyerer Digitalisierungswerkstatt 2./3.6.2022: online-Zivilklage und strukturierter Parteivortrag so könnte es funktionieren Projekt Datenautobahn Strafsachen in Baden-Württemberg Grundsteinlegung für ein Kryptowertpapierregister BSI-Lagebericht „Alarmstufe Rot" bei Cybersicherheit

Regulärer Preis: 0,00 €
Elektronischer Rechtsverkehr - eBroschüre (PDF), Ausgabe 1/2021
Elektronischer Rechtsverkehr - eBroschüre (PDF), Ausgabe 1/2021

Die eBroschüren-Reihe ERV: Immer auf dem neuesten Stand sein über das beA, die künstliche Intelligenz und den elektronischen Rechtsverkehr! Corona deckt Schwachstellen auf Die zweite Corona-Welle hat uns voll erwischt und schlimmer zugeschlagen als die erste! Selbst die Regierung muss mittlerweile eingestehen, dass die Corona-Krise die digitale Rückständigkeit in vielen Bereichen Deutschlands schonungslos offengelegt hat. Zu viel Bürokratie, zu wenig Digitalisierung! Als Beispiele seien nur die Gesundheitsämter, Schulen und auch die oft fehlende Ausstattung im Homeoffice genannt. Und dann muss ja schließlich die Pandemie noch bekämpft und eingedämmt werden! Hier zeigt sich, dass der so hochgelobte Datenschutz diesem Bemühen eher hinderlich gegenüber steht. Auch bei umsichtiger Abwägung der Rechtsgüter Datenschutz und Gesundheit stellt sich die Frage, ob der Datenschutz Vorrang vor anderen Rechtsgütern haben sollte! Diese Ausgabe unserer e-Broschüre bietet Ihnen ausführliche Informationen zur verpflichtenden Einführung der E-Akte an deutschen Gerichten. Wie steht es mit Leistungsfähigkeit, Nutzen und etwaigen Problemen? Es gibt Neuigkeiten zum beA! Update macht Export einfacher Wird das Fax abgeschafft? Weitere Themen dieser Ausgabe sind: Referentenentwurf des Gesetzes für den Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs Zivilrichtertag 2021 Gerichtliche Videoverhandlung

Regulärer Preis: 0,00 €
Elektronischer Rechtsverkehr 4/2017 - eBroschüre (PDF)
Elektronischer Rechtsverkehr 4/2017 - eBroschüre (PDF)

Die eBroschüren-Reihe ERV: Immer auf dem Laufenden sein über das beA und den elektronischen Rechtsverkehr! Sind Sie startbereit für den Betrieb Ihres beA? Ab 1.1.2018 wird der ERV auch in Ihrer Kanzlei unvermeidlich Einzug halten! Denn dann müssen Sie Zustellungen und Nachrichten, die in Ihrem beA eingehen, zur Kenntnis nehmen. Zusammen mit dieser sog. passiven Nutzungspflicht aller Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte wird mit Beginn des Jahres 2018 die Rechtsverordnung zum elektronischen Rechtsverkehr (ERVV) in Kraft treten, die wichtige bundesweite Standards umsetzt. Im Fokus dieser Ausgabe unserer eBroschüren-Reihe steht dementsprechend die vor Kurzem verabschiedete ERVV und deren Bedeutung für die Nutzung des beA: Insbesondere mit den hier im Einzelnen vorgestellten Anforderungen an elektronische Dokumente wie Schriftsätze und Anlagen , die durch die ERVV verbindlich geregelt werden, sollten Sie sich vor dem 1.1.208 noch vertraut machen. Wer auch im Hinblick auf die Weiterentwicklung des beA-Systems auf neuestem Stand sein will, kann hier nachlesen, welche Neuerungen das jüngste beA-Update im September gebracht hat insbesondere für Syndikusanwälte und weitere Postfächer/Kanzleien. Und wie soll eigentlich die elektronische Kommunikation mit Mandanten aussehen? Wenn Sie sich ein Bild davon machen möchten, welche Wege hierfür zur Verfügung stehen, dann bieten wir Ihnen in dieser Ausgabe die Möglichkeit, die einzelnen Schritte und Alternativen für den möglichen Austausch mit Mandanten anhand von Abbildungen nachzuvollziehen. Daneben finden Sie wieder informative Berichte über Veranstaltungen sowie Neuigkeiten aus Bund und Ländern, die einen Blick auf die unaufhaltsame Entwicklung des ERV eröffnen. Ausgewählte Entscheidungen zum ERV zeigen aufs Neue, dass die elektronische Kommunikation viele Fragen aufwirft, die in der Anwaltspraxis zunehmend an Bedeutung gewinnen. Die Themen dieser Ausgabe sind u.a.: - Die Rechtsverordnung zum elektronischen Rechtsverkehr (ERVV) - beA: Update im September 2017 und weitere Postfächer - beA Kommunikation mit Mandanten - beA statt EGVP - Verschwiegenheitsverpflichtung in § 203 StGB und § 43e BRAO

