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Elektronischer Rechtsverkehr 3/2017 - eBroschüre (PDF)
Elektronischer Rechtsverkehr 3/2017 - eBroschüre (PDF)

Sie haben fraglos einen PC und einen Internetzugang aber haben Sie auch eine beA-Karte und ein Kartenlesegerät? Wenn nicht, dann sollten Sie jetzt aktiv werden! Wer bis zum 30.9.2017 seine beA-Karte bei der BNotK bestellt, kann sicher sein, dass er diese noch rechtzeitig vor dem 1.1.2018 für die Erstregistrierung im beA erhält. Denn dann sind Rechtsanwälte verpflichtet, Zustellungen und Nachrichten, die in ihrem beA eingehen, zur Kenntnis zu nehmen und gegen sich gelten zu lassen. Unsere eBroschüren-Reihe ERV begleitet Sie kontinuierlich bei der Umstellung auf die elektronische Kommunikation mit den Gerichten und die praktische Nutzung Ihres beA. Die neuen technischen und damit verbundenen organisatorischen Abläufe in der Kanzlei lassen sich nicht von heute auf morgen bewältigen, aber Schritt für Schritt. Das probate Mittel gegen Berührungsangst mit dem beA lautet deshalb: rechtzeitig Informationen einholen, Maßnahmen treffen, Ausprobieren. Im Mittelpunkt dieser Ausgabe steht natürlich das beA: Alle diejenigen, die ihr beA noch nicht in Betrieb genommen haben, finden hier noch einmal die allerwichtigsten Schritte, die zu tun sind, um den Anforderungen ab 1.1.2018 zu genügen. Wer mehr wissen möchte, kann nachlesen, welche Neuerungen das beA-Update gebracht hat und Hilfestellung bei der Frage erhalten, wie Nachrichten aus dem beA exportiert und auf dem eigenen Server gespeichert werden. Tipps und Abbildungen erleichtern hierbei die praktische Umsetzung. Daneben finden Sie informative Berichte über verschiedene Veranstaltungen zu den Themen „Legal-Tech" und „Elektronische Akte in Strafsachen", die einen Blick auf die unaufhaltsame Entwicklung des ERV eröffnen. Ausgewählte Entscheidungen zum ERV zeigen, dass die elektronische Kommunikation viele Fragen (wie z.B. zur Signatur/Berufspflichten) aufwirft, die in der Anwaltspraxis zunehmend an Bedeutung gewinnen. Die Themen dieser Ausgabe sind u.a.: - Das beA Stand der Dinge - Großes beA-Update: Was gibt es Neues? - beA: Nachrichten exportieren und aufbewahren

Regulärer Preis: 0,00 €
Elektronischer Rechtsverkehr - eBroschüre (PDF), Ausgabe 1/2022
Elektronischer Rechtsverkehr - eBroschüre (PDF), Ausgabe 1/2022

