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Elektronischer Rechtsverkehr 5/2021 - eBroschüre (PDF)
Elektronischer Rechtsverkehr 5/2021 - eBroschüre (PDF)

Die eBroschüren-Reihe ERV: Immer auf dem neuesten Stand sein über das beA, die künstliche Intelligenz und den elektronischen Rechtsverkehr! Endspurt zum verpflichtenden elektronischen Rechtsverkehr am 1.1.2022 Deswegen steht diese Ausgabe ganz im Zeichen des beA und stammt damit fast vollständig von Ilona Cosack, die uns regelmäßig mit wertvollen praxisrelevanten Informationen zum beA versorgt. In weniger als 50 Tagen ist es soweit: die aktive Nutzungspflicht für das beA beginnt. War die aktive beA-Nutzung in vielen Bereichen noch freiwillig, muss ab 2022 für die Korrespondenz mit den Gerichten (Ausnahme: BVerfG) das beA genutzt werden, Fax und Nachtbriefkasten sind passé. Hierzu erhalten Sie ganz aktuell „Fünf Tipps, wie Sie das beA optimal nutzen!" Das „beA bekommt Gesellschaft"! Wir müssen uns wieder mal ein paar neue Begriffe merken, denn neben dem „Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften" werden insbesondere die Regelungen zum elektronischen Bürger- und Organisationenpostfach (eBO) zum 1.1.2022 in Kraft treten. Auch im beA selbst hat sich einiges getan dazu der Beitrag „beA Updates am laufenden Band". Ein weiteres Thema ist das lang ersehnte Kanzleipostfach, mit dem sich Frau Cosack unter der Überschrift „Das beA für Berufsausübungsgesellschaften kommt" befasst. Und last but not least greift Frau Cosack Leserfragen auf, die an die Redaktion herangetragen worden sind und gibt wertvolle Tipps.

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Elektronischer Rechtsverkehr - eBroschüre (PDF), Ausgabe 2/2022
Elektronischer Rechtsverkehr - eBroschüre (PDF), Ausgabe 2/2022

Die eBroschüren-Reihe ERV: Immer auf dem neuesten Stand sein über das beA, die künstliche Intelligenz und den elektronischen Rechtsverkehr! Immer neue beA-Updates Diesmal trägt unsere e-Broschüre den Titel „Immer neue beA-Updates"; und damit sind wir schon bei dem Beitrag von Ilona Cosack, der Ihnen die entsprechenden Detail-Informationen für die Praxis liefert. Der zweite Hauptbeitrag dieser Ausgabe von Isabelle Biallaß befasst sich intensiv mit der aktiven Nutzung des elektronischen Rechtsverkehrs durch Behörden und juristische Personen des öffentlichen Rechts. Der elektronische Rechtsverkehr wird allerdings nur funktionieren, wenn die Rahmenbedingungen stimmen. Und da sieht z.B. der Deutsche Richterbund noch zahlreiche Baustellen bei der Digitalisierung der Justiz und bezweifelt, dass der Umstieg auf eine flächendeckend digitalisierte Justiz zum geplanten Termin 2026 gelingt. Dass Deutschland noch weiterhin das traurige Prädikat „Digitalisierungs-Entwicklungsland" beanspruchen kann, zeigt sich weiterhin in vielen Bereichen. Andererseits ist aber auch über Aktivitäten zu berichten, die Digitalisierung gerade im Bereich der elektronischen Gerichtsakte voranzutreiben. Weiter informieren wir über den BSI-Lagebericht „Alarmstufe Rot" bei Cybersicherheit, das Projekt Datenautobahn Strafsachen in Baden-Württemberg und die Grundsteinlegung für ein Kryptowertpapierregister. Themen dieser Broschüre sind: beA Updates Die aktive Nutzung des elektronischen Rechtsverkehrs durch Behörden Speyerer Digitalisierungswerkstatt 2./3.6.2022: online-Zivilklage und strukturierter Parteivortrag so könnte es funktionieren Projekt Datenautobahn Strafsachen in Baden-Württemberg Grundsteinlegung für ein Kryptowertpapierregister BSI-Lagebericht „Alarmstufe Rot" bei Cybersicherheit

Regulärer Preis: 0,00 €
Elektronischer Rechtsverkehr 4/2017 - eBroschüre (PDF)
Elektronischer Rechtsverkehr 4/2017 - eBroschüre (PDF)

