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Elektronischer Rechtsverkehr 4/2021 - eBroschüre (PDF)
Elektronischer Rechtsverkehr 4/2021 - eBroschüre (PDF)

Die eBroschüren-Reihe ERV: Immer auf dem neuesten Stand sein über das beA, die künstliche Intelligenz und den elektronischen Rechtsverkehr! Chatbot als Bürgerkontakt Lösung für die Zukunft?? Leider sind überall in Deutschland die gleichen Beobachtungen zu machen, ob bei der Digitalisierung, bei der Corona-Pandemie, bei der Hochwasser-Katastrophe oder beim Afghanistan-Desaster: oft zögerliches und unentschlossenes Vorgehen, vielfach verwaltungstypische Behäbigkeit und bürokratische Blockaden, unübersichtliche Zuständigkeiten und besonders schleppende Umsetzung. Und wo bleibt das Positive? Trotz noch immer nicht ausreichender technischer Ausstattung sprechen nach Einschätzung der gerichtlichen Praxis die umfangreichen Erfahrungen mit Videoverhandlungen in den letzten eineinhalb Jahren vielmehr dafür, dass solche Verhandlungen auch nach der Pandemie eine Selbstverständlichkeit bleiben beziehungsweise werden. Denn der Anwendungsbereich von Videoverhandlungen geht weit über Massenverfahren hinaus. Aber es gibt noch mehr Positives zu berichten. Der Untertitel dieser Ausgabe lautet „Chatbot als Bürgerkontakt Lösung für die Zukunft??"; und damit bewegen wir uns auf ein ganz neues und zukunftsträchtiges Feld wie der Hauptbeitrag von Ralf Hülsbömer dieser Ausgabe belegt. Man mag es kaum glauben, aber es ist eine Tatsache: ab 1.1.2022 kommt der verbindliche elektronische Rechtsverkehr! Sind wir daraus ausreichend vorbereitet? Und deswegen bietet diese e-Broschüre diesmal drei Beiträge unserer „Stamm-Autorin" Ilona Cosack. In dem Beitrag „beA rüstet auf" berichtet sie über die letzten Aktualisierungen im beA. Der zweite Beitrag beleuchtet die "kleine BRAO-Reform", die am 1.8.2021 in Kraft getreten ist, und deren Auswirkungen auf das beA. Im dritten Beitrag geht es um eine praktisch sehr bedeutende Frage, nämlich der Rechtsprechung zur Kontrolle der Eingangsbestätigung bei Nutzung des beA. Weitere Themen dieser Ausgabe sind: BMJV entwickelt Online-Klagetool BFH erschwert gerichtliche Video-Verhandlungen Ländersteckbriefe: Deutschland-Index 2021 regional Datenschützer geht gegen Facebook-Fanpages von Behörden vor Telekom stellt De-Mail-Service ein Digitale Gesetzesveröffentlichung in Deutschland verzögert sich

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Elektronischer Rechtsverkehr 5/2021 - eBroschüre (PDF)
Elektronischer Rechtsverkehr 5/2021 - eBroschüre (PDF)

Die eBroschüren-Reihe ERV: Immer auf dem neuesten Stand sein über das beA, die künstliche Intelligenz und den elektronischen Rechtsverkehr! Endspurt zum verpflichtenden elektronischen Rechtsverkehr am 1.1.2022 Deswegen steht diese Ausgabe ganz im Zeichen des beA und stammt damit fast vollständig von Ilona Cosack, die uns regelmäßig mit wertvollen praxisrelevanten Informationen zum beA versorgt. In weniger als 50 Tagen ist es soweit: die aktive Nutzungspflicht für das beA beginnt. War die aktive beA-Nutzung in vielen Bereichen noch freiwillig, muss ab 2022 für die Korrespondenz mit den Gerichten (Ausnahme: BVerfG) das beA genutzt werden, Fax und Nachtbriefkasten sind passé. Hierzu erhalten Sie ganz aktuell „Fünf Tipps, wie Sie das beA optimal nutzen!" Das „beA bekommt Gesellschaft"! Wir müssen uns wieder mal ein paar neue Begriffe merken, denn neben dem „Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften" werden insbesondere die Regelungen zum elektronischen Bürger- und Organisationenpostfach (eBO) zum 1.1.2022 in Kraft treten. Auch im beA selbst hat sich einiges getan dazu der Beitrag „beA Updates am laufenden Band". Ein weiteres Thema ist das lang ersehnte Kanzleipostfach, mit dem sich Frau Cosack unter der Überschrift „Das beA für Berufsausübungsgesellschaften kommt" befasst. Und last but not least greift Frau Cosack Leserfragen auf, die an die Redaktion herangetragen worden sind und gibt wertvolle Tipps.