Die eBroschüren-Reihe ERV: Immer auf dem neuesten Stand sein über das beA, die künstliche Intelligenz und den elektronischen Rechtsverkehr! Jetzt beginnt die Praxis Start der aktiven Nutzungspflicht Seit 1.1.2022 besteht nun die lange angekündigte aktive Nutzungspflicht des beA für die Anwaltschaft und die Zeiten von Briefpost und Fax zum Gericht sind endgültig vorbei. Die gut darauf vorbereitete Kanzlei kann sich glücklich schätzen! Und wie sieht es bei den Empfängern der elektronisch eingehenden Dokumente aus, den Gerichten? Leider nicht so rosig! Gibt es nämlich noch keine gerichtliche e-Akte oder wird sie nur parallel zur weiterhin allein rechtsverbindlichen Papierakte geführt muss jedes elektronische Dokument bei Gericht erst ausgedruckt werden. Ökonomisch und ökologisch sehr sinnvoll! Ilona Cosack gibt Ihnen dazu, sowie zum verschobenen beA-Update 3.10 wertvolle Praxistipps. Nach den Vorgaben des Online-Zugangsgesetzes (OZG) sollten bis Ende 2022 insgesamt 575 Verwaltungsdienstleistungen für Bürgerinnen und Bürger online angeboten werden. Das Online-Zugangsgesetz (OZG) ist mit ehrgeizigen Zielen gestartet, zum 30.9.2021 waren jedoch nur 84 der geplanten 575 Dienstleistungen in allen Gemeinden verfügbar. Gerade die Corona-Pandemie mit den geschlossenen Rathäusern hat aber gezeigt, wie notwendig ein reibungsloser Online-Zugang zu den notwendigen Verwaltungsleistungen ist. Dabei gibt es für den „Normalbürger", aber auch für professionelle Kommunikationspartner sehr unterschiedliche elektronischen Zugangsmöglichkeiten zu Justiz und Verwaltung. Hierüber informiert Dieter Kesper umfassend in seinem Beitrag. Themen dieser Broschüre sind: Start der aktiven Nutzungspflicht des beA zum 1.1.22: Jetzt beginnt die Praxis beA Update 3.10 verschoben Die elektronische Kommunikation mit Justiz und Verwaltung

Regulärer Preis: 0,00 €
Elektronischer Rechtsverkehr - eBroschüre (PDF), Ausgabe 1/2021
Elektronischer Rechtsverkehr - eBroschüre (PDF), Ausgabe 1/2021

Die eBroschüren-Reihe ERV: Immer auf dem neuesten Stand sein über das beA, die künstliche Intelligenz und den elektronischen Rechtsverkehr! Corona deckt Schwachstellen auf Die zweite Corona-Welle hat uns voll erwischt und schlimmer zugeschlagen als die erste! Selbst die Regierung muss mittlerweile eingestehen, dass die Corona-Krise die digitale Rückständigkeit in vielen Bereichen Deutschlands schonungslos offengelegt hat. Zu viel Bürokratie, zu wenig Digitalisierung! Als Beispiele seien nur die Gesundheitsämter, Schulen und auch die oft fehlende Ausstattung im Homeoffice genannt. Und dann muss ja schließlich die Pandemie noch bekämpft und eingedämmt werden! Hier zeigt sich, dass der so hochgelobte Datenschutz diesem Bemühen eher hinderlich gegenüber steht. Auch bei umsichtiger Abwägung der Rechtsgüter Datenschutz und Gesundheit stellt sich die Frage, ob der Datenschutz Vorrang vor anderen Rechtsgütern haben sollte! Diese Ausgabe unserer e-Broschüre bietet Ihnen ausführliche Informationen zur verpflichtenden Einführung der E-Akte an deutschen Gerichten. Wie steht es mit Leistungsfähigkeit, Nutzen und etwaigen Problemen? Es gibt Neuigkeiten zum beA! Update macht Export einfacher Wird das Fax abgeschafft? Weitere Themen dieser Ausgabe sind: Referentenentwurf des Gesetzes für den Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs Zivilrichtertag 2021 Gerichtliche Videoverhandlung

Regulärer Preis: 0,00 €
Elektronischer Rechtsverkehr 4/2016 - eBroschüre (PDF)
Elektronischer Rechtsverkehr 4/2016 - eBroschüre (PDF)

