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Elektronischer Rechtsverkehr 2/2017 - eBroschüre (PDF)
Elektronischer Rechtsverkehr 2/2017 - eBroschüre (PDF)

Die eBroschüren-Reihe ERV: So sind Sie immer auf dem Laufenden über das beA und den elektronischen Rechtsverkehr! Ab 1.1.2018 sind Rechtsanwälte verpflichtet, Eingänge in ihrem beA zur Kenntnis zu nehmen (Stichwort: passive Nutzung). Nutzen Sie jetzt die Möglichkeit, Ihr beA und den ERV in den bis dahin verbleibenden 6 Monaten (besser) kennenzulernen. Die eBroschüren-Reihe ERV begleitet in der „Testphase" 2017 alle diejenigen, die erste Schritte im beA unternehmen und am Stichtag auf den Eingang elektronischer Dokumente vorbereitet sein möchten. Denn die Umstellung auf die elektronische Kommunikation mit den Gerichten und die entsprechenden neuen Kanzleiabläufe lassen sich schwerlich von heute auf morgen bewältigen. Besser als Abwarten ist deshalb in jedem Fall: rechtzeitig Informationen einholen, Ausprobieren und Maßnahmen treffen. Im Mittelpunkt dieser Ausgabe steht natürlich wieder die praktische Arbeit mit dem beA: Sie erfahren u.a., wie wichtig es ist, das Verbot der Weitergabe von Signaturkarte und PINs zu beachten und erhalten Hilfestellung bei der Frage, wie Sie Nachrichten erstellen und mit bzw. ohne Signatur versenden können. Tipps und Abbildungen erleichtern hierbei die praktische Umsetzung und die konkreten Schritte im beA. Daneben finden Sie zahlreiche Informationen über aktuelle Entwicklungen im ERV wie z.B. zur aktuellen Gesetzgebung, zur elektronischen Akte u.v.m. In den ausgewählten Entscheidungen zum ERV wird deutlich, dass die elektronische Kommunikation viele Fragen (wie z.B. zur Signatur/Berufspflichten) aufwirft, die zu kennen sich lohnt. Die Themen dieser Ausgabe sind u.a.: - Die Übermittlung elektronischer Dokumente vom Anwalt an das Gericht - Verbot der Weitergabe von Signaturkarte und PINs - beA: Nachrichten erstellen und mit und ohne Signatur versenden

Regulärer Preis: 0,00 €
Elektronischer Rechtsverkehr - eBroschüre (PDF), Ausgabe 3/2021
Elektronischer Rechtsverkehr - eBroschüre (PDF), Ausgabe 3/2021

Die eBroschüren-Reihe ERV: Immer auf dem neuesten Stand sein über das beA, die künstliche Intelligenz und den elektronischen Rechtsverkehr! Corona lässt nicht locker! Der Nationale Normenkontrollrat stellt fest: „Die Pandemie hat das Land noch immer fest im Griff. Zwar sind Erleichterungen absehbar, doch noch herrscht Krisenstimmung. Deutschland ist unzufrieden mit sich selbst. Unzufrieden mit einer mangelnden strategischen Weitsicht, mit komplizierten Abstimmungs- und Entscheidungs-strukturen, mit aufwändigen Lösungen und bürokratischen Abläufen allen voran, mit der fehlenden Digitalisierung in Verwaltung, Bildungs- und Gesundheitswesen." Allerdings sind zumindest kleine Erfolge mittlerweile sichtbar, so z.B. hinsichtlich der Videoverhandlungen bei Gericht, die schon längst in § 128 ZPO normiert sind! Im Zuge dessen hat die Arbeitsgruppe „Modernisierung des Zivilprozesses" rechtspolitische Aktivitäten gefordert, die die Digitalisierung im Zivilprozess noch vor der Bundestagswahl vorantreiben sollen. Wie immer bietet die eBroschüre einen aktuellen Beitrag zum beA, diesmal zum Thema: beA Rechtsprechung: Fehlbedienung vermeiden Weitere Themen dieser Ausgabe sind: Telefax ist nicht datenschutzkonform Notartag 2021: Notare als „Vorreiter der Digitalisierung „Einheitliches Unternehmenskonto" für die Kommunikation mit Behörden Das Registermodernisierungsgesetz Länderübergreifende Justiz-Zusammenarbeit vereinbart Identitätsüberprüfung nach dem Geldwäschegesetz

