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Elektronischer Rechtsverkehr 3/2017 - eBroschüre (PDF)
Elektronischer Rechtsverkehr 3/2017 - eBroschüre (PDF)

Sie haben fraglos einen PC und einen Internetzugang aber haben Sie auch eine beA-Karte und ein Kartenlesegerät? Wenn nicht, dann sollten Sie jetzt aktiv werden! Wer bis zum 30.9.2017 seine beA-Karte bei der BNotK bestellt, kann sicher sein, dass er diese noch rechtzeitig vor dem 1.1.2018 für die Erstregistrierung im beA erhält. Denn dann sind Rechtsanwälte verpflichtet, Zustellungen und Nachrichten, die in ihrem beA eingehen, zur Kenntnis zu nehmen und gegen sich gelten zu lassen. Unsere eBroschüren-Reihe ERV begleitet Sie kontinuierlich bei der Umstellung auf die elektronische Kommunikation mit den Gerichten und die praktische Nutzung Ihres beA. Die neuen technischen und damit verbundenen organisatorischen Abläufe in der Kanzlei lassen sich nicht von heute auf morgen bewältigen, aber Schritt für Schritt. Das probate Mittel gegen Berührungsangst mit dem beA lautet deshalb: rechtzeitig Informationen einholen, Maßnahmen treffen, Ausprobieren. Im Mittelpunkt dieser Ausgabe steht natürlich das beA: Alle diejenigen, die ihr beA noch nicht in Betrieb genommen haben, finden hier noch einmal die allerwichtigsten Schritte, die zu tun sind, um den Anforderungen ab 1.1.2018 zu genügen. Wer mehr wissen möchte, kann nachlesen, welche Neuerungen das beA-Update gebracht hat und Hilfestellung bei der Frage erhalten, wie Nachrichten aus dem beA exportiert und auf dem eigenen Server gespeichert werden. Tipps und Abbildungen erleichtern hierbei die praktische Umsetzung. Daneben finden Sie informative Berichte über verschiedene Veranstaltungen zu den Themen „Legal-Tech" und „Elektronische Akte in Strafsachen", die einen Blick auf die unaufhaltsame Entwicklung des ERV eröffnen. Ausgewählte Entscheidungen zum ERV zeigen, dass die elektronische Kommunikation viele Fragen (wie z.B. zur Signatur/Berufspflichten) aufwirft, die in der Anwaltspraxis zunehmend an Bedeutung gewinnen. Die Themen dieser Ausgabe sind u.a.: - Das beA Stand der Dinge - Großes beA-Update: Was gibt es Neues? - beA: Nachrichten exportieren und aufbewahren

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BRAK - Leitfaden Kanzleistrategie - eBook
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Regulärer Preis: 0,00 €
Elektronischer Rechtsverkehr 4/2015 - Einführung verschoben, aber: Das beA wird Realität! - eBroschüre (PDF)
Elektronischer Rechtsverkehr 4/2015 - Einführung verschoben, aber: Das beA wird Realität! - eBroschüre (PDF)

Der elektronische Rechtsverkehr kommt! Die Zeiten, in denen man das Thema übergehen konnte, sind vorbei Rechtsanwälte und ihre Mitarbeiter werden sich Schritt für Schritt zahlreichen, zum Teil gravierenden Veränderungen im Rahmen der Kommunikation und der Kanzleiorganisation stellen müssen. Grund genug also, sich intensiver mit den damit zusammenhängenden Fragen zu beschäftigen. Die eBroschüren-Reihe zum elektronischen Rechtsverkehr liefert Ihnen aus erster Hand wichtige Informationen zu diesem vielschichtigen Themenkreis. Ausgabe 4 greift wieder aktuelle Fragestellungen rund um den ERV auf, die Anwältinnen und Anwälte beschäftigen. Durch die Entscheidung der BRAK, die Einführung des beA zu verschieben, ändert sich zwar der Starttermin an der grundlegenden Aufgabe der Digitalisierung der Kanzleiabläufe und der Kommunikation mit den Gerichten ändert sich hingegen nichts. Die gewonnene Zeit gilt es nun zu nutzen, um sofern noch nicht geschehen etwas entschleunigt die noch nötigen Maßnahmen zu treffen, um gut vorbereitet und informiert mit dem tatsächlichen Betrieb des beA starten zu können. Der elektronische Rechtsverkehr findet trotz des verzögerten beA-Starts bereits statt. Ein Beispiel für eine gut etablierte elektronische Kommunikation im familienrechtlichen Bereich finden Sie in dieser Broschüre. Themen sind u. a.: „Elektronischer Versorgungsausgleich" oder „eine (fast) unbekannte Erfolgsgeschichte" Leserinnen und Leser fragen, Fachleute antworten (hier speziell zum beA, zu den Geräten und zum praktischen Ablauf) Ein Blick in die öffentliche Verwaltung in Deutschland Rechtsprechungsüberblick „Elektronischer Rechtsverkehr" Wir werden Sie auch in den kommenden Ausgaben weiter über die neuesten Entwicklungen informieren und eine sachliche Diskussion fördern.

