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Elektronischer Rechtsverkehr - eBroschüre (PDF), Ausgabe 2/2021
Elektronischer Rechtsverkehr - eBroschüre (PDF), Ausgabe 2/2021

Die eBroschüren-Reihe ERV: Immer auf dem neuesten Stand sein über das beA, die künstliche Intelligenz und den elektronischen Rechtsverkehr! Neues vom beA Eine Menge Ärger steht ins Haus, wenn Fehler bei der Einreichung von Schriftsätzen im elektronischen Rechtsverkehr passieren! Wir helfen Ihnen, dieses „Fettnäpfchen" zu vermeiden! Außerdem zum beA! beA-Update Version 3.4 Die Pandemie macht mehr als deutlich, wie weit Deutschland aus welchen Gründen auch immer hinter der Digitalisierung hinterher hängt. Zahlreiche gesetzgeberische Aktivitäten wollen den Ausbau der Digitalisierung kräftig voranbringen! Ein Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWI) bringt Licht ins Dunkel. Auch der Datenschutz spielt (leider) wieder eine Rolle. Selbst der Wissenschaftliche Beirat zweifelt den absoluten Vorrang des Datenschutzes vor allen anderen Rechtsgütern zumindest an! Weitere Themen dieser Ausgabe sind: Digitalisierung und Zivilverfahren (Bericht vom Workshop des Instituts für das Recht der Digitalen Gesellschaft IRDG) Registermodernisierungsgesetz verkündet Bundesregierung will elektronische Wertpapiere einführen Zweites Open-Data-Gesetz und Datennutzungsgesetz Smart-eID-Gesetz: Auf Smartphone speicherbarer Online-Ausweis Zensus mithilfe elektronischer Verfahren verbilligen Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Verkaufs von Sachen mit digitalen Elementen und anderer Aspekte des Kaufvertrags

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Elektronischer Rechtsverkehr 4/2015 - Einführung verschoben, aber: Das beA wird Realität! - eBroschüre (PDF)
Elektronischer Rechtsverkehr 4/2015 - Einführung verschoben, aber: Das beA wird Realität! - eBroschüre (PDF)

Der elektronische Rechtsverkehr kommt! Die Zeiten, in denen man das Thema übergehen konnte, sind vorbei Rechtsanwälte und ihre Mitarbeiter werden sich Schritt für Schritt zahlreichen, zum Teil gravierenden Veränderungen im Rahmen der Kommunikation und der Kanzleiorganisation stellen müssen. Grund genug also, sich intensiver mit den damit zusammenhängenden Fragen zu beschäftigen. Die eBroschüren-Reihe zum elektronischen Rechtsverkehr liefert Ihnen aus erster Hand wichtige Informationen zu diesem vielschichtigen Themenkreis. Ausgabe 4 greift wieder aktuelle Fragestellungen rund um den ERV auf, die Anwältinnen und Anwälte beschäftigen. Durch die Entscheidung der BRAK, die Einführung des beA zu verschieben, ändert sich zwar der Starttermin an der grundlegenden Aufgabe der Digitalisierung der Kanzleiabläufe und der Kommunikation mit den Gerichten ändert sich hingegen nichts. Die gewonnene Zeit gilt es nun zu nutzen, um sofern noch nicht geschehen etwas entschleunigt die noch nötigen Maßnahmen zu treffen, um gut vorbereitet und informiert mit dem tatsächlichen Betrieb des beA starten zu können. Der elektronische Rechtsverkehr findet trotz des verzögerten beA-Starts bereits statt. Ein Beispiel für eine gut etablierte elektronische Kommunikation im familienrechtlichen Bereich finden Sie in dieser Broschüre. Themen sind u. a.: „Elektronischer Versorgungsausgleich" oder „eine (fast) unbekannte Erfolgsgeschichte" Leserinnen und Leser fragen, Fachleute antworten (hier speziell zum beA, zu den Geräten und zum praktischen Ablauf) Ein Blick in die öffentliche Verwaltung in Deutschland Rechtsprechungsüberblick „Elektronischer Rechtsverkehr" Wir werden Sie auch in den kommenden Ausgaben weiter über die neuesten Entwicklungen informieren und eine sachliche Diskussion fördern.

Regulärer Preis: 0,00 €
Elektronischer Rechtsverkehr 1/2017 - eBroschüre (PDF)
Elektronischer Rechtsverkehr 1/2017 - eBroschüre (PDF)