Regulärer Preis: 0,00 €
Elektronischer Rechtsverkehr - eBroschüre (PDF), Ausgabe 1/2022
Elektronischer Rechtsverkehr - eBroschüre (PDF), Ausgabe 1/2022

Die eBroschüren-Reihe ERV: Immer auf dem neuesten Stand sein über das beA, die künstliche Intelligenz und den elektronischen Rechtsverkehr! Jetzt beginnt die Praxis Start der aktiven Nutzungspflicht Seit 1.1.2022 besteht nun die lange angekündigte aktive Nutzungspflicht des beA für die Anwaltschaft und die Zeiten von Briefpost und Fax zum Gericht sind endgültig vorbei. Die gut darauf vorbereitete Kanzlei kann sich glücklich schätzen! Und wie sieht es bei den Empfängern der elektronisch eingehenden Dokumente aus, den Gerichten? Leider nicht so rosig! Gibt es nämlich noch keine gerichtliche e-Akte oder wird sie nur parallel zur weiterhin allein rechtsverbindlichen Papierakte geführt muss jedes elektronische Dokument bei Gericht erst ausgedruckt werden. Ökonomisch und ökologisch sehr sinnvoll! Ilona Cosack gibt Ihnen dazu, sowie zum verschobenen beA-Update 3.10 wertvolle Praxistipps. Nach den Vorgaben des Online-Zugangsgesetzes (OZG) sollten bis Ende 2022 insgesamt 575 Verwaltungsdienstleistungen für Bürgerinnen und Bürger online angeboten werden. Das Online-Zugangsgesetz (OZG) ist mit ehrgeizigen Zielen gestartet, zum 30.9.2021 waren jedoch nur 84 der geplanten 575 Dienstleistungen in allen Gemeinden verfügbar. Gerade die Corona-Pandemie mit den geschlossenen Rathäusern hat aber gezeigt, wie notwendig ein reibungsloser Online-Zugang zu den notwendigen Verwaltungsleistungen ist. Dabei gibt es für den „Normalbürger", aber auch für professionelle Kommunikationspartner sehr unterschiedliche elektronischen Zugangsmöglichkeiten zu Justiz und Verwaltung. Hierüber informiert Dieter Kesper umfassend in seinem Beitrag. Themen dieser Broschüre sind: Start der aktiven Nutzungspflicht des beA zum 1.1.22: Jetzt beginnt die Praxis beA Update 3.10 verschoben Die elektronische Kommunikation mit Justiz und Verwaltung

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Elektronischer Rechtsverkehr 1/2017 - eBroschüre (PDF)
Elektronischer Rechtsverkehr 1/2017 - eBroschüre (PDF)

Die eBroschüren-Reihe ERV: Immer auf dem Laufenden sein über das beA und den elektronischen Rechtsverkehr! Das beA ist nun fast 3 Monate in Betrieb und zieht mehr und mehr Aufmerksamkeit auf sich. Es ist davon auszugehen, dass die Zahl der Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen, die sich in Theorie und Praxis mit ihrem besonderen elektronischen Anwaltspostfach und dem ERV befassen, im Laufe des Jahres kontinuierlich zunehmen wird. Denn die Zeit bis zum 1.1.2018, dem Datum der gesetzlichen Verpflichtung zur (passiven) Nutzung des beA, läuft. Mit 4 Ausgaben will die eBroschüren-Reihe ERV in der „Testphase" 2017 alle diejenigen begleiten, die erste Schritte im beA unternehmen und am Stichtag auf den Eingang elektronischer Dokumente vorbereitet sein möchten. Denn die Umstellung auf die elektronische Kommunikation mit den Gerichten und die entsprechenden neuen Kanzleiabläufe lässt sich schwerlich von heute auf morgen bewältigen. Besser als Zuwarten ist deshalb in jedem Fall: rechtzeitig Informationen einholen, Ausprobieren und Maßnahmen treffen. Im Mittelpunkt dieser Ausgabe steht die praktische Arbeit mit dem beA: Sie finden u.a. eine Anleitung und Tipps zur Rechteverwaltung im beA sowie eine Hilfestellung bei der Frage, wie elektronische Dokumente an das Gericht übermittelt werden können. Beide Beiträge veranschaulichen anhand zahlreicher Abbildungen die konkreten Schritte und Klicks im beA. Daneben geben zwei Rechtsanwälte in kurzen Erfahrungsberichten Einblick in ihre persönliche Anwendung des beA. Dass der elektronische Rechtsverkehr auch auf anderen Gebieten Einzug hält und unaufhaltsam fortschreitet, zeigt unser „Blick über den Zaun". In den ausgewählten Entscheidungen zum ERV wird deutlich, dass die elektronische Kommunikation viele Fragen (wie z.B. zur Signatur/Unterschrift) aufwirft, die zu kennen sich lohnt. Die Themen dieser Ausgabe sind u.a.: - beA: Einstellungen für den Start (Profil- und Postfachverwaltung) - Erste Praxiserfahrungen von Kollegen - Die elektronische Einreichung mittels beA