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Elektronischer Rechtsverkehr 1/2015 - eBroschüre (PDF)
Elektronischer Rechtsverkehr 1/2015 - eBroschüre (PDF)

Der elektronische Rechtsverkehr kommt - seien Sie vorbereitet Seit Oktober 2013 gibt es das Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs. Zudem liegt bereits der Referentenentwurf zur verbindlichen Einführung der elektronischen Akte in Strafsachen vor. An gesetzlichen Regelungen zur Einführung einer elektronischen Akte im Notariat und einem zentralen elektronischen Urkundenarchiv nach österreichischem Vorbild wird ebenfalls gearbeitet. Dabei ist der gesetzlich vorgegebene Zeitplan ambitioniert: 1.1.2016: alle Anwälte müssen elektronisch erreichbar sein 1.1.2018: bundesweit ist die Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs möglich bei freiwilliger Nutzung 1.1.2020: Länder können elektronischen Rechtsverkehr verpflichtend anordnen 1.1.2022: Bundesweite Verpflichtung der „professionellen Einreicher" zum elektronischen Rechtsverkehr in der ordentlichen Gerichtsbarkeit (mit Ausnahme des Strafverfahrens) und bei den Fachgerichten. Kurzum: Die Zeit, in der man das Thema übergehen konnte, ist vorbei. Daher werden Rechtsanwälte und ihre Mitarbeiter sich Schritt für Schritt zahlreichen, zum Teil gravierenden Veränderungen im Rahmen der Kommunikation und der Kanzleiorganisation stellen müssen. Grund genug also, sich intensiver mit den damit zusammenhängenden Fragen zu beschäftigen. Die eBroschüren-Reihe liefert den Anwaltskanzleien aus erster Hand wichtige Informationen zu diesem vielschichtigen Themenkreis.  

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Elektronischer Rechtsverkehr - eBroschüre (PDF), Ausgabe 1/2021
Elektronischer Rechtsverkehr - eBroschüre (PDF), Ausgabe 1/2021

Die eBroschüren-Reihe ERV: Immer auf dem neuesten Stand sein über das beA, die künstliche Intelligenz und den elektronischen Rechtsverkehr! Corona deckt Schwachstellen auf Die zweite Corona-Welle hat uns voll erwischt und schlimmer zugeschlagen als die erste! Selbst die Regierung muss mittlerweile eingestehen, dass die Corona-Krise die digitale Rückständigkeit in vielen Bereichen Deutschlands schonungslos offengelegt hat. Zu viel Bürokratie, zu wenig Digitalisierung! Als Beispiele seien nur die Gesundheitsämter, Schulen und auch die oft fehlende Ausstattung im Homeoffice genannt. Und dann muss ja schließlich die Pandemie noch bekämpft und eingedämmt werden! Hier zeigt sich, dass der so hochgelobte Datenschutz diesem Bemühen eher hinderlich gegenüber steht. Auch bei umsichtiger Abwägung der Rechtsgüter Datenschutz und Gesundheit stellt sich die Frage, ob der Datenschutz Vorrang vor anderen Rechtsgütern haben sollte! Diese Ausgabe unserer e-Broschüre bietet Ihnen ausführliche Informationen zur verpflichtenden Einführung der E-Akte an deutschen Gerichten. Wie steht es mit Leistungsfähigkeit, Nutzen und etwaigen Problemen? Es gibt Neuigkeiten zum beA! Update macht Export einfacher Wird das Fax abgeschafft? Weitere Themen dieser Ausgabe sind: Referentenentwurf des Gesetzes für den Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs Zivilrichtertag 2021 Gerichtliche Videoverhandlung

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