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Dieser Artikel erscheint am 1. Dezember 2025
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- Artikel-Nr.: 978-3-8240-1784-3
Bibliografische Angaben:
- ISBN: 978-3-8240-1784-3
- Autor(en) / Herausgeber: Michael Sattler
- Auflage: 2. Auflage
- Erscheinungsdatum: 01.12.2025
- Medium: EBook
- Umfang: 20 Seiten
- Format: 17,0 x 24,0
Unzureichende Arbeitsanweisungen werden dem Rechtsanwalt als Organisationsverschulden zugerechnet, was seine Haftung begründen kann. Umso wichtiger ist es, dass er sich mit einer korrekten, von den Mitarbeitern unterzeichneten Arbeitsanweisung absichert.
In der Praxis verfügen jedoch nur große Kanzleien über Arbeitsanweisungen/Kanzleihandbücher, in denen bestimmte Prozesse verschriftlicht sind. Alle anderen haben – wenn überhaupt – mündliche Anweisungen, die aber gerade nicht dokumentiert sind, was im Ernstfall den Beweis und damit eine Entlastung der im Versagensfall drohenden Haftung erheblich erschwert.
Die eBroschüre „Arbeitsanweisungen für die Anwaltskanzlei" liefert schnelle und rechtssichere Musterformulierungen zu den gängigen Themen der Arbeitsanweisung, wie z.B. zum Post- und Faxeingang, zum elektronischen Rechtsverkehr, zur Anrufannahme, zur Fristenberechnung und -kontrolle sowie Terminabsprache, die vom Autor in der eigenen Kanzlei praxiserprobt wurden.
| Medium: |
Prof. Dr. Michael Sattler, LL.M. ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Bau- und Architektenrecht sowie für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Master of Laws (Real Estate Law). Er lehrt als Honorarprofessor für Öffentliches Baurecht sowie für Privates Bau- und Architektenrecht am Fachbereich Architektur der Fachhochschule Dortmund. Zudem gehört er als ehrenamtlicher Richter dem 2. Senat des Anwaltsgerichtshofes des Landes NRW an.
Autor
Prof. Dr. Michael Sattler, LL.M. ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Bau- und Architektenrecht sowie für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Master of Laws (Real Estate Law). Er lehrt als Honorarprofessor für Öffentliches Baurecht sowie für Privates Bau- und Architektenrecht am Fachbereich Architektur der Fachhochschule Dortmund. Zudem gehört er als ehrenamtlicher Richter dem 2. Senat des Anwaltsgerichtshofes des Landes NRW an.