Und auf einmal ist es da: das beA. Allen technischen und juristischen Anlaufschwierigkeiten zum Trotz ist es zum Jahresende überraschend gestartet. Bis zum 1.1.2018 ist die Nutzung des beA für alle Anwältinnen und Anwälte freiwillig. Wer über sein besonderes elektronisches Anwaltspostfach kommunizieren will, muss dies ausdrücklich kundtun. In jedem Fall gilt aber: Jeder, der sich jetzt praktisch mit dem beA vertraut macht, kann die Umstellung auf die neuen Kanzleiabläufe deutlich entspannter angehen als derjenige, der wartet, bis ihn die Verpflichtung zur Nutzung trifft. Auch die Notare haben die Zeichen der Zeit längst erkannt. Über den Einzug des elektronischen Rechtsverkehrs in den Notariaten berichten wir ausführlich in dieser Ausgabe unserer eBroschüre. Fragen der Sicherheit der neuen Technik stehen sowohl in Notariaten als auch in Anwaltskanzleien an oberster Stelle und sind viel diskutiert. In dieser Ausgabe greifen wir deshalb noch einmal die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung des beA auf, die eine sichere Kommunikation gewährleistet. Haben Sie Ihr beA schon aktiviert? Wie Sie sich anmelden und Ihr beA in Betrieb nehmen, konnten Sie Schritt für Schritt schon unserer letzten Ausgabe (3/2016) entnehmen. Weitere praktische Tipps zur Arbeit mit dem beA werden wir Ihnen in der 1. Ausgabe 2017 an die Hand geben. Die Themen: - Das Elektronische Urkundenarchiv der Notare - Die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung im beA - Nachlässigkeit bei der Passwortvergabe - Ausgewählte Rechtsprechung zum ERV

Regulärer Preis: 0,00 €
Elektronischer Rechtsverkehr 4/2017 - eBroschüre (PDF)
Elektronischer Rechtsverkehr 4/2017 - eBroschüre (PDF)

Die eBroschüren-Reihe ERV: Immer auf dem Laufenden sein über das beA und den elektronischen Rechtsverkehr! Sind Sie startbereit für den Betrieb Ihres beA? Ab 1.1.2018 wird der ERV auch in Ihrer Kanzlei unvermeidlich Einzug halten! Denn dann müssen Sie Zustellungen und Nachrichten, die in Ihrem beA eingehen, zur Kenntnis nehmen. Zusammen mit dieser sog. passiven Nutzungspflicht aller Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte wird mit Beginn des Jahres 2018 die Rechtsverordnung zum elektronischen Rechtsverkehr (ERVV) in Kraft treten, die wichtige bundesweite Standards umsetzt. Im Fokus dieser Ausgabe unserer eBroschüren-Reihe steht dementsprechend die vor Kurzem verabschiedete ERVV und deren Bedeutung für die Nutzung des beA: Insbesondere mit den hier im Einzelnen vorgestellten Anforderungen an elektronische Dokumente wie Schriftsätze und Anlagen , die durch die ERVV verbindlich geregelt werden, sollten Sie sich vor dem 1.1.208 noch vertraut machen. Wer auch im Hinblick auf die Weiterentwicklung des beA-Systems auf neuestem Stand sein will, kann hier nachlesen, welche Neuerungen das jüngste beA-Update im September gebracht hat insbesondere für Syndikusanwälte und weitere Postfächer/Kanzleien. Und wie soll eigentlich die elektronische Kommunikation mit Mandanten aussehen? Wenn Sie sich ein Bild davon machen möchten, welche Wege hierfür zur Verfügung stehen, dann bieten wir Ihnen in dieser Ausgabe die Möglichkeit, die einzelnen Schritte und Alternativen für den möglichen Austausch mit Mandanten anhand von Abbildungen nachzuvollziehen. Daneben finden Sie wieder informative Berichte über Veranstaltungen sowie Neuigkeiten aus Bund und Ländern, die einen Blick auf die unaufhaltsame Entwicklung des ERV eröffnen. Ausgewählte Entscheidungen zum ERV zeigen aufs Neue, dass die elektronische Kommunikation viele Fragen aufwirft, die in der Anwaltspraxis zunehmend an Bedeutung gewinnen. Die Themen dieser Ausgabe sind u.a.: - Die Rechtsverordnung zum elektronischen Rechtsverkehr (ERVV) - beA: Update im September 2017 und weitere Postfächer - beA Kommunikation mit Mandanten - beA statt EGVP - Verschwiegenheitsverpflichtung in § 203 StGB und § 43e BRAO

Regulärer Preis: 0,00 €