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Elektronischer Rechtsverkehr 1/2015 - eBroschüre (PDF)
Elektronischer Rechtsverkehr 1/2015 - eBroschüre (PDF)

Der elektronische Rechtsverkehr kommt - seien Sie vorbereitet Seit Oktober 2013 gibt es das Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs. Zudem liegt bereits der Referentenentwurf zur verbindlichen Einführung der elektronischen Akte in Strafsachen vor. An gesetzlichen Regelungen zur Einführung einer elektronischen Akte im Notariat und einem zentralen elektronischen Urkundenarchiv nach österreichischem Vorbild wird ebenfalls gearbeitet. Dabei ist der gesetzlich vorgegebene Zeitplan ambitioniert: 1.1.2016: alle Anwälte müssen elektronisch erreichbar sein 1.1.2018: bundesweit ist die Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs möglich bei freiwilliger Nutzung 1.1.2020: Länder können elektronischen Rechtsverkehr verpflichtend anordnen 1.1.2022: Bundesweite Verpflichtung der „professionellen Einreicher" zum elektronischen Rechtsverkehr in der ordentlichen Gerichtsbarkeit (mit Ausnahme des Strafverfahrens) und bei den Fachgerichten. Kurzum: Die Zeit, in der man das Thema übergehen konnte, ist vorbei. Daher werden Rechtsanwälte und ihre Mitarbeiter sich Schritt für Schritt zahlreichen, zum Teil gravierenden Veränderungen im Rahmen der Kommunikation und der Kanzleiorganisation stellen müssen. Grund genug also, sich intensiver mit den damit zusammenhängenden Fragen zu beschäftigen. Die eBroschüren-Reihe liefert den Anwaltskanzleien aus erster Hand wichtige Informationen zu diesem vielschichtigen Themenkreis.  

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Elektronischer Rechtsverkehr - eBroschüre (PDF), Ausgabe 2/2021
Elektronischer Rechtsverkehr - eBroschüre (PDF), Ausgabe 2/2021

Die eBroschüren-Reihe ERV: Immer auf dem neuesten Stand sein über das beA, die künstliche Intelligenz und den elektronischen Rechtsverkehr! Neues vom beA Eine Menge Ärger steht ins Haus, wenn Fehler bei der Einreichung von Schriftsätzen im elektronischen Rechtsverkehr passieren! Wir helfen Ihnen, dieses „Fettnäpfchen" zu vermeiden! Außerdem zum beA! beA-Update Version 3.4 Die Pandemie macht mehr als deutlich, wie weit Deutschland aus welchen Gründen auch immer hinter der Digitalisierung hinterher hängt. Zahlreiche gesetzgeberische Aktivitäten wollen den Ausbau der Digitalisierung kräftig voranbringen! Ein Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWI) bringt Licht ins Dunkel. Auch der Datenschutz spielt (leider) wieder eine Rolle. Selbst der Wissenschaftliche Beirat zweifelt den absoluten Vorrang des Datenschutzes vor allen anderen Rechtsgütern zumindest an! Weitere Themen dieser Ausgabe sind: Digitalisierung und Zivilverfahren (Bericht vom Workshop des Instituts für das Recht der Digitalen Gesellschaft IRDG) Registermodernisierungsgesetz verkündet Bundesregierung will elektronische Wertpapiere einführen Zweites Open-Data-Gesetz und Datennutzungsgesetz Smart-eID-Gesetz: Auf Smartphone speicherbarer Online-Ausweis Zensus mithilfe elektronischer Verfahren verbilligen Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Verkaufs von Sachen mit digitalen Elementen und anderer Aspekte des Kaufvertrags

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Elektronischer Rechtsverkehr 2/2017 - eBroschüre (PDF)
Elektronischer Rechtsverkehr 2/2017 - eBroschüre (PDF)

Die eBroschüren-Reihe ERV: So sind Sie immer auf dem Laufenden über das beA und den elektronischen Rechtsverkehr! Ab 1.1.2018 sind Rechtsanwälte verpflichtet, Eingänge in ihrem beA zur Kenntnis zu nehmen (Stichwort: passive Nutzung). Nutzen Sie jetzt die Möglichkeit, Ihr beA und den ERV in den bis dahin verbleibenden 6 Monaten (besser) kennenzulernen. Die eBroschüren-Reihe ERV begleitet in der „Testphase" 2017 alle diejenigen, die erste Schritte im beA unternehmen und am Stichtag auf den Eingang elektronischer Dokumente vorbereitet sein möchten. Denn die Umstellung auf die elektronische Kommunikation mit den Gerichten und die entsprechenden neuen Kanzleiabläufe lassen sich schwerlich von heute auf morgen bewältigen. Besser als Abwarten ist deshalb in jedem Fall: rechtzeitig Informationen einholen, Ausprobieren und Maßnahmen treffen. Im Mittelpunkt dieser Ausgabe steht natürlich wieder die praktische Arbeit mit dem beA: Sie erfahren u.a., wie wichtig es ist, das Verbot der Weitergabe von Signaturkarte und PINs zu beachten und erhalten Hilfestellung bei der Frage, wie Sie Nachrichten erstellen und mit bzw. ohne Signatur versenden können. Tipps und Abbildungen erleichtern hierbei die praktische Umsetzung und die konkreten Schritte im beA. Daneben finden Sie zahlreiche Informationen über aktuelle Entwicklungen im ERV wie z.B. zur aktuellen Gesetzgebung, zur elektronischen Akte u.v.m. In den ausgewählten Entscheidungen zum ERV wird deutlich, dass die elektronische Kommunikation viele Fragen (wie z.B. zur Signatur/Berufspflichten) aufwirft, die zu kennen sich lohnt. Die Themen dieser Ausgabe sind u.a.: - Die Übermittlung elektronischer Dokumente vom Anwalt an das Gericht - Verbot der Weitergabe von Signaturkarte und PINs - beA: Nachrichten erstellen und mit und ohne Signatur versenden

Regulärer Preis: 0,00 €