Die eBroschüren-Reihe ERV: Immer auf dem Laufenden sein über das beA und den elektronischen Rechtsverkehr! Das beA ist nun fast 3 Monate in Betrieb und zieht mehr und mehr Aufmerksamkeit auf sich. Es ist davon auszugehen, dass die Zahl der Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen, die sich in Theorie und Praxis mit ihrem besonderen elektronischen Anwaltspostfach und dem ERV befassen, im Laufe des Jahres kontinuierlich zunehmen wird. Denn die Zeit bis zum 1.1.2018, dem Datum der gesetzlichen Verpflichtung zur (passiven) Nutzung des beA, läuft. Mit 4 Ausgaben will die eBroschüren-Reihe ERV in der „Testphase" 2017 alle diejenigen begleiten, die erste Schritte im beA unternehmen und am Stichtag auf den Eingang elektronischer Dokumente vorbereitet sein möchten. Denn die Umstellung auf die elektronische Kommunikation mit den Gerichten und die entsprechenden neuen Kanzleiabläufe lässt sich schwerlich von heute auf morgen bewältigen. Besser als Zuwarten ist deshalb in jedem Fall: rechtzeitig Informationen einholen, Ausprobieren und Maßnahmen treffen. Im Mittelpunkt dieser Ausgabe steht die praktische Arbeit mit dem beA: Sie finden u.a. eine Anleitung und Tipps zur Rechteverwaltung im beA sowie eine Hilfestellung bei der Frage, wie elektronische Dokumente an das Gericht übermittelt werden können. Beide Beiträge veranschaulichen anhand zahlreicher Abbildungen die konkreten Schritte und Klicks im beA. Daneben geben zwei Rechtsanwälte in kurzen Erfahrungsberichten Einblick in ihre persönliche Anwendung des beA. Dass der elektronische Rechtsverkehr auch auf anderen Gebieten Einzug hält und unaufhaltsam fortschreitet, zeigt unser „Blick über den Zaun". In den ausgewählten Entscheidungen zum ERV wird deutlich, dass die elektronische Kommunikation viele Fragen (wie z.B. zur Signatur/Unterschrift) aufwirft, die zu kennen sich lohnt. Die Themen dieser Ausgabe sind u.a.: - beA: Einstellungen für den Start (Profil- und Postfachverwaltung) - Erste Praxiserfahrungen von Kollegen - Die elektronische Einreichung mittels beA

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Elektronischer Rechtsverkehr 2/2017 - eBroschüre (PDF)
Elektronischer Rechtsverkehr 2/2017 - eBroschüre (PDF)

Die eBroschüren-Reihe ERV: So sind Sie immer auf dem Laufenden über das beA und den elektronischen Rechtsverkehr! Ab 1.1.2018 sind Rechtsanwälte verpflichtet, Eingänge in ihrem beA zur Kenntnis zu nehmen (Stichwort: passive Nutzung). Nutzen Sie jetzt die Möglichkeit, Ihr beA und den ERV in den bis dahin verbleibenden 6 Monaten (besser) kennenzulernen. Die eBroschüren-Reihe ERV begleitet in der „Testphase" 2017 alle diejenigen, die erste Schritte im beA unternehmen und am Stichtag auf den Eingang elektronischer Dokumente vorbereitet sein möchten. Denn die Umstellung auf die elektronische Kommunikation mit den Gerichten und die entsprechenden neuen Kanzleiabläufe lassen sich schwerlich von heute auf morgen bewältigen. Besser als Abwarten ist deshalb in jedem Fall: rechtzeitig Informationen einholen, Ausprobieren und Maßnahmen treffen. Im Mittelpunkt dieser Ausgabe steht natürlich wieder die praktische Arbeit mit dem beA: Sie erfahren u.a., wie wichtig es ist, das Verbot der Weitergabe von Signaturkarte und PINs zu beachten und erhalten Hilfestellung bei der Frage, wie Sie Nachrichten erstellen und mit bzw. ohne Signatur versenden können. Tipps und Abbildungen erleichtern hierbei die praktische Umsetzung und die konkreten Schritte im beA. Daneben finden Sie zahlreiche Informationen über aktuelle Entwicklungen im ERV wie z.B. zur aktuellen Gesetzgebung, zur elektronischen Akte u.v.m. In den ausgewählten Entscheidungen zum ERV wird deutlich, dass die elektronische Kommunikation viele Fragen (wie z.B. zur Signatur/Berufspflichten) aufwirft, die zu kennen sich lohnt. Die Themen dieser Ausgabe sind u.a.: - Die Übermittlung elektronischer Dokumente vom Anwalt an das Gericht - Verbot der Weitergabe von Signaturkarte und PINs - beA: Nachrichten erstellen und mit und ohne Signatur versenden

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Elektronischer Rechtsverkehr 1/2015 - eBroschüre (PDF)
Elektronischer Rechtsverkehr 1/2015 - eBroschüre (PDF)

Der elektronische Rechtsverkehr kommt - seien Sie vorbereitet Seit Oktober 2013 gibt es das Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs. Zudem liegt bereits der Referentenentwurf zur verbindlichen Einführung der elektronischen Akte in Strafsachen vor. An gesetzlichen Regelungen zur Einführung einer elektronischen Akte im Notariat und einem zentralen elektronischen Urkundenarchiv nach österreichischem Vorbild wird ebenfalls gearbeitet. Dabei ist der gesetzlich vorgegebene Zeitplan ambitioniert: 1.1.2016: alle Anwälte müssen elektronisch erreichbar sein 1.1.2018: bundesweit ist die Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs möglich bei freiwilliger Nutzung 1.1.2020: Länder können elektronischen Rechtsverkehr verpflichtend anordnen 1.1.2022: Bundesweite Verpflichtung der „professionellen Einreicher" zum elektronischen Rechtsverkehr in der ordentlichen Gerichtsbarkeit (mit Ausnahme des Strafverfahrens) und bei den Fachgerichten. Kurzum: Die Zeit, in der man das Thema übergehen konnte, ist vorbei. Daher werden Rechtsanwälte und ihre Mitarbeiter sich Schritt für Schritt zahlreichen, zum Teil gravierenden Veränderungen im Rahmen der Kommunikation und der Kanzleiorganisation stellen müssen. Grund genug also, sich intensiver mit den damit zusammenhängenden Fragen zu beschäftigen. Die eBroschüren-Reihe liefert den Anwaltskanzleien aus erster Hand wichtige Informationen zu diesem vielschichtigen Themenkreis.  

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