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Buchhandel

Liebe Kolleginnen und Kollegen aus dem Sortiment,

herzlich willkommen auf unser Buchhändlerseite. Hier finden Sie Informationen zu Werbemitteln und Sonderaktionen, Auslieferungen und Remissionen. Für Hinweise, Verbesserungsvorschläge oder vielleicht auch nur ein kleines Feedback auf diese Seite sind wir selbstverständlich sehr dankbar.

Und nun wünschen wir Ihnen viel Spaß auf Ihrer Website.

Ihr Deutscher Anwaltverlag

 


 

Fragen zum Buchhandel:

Kundenservice
Telefon 02 28 / 9 19 11 0
Telefax 02 28 / 9 19 11 23
E-Mail: service[at]anwaltverlag.de

Bestellungen: service[at]anwaltverlag.de

 


 

Halbjahresvorschau 1/2024



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ReNoSmart Buchhandelsinfo

Kennen Sie schon ReNoSmart - Die Online-Bibliothek für Kanzlei- und Notariatsmitarbeiter mit dem gesamten ReNo-Wissen aus dem Deutschen Anwaltverlag, Deutschen Notarverlag und dem ZAP Verlag? Bieten auch Sie Ihren Handelskunden ReNoSmart an! Klicken Sie hier für den Buchhandelsprospekt!

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Wenn Sie Prospekte und Flyer mit Ihrem Logo und Ihrem Firmeneindruck versehen in einer Stückzahl über 500 Exemplaren an Ihre Kunden verschicken möchten, übernehmen wir für Sie gerne die Druckkosten.

Bei Interesse wenden Sie sich bitte direkt an den Kundenservice.

 

Unsere Auslieferung in Braunschweig:

Westermann Logistik GmbH
Auslieferung Deutscher Anwaltverlag
Georg-Westermann-Allee 66
38104 Braunschweig

Bestellungen telefonisch unter: 02 28 / 9 19 11 0
Rückfragen, Reklamationen telefonisch unter: 02 28 / 9 19 11 0 oder per Fax an: 02 28 / 9 19 11 23 oder per E-Mail: service[at]anwaltverlag.de

Remissionen bitte an:  
Westermann Logistik GmbH   
Remittendenannahme  
Helmstedter Straße 99  
38126 Braunschweig

 

Remissionen

Bitte senden Sie eine Remissionsanfrage vorab an oberschelp@anwaltverlag.de. Nach erteilter Remissionsgenehmigung schicken Sie bitte die Bücher mit dem genehmigten Remissionsantrag an unsere Auslieferung VSB:


VSB Verlagsservice
Braunschweig GmbH
Remittendenannahme
Helmstedter Straße 99
38126 Braunschweig

Genehmigte Remmissionen von Vorauflagen sowie Bücher mit Fehlern, die vom Sortiment nicht zu verantworten sind, werden zu 100 % gutgeschrieben.

Genehmigte Remissionen von Büchern mit Mängeln werden mit 10 % Bearbeitungsgebühr gutgeschrieben. Stärker beschädigte Exemplare werden mit maximal 50 % gutgeschrieben.

Remissionen werden grundsätzlich bis 12 Monate nach Rechnungsstellungsdatum genehmigt; Vorauflagen müssen jedoch spätestens 4 Wochen nach Erscheinen der Neuauflage remittiert sein.

Nicht genehmigte Remissionen können nicht gutgeschrieben werden.
Es besteht kein Anspruch auf Rücksendung oder Erstattung von nicht genehmigten Remissionen.

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