Regulärer Preis: 0,00 €
Elektronischer Rechtsverkehr 4/2021 - eBroschüre (PDF)
Elektronischer Rechtsverkehr 4/2021 - eBroschüre (PDF)

Die eBroschüren-Reihe ERV: Immer auf dem neuesten Stand sein über das beA, die künstliche Intelligenz und den elektronischen Rechtsverkehr! Chatbot als Bürgerkontakt Lösung für die Zukunft?? Leider sind überall in Deutschland die gleichen Beobachtungen zu machen, ob bei der Digitalisierung, bei der Corona-Pandemie, bei der Hochwasser-Katastrophe oder beim Afghanistan-Desaster: oft zögerliches und unentschlossenes Vorgehen, vielfach verwaltungstypische Behäbigkeit und bürokratische Blockaden, unübersichtliche Zuständigkeiten und besonders schleppende Umsetzung. Und wo bleibt das Positive? Trotz noch immer nicht ausreichender technischer Ausstattung sprechen nach Einschätzung der gerichtlichen Praxis die umfangreichen Erfahrungen mit Videoverhandlungen in den letzten eineinhalb Jahren vielmehr dafür, dass solche Verhandlungen auch nach der Pandemie eine Selbstverständlichkeit bleiben beziehungsweise werden. Denn der Anwendungsbereich von Videoverhandlungen geht weit über Massenverfahren hinaus. Aber es gibt noch mehr Positives zu berichten. Der Untertitel dieser Ausgabe lautet „Chatbot als Bürgerkontakt Lösung für die Zukunft??"; und damit bewegen wir uns auf ein ganz neues und zukunftsträchtiges Feld wie der Hauptbeitrag von Ralf Hülsbömer dieser Ausgabe belegt. Man mag es kaum glauben, aber es ist eine Tatsache: ab 1.1.2022 kommt der verbindliche elektronische Rechtsverkehr! Sind wir daraus ausreichend vorbereitet? Und deswegen bietet diese e-Broschüre diesmal drei Beiträge unserer „Stamm-Autorin" Ilona Cosack. In dem Beitrag „beA rüstet auf" berichtet sie über die letzten Aktualisierungen im beA. Der zweite Beitrag beleuchtet die "kleine BRAO-Reform", die am 1.8.2021 in Kraft getreten ist, und deren Auswirkungen auf das beA. Im dritten Beitrag geht es um eine praktisch sehr bedeutende Frage, nämlich der Rechtsprechung zur Kontrolle der Eingangsbestätigung bei Nutzung des beA. Weitere Themen dieser Ausgabe sind: BMJV entwickelt Online-Klagetool BFH erschwert gerichtliche Video-Verhandlungen Ländersteckbriefe: Deutschland-Index 2021 regional Datenschützer geht gegen Facebook-Fanpages von Behörden vor Telekom stellt De-Mail-Service ein Digitale Gesetzesveröffentlichung in Deutschland verzögert sich

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