Die eBroschüren-Reihe ERV: Immer auf dem Laufenden sein über das beA und den elektronischen Rechtsverkehr! Sind Sie startbereit für den Betrieb Ihres beA? Ab 1.1.2018 wird der ERV auch in Ihrer Kanzlei unvermeidlich Einzug halten! Denn dann müssen Sie Zustellungen und Nachrichten, die in Ihrem beA eingehen, zur Kenntnis nehmen. Zusammen mit dieser sog. passiven Nutzungspflicht aller Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte wird mit Beginn des Jahres 2018 die Rechtsverordnung zum elektronischen Rechtsverkehr (ERVV) in Kraft treten, die wichtige bundesweite Standards umsetzt. Im Fokus dieser Ausgabe unserer eBroschüren-Reihe steht dementsprechend die vor Kurzem verabschiedete ERVV und deren Bedeutung für die Nutzung des beA: Insbesondere mit den hier im Einzelnen vorgestellten Anforderungen an elektronische Dokumente wie Schriftsätze und Anlagen , die durch die ERVV verbindlich geregelt werden, sollten Sie sich vor dem 1.1.208 noch vertraut machen. Wer auch im Hinblick auf die Weiterentwicklung des beA-Systems auf neuestem Stand sein will, kann hier nachlesen, welche Neuerungen das jüngste beA-Update im September gebracht hat insbesondere für Syndikusanwälte und weitere Postfächer/Kanzleien. Und wie soll eigentlich die elektronische Kommunikation mit Mandanten aussehen? Wenn Sie sich ein Bild davon machen möchten, welche Wege hierfür zur Verfügung stehen, dann bieten wir Ihnen in dieser Ausgabe die Möglichkeit, die einzelnen Schritte und Alternativen für den möglichen Austausch mit Mandanten anhand von Abbildungen nachzuvollziehen. Daneben finden Sie wieder informative Berichte über Veranstaltungen sowie Neuigkeiten aus Bund und Ländern, die einen Blick auf die unaufhaltsame Entwicklung des ERV eröffnen. Ausgewählte Entscheidungen zum ERV zeigen aufs Neue, dass die elektronische Kommunikation viele Fragen aufwirft, die in der Anwaltspraxis zunehmend an Bedeutung gewinnen. Die Themen dieser Ausgabe sind u.a.: - Die Rechtsverordnung zum elektronischen Rechtsverkehr (ERVV) - beA: Update im September 2017 und weitere Postfächer - beA Kommunikation mit Mandanten - beA statt EGVP - Verschwiegenheitsverpflichtung in § 203 StGB und § 43e BRAO

Regulärer Preis: 0,00 €
Elektronischer Rechtsverkehr 2/2017 - eBroschüre (PDF)
Elektronischer Rechtsverkehr 2/2017 - eBroschüre (PDF)

Die eBroschüren-Reihe ERV: So sind Sie immer auf dem Laufenden über das beA und den elektronischen Rechtsverkehr! Ab 1.1.2018 sind Rechtsanwälte verpflichtet, Eingänge in ihrem beA zur Kenntnis zu nehmen (Stichwort: passive Nutzung). Nutzen Sie jetzt die Möglichkeit, Ihr beA und den ERV in den bis dahin verbleibenden 6 Monaten (besser) kennenzulernen. Die eBroschüren-Reihe ERV begleitet in der „Testphase" 2017 alle diejenigen, die erste Schritte im beA unternehmen und am Stichtag auf den Eingang elektronischer Dokumente vorbereitet sein möchten. Denn die Umstellung auf die elektronische Kommunikation mit den Gerichten und die entsprechenden neuen Kanzleiabläufe lassen sich schwerlich von heute auf morgen bewältigen. Besser als Abwarten ist deshalb in jedem Fall: rechtzeitig Informationen einholen, Ausprobieren und Maßnahmen treffen. Im Mittelpunkt dieser Ausgabe steht natürlich wieder die praktische Arbeit mit dem beA: Sie erfahren u.a., wie wichtig es ist, das Verbot der Weitergabe von Signaturkarte und PINs zu beachten und erhalten Hilfestellung bei der Frage, wie Sie Nachrichten erstellen und mit bzw. ohne Signatur versenden können. Tipps und Abbildungen erleichtern hierbei die praktische Umsetzung und die konkreten Schritte im beA. Daneben finden Sie zahlreiche Informationen über aktuelle Entwicklungen im ERV wie z.B. zur aktuellen Gesetzgebung, zur elektronischen Akte u.v.m. In den ausgewählten Entscheidungen zum ERV wird deutlich, dass die elektronische Kommunikation viele Fragen (wie z.B. zur Signatur/Berufspflichten) aufwirft, die zu kennen sich lohnt. Die Themen dieser Ausgabe sind u.a.: - Die Übermittlung elektronischer Dokumente vom Anwalt an das Gericht - Verbot der Weitergabe von Signaturkarte und PINs - beA: Nachrichten erstellen und mit und ohne Signatur versenden

Regulärer Preis: 0,00 €
Elektronischer Rechtsverkehr - eBroschüre (PDF), Ausgabe 2/2021
Elektronischer Rechtsverkehr - eBroschüre (PDF), Ausgabe 2/2021

Die eBroschüren-Reihe ERV: Immer auf dem neuesten Stand sein über das beA, die künstliche Intelligenz und den elektronischen Rechtsverkehr! Neues vom beA Eine Menge Ärger steht ins Haus, wenn Fehler bei der Einreichung von Schriftsätzen im elektronischen Rechtsverkehr passieren! Wir helfen Ihnen, dieses „Fettnäpfchen" zu vermeiden! Außerdem zum beA! beA-Update Version 3.4 Die Pandemie macht mehr als deutlich, wie weit Deutschland aus welchen Gründen auch immer hinter der Digitalisierung hinterher hängt. Zahlreiche gesetzgeberische Aktivitäten wollen den Ausbau der Digitalisierung kräftig voranbringen! Ein Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWI) bringt Licht ins Dunkel. Auch der Datenschutz spielt (leider) wieder eine Rolle. Selbst der Wissenschaftliche Beirat zweifelt den absoluten Vorrang des Datenschutzes vor allen anderen Rechtsgütern zumindest an! Weitere Themen dieser Ausgabe sind: Digitalisierung und Zivilverfahren (Bericht vom Workshop des Instituts für das Recht der Digitalen Gesellschaft IRDG) Registermodernisierungsgesetz verkündet Bundesregierung will elektronische Wertpapiere einführen Zweites Open-Data-Gesetz und Datennutzungsgesetz Smart-eID-Gesetz: Auf Smartphone speicherbarer Online-Ausweis Zensus mithilfe elektronischer Verfahren verbilligen Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Verkaufs von Sachen mit digitalen Elementen und anderer Aspekte des Kaufvertrags

Regulärer Preis: 0,00 €