Regulärer Preis: 0,00 €
Elektronischer Rechtsverkehr 2/2017 - eBroschüre (PDF)
Elektronischer Rechtsverkehr 2/2017 - eBroschüre (PDF)

Die eBroschüren-Reihe ERV: So sind Sie immer auf dem Laufenden über das beA und den elektronischen Rechtsverkehr! Ab 1.1.2018 sind Rechtsanwälte verpflichtet, Eingänge in ihrem beA zur Kenntnis zu nehmen (Stichwort: passive Nutzung). Nutzen Sie jetzt die Möglichkeit, Ihr beA und den ERV in den bis dahin verbleibenden 6 Monaten (besser) kennenzulernen. Die eBroschüren-Reihe ERV begleitet in der „Testphase" 2017 alle diejenigen, die erste Schritte im beA unternehmen und am Stichtag auf den Eingang elektronischer Dokumente vorbereitet sein möchten. Denn die Umstellung auf die elektronische Kommunikation mit den Gerichten und die entsprechenden neuen Kanzleiabläufe lassen sich schwerlich von heute auf morgen bewältigen. Besser als Abwarten ist deshalb in jedem Fall: rechtzeitig Informationen einholen, Ausprobieren und Maßnahmen treffen. Im Mittelpunkt dieser Ausgabe steht natürlich wieder die praktische Arbeit mit dem beA: Sie erfahren u.a., wie wichtig es ist, das Verbot der Weitergabe von Signaturkarte und PINs zu beachten und erhalten Hilfestellung bei der Frage, wie Sie Nachrichten erstellen und mit bzw. ohne Signatur versenden können. Tipps und Abbildungen erleichtern hierbei die praktische Umsetzung und die konkreten Schritte im beA. Daneben finden Sie zahlreiche Informationen über aktuelle Entwicklungen im ERV wie z.B. zur aktuellen Gesetzgebung, zur elektronischen Akte u.v.m. In den ausgewählten Entscheidungen zum ERV wird deutlich, dass die elektronische Kommunikation viele Fragen (wie z.B. zur Signatur/Berufspflichten) aufwirft, die zu kennen sich lohnt. Die Themen dieser Ausgabe sind u.a.: - Die Übermittlung elektronischer Dokumente vom Anwalt an das Gericht - Verbot der Weitergabe von Signaturkarte und PINs - beA: Nachrichten erstellen und mit und ohne Signatur versenden

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Elektronischer Rechtsverkehr - eBroschüre (PDF), Ausgabe 1/2022
Elektronischer Rechtsverkehr - eBroschüre (PDF), Ausgabe 1/2022

Die eBroschüren-Reihe ERV: Immer auf dem neuesten Stand sein über das beA, die künstliche Intelligenz und den elektronischen Rechtsverkehr! Jetzt beginnt die Praxis Start der aktiven Nutzungspflicht Seit 1.1.2022 besteht nun die lange angekündigte aktive Nutzungspflicht des beA für die Anwaltschaft und die Zeiten von Briefpost und Fax zum Gericht sind endgültig vorbei. Die gut darauf vorbereitete Kanzlei kann sich glücklich schätzen! Und wie sieht es bei den Empfängern der elektronisch eingehenden Dokumente aus, den Gerichten? Leider nicht so rosig! Gibt es nämlich noch keine gerichtliche e-Akte oder wird sie nur parallel zur weiterhin allein rechtsverbindlichen Papierakte geführt muss jedes elektronische Dokument bei Gericht erst ausgedruckt werden. Ökonomisch und ökologisch sehr sinnvoll! Ilona Cosack gibt Ihnen dazu, sowie zum verschobenen beA-Update 3.10 wertvolle Praxistipps. Nach den Vorgaben des Online-Zugangsgesetzes (OZG) sollten bis Ende 2022 insgesamt 575 Verwaltungsdienstleistungen für Bürgerinnen und Bürger online angeboten werden. Das Online-Zugangsgesetz (OZG) ist mit ehrgeizigen Zielen gestartet, zum 30.9.2021 waren jedoch nur 84 der geplanten 575 Dienstleistungen in allen Gemeinden verfügbar. Gerade die Corona-Pandemie mit den geschlossenen Rathäusern hat aber gezeigt, wie notwendig ein reibungsloser Online-Zugang zu den notwendigen Verwaltungsleistungen ist. Dabei gibt es für den „Normalbürger", aber auch für professionelle Kommunikationspartner sehr unterschiedliche elektronischen Zugangsmöglichkeiten zu Justiz und Verwaltung. Hierüber informiert Dieter Kesper umfassend in seinem Beitrag. Themen dieser Broschüre sind: Start der aktiven Nutzungspflicht des beA zum 1.1.22: Jetzt beginnt die Praxis beA Update 3.10 verschoben Die elektronische Kommunikation mit Justiz und Verwaltung

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