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BRAK - Leitfaden Kanzleistrategie - eBook
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Regulärer Preis: 0,00 €
Elektronischer Rechtsverkehr 4/2021 - eBroschüre (PDF)
Elektronischer Rechtsverkehr 4/2021 - eBroschüre (PDF)

Die eBroschüren-Reihe ERV: Immer auf dem neuesten Stand sein über das beA, die künstliche Intelligenz und den elektronischen Rechtsverkehr! Chatbot als Bürgerkontakt Lösung für die Zukunft?? Leider sind überall in Deutschland die gleichen Beobachtungen zu machen, ob bei der Digitalisierung, bei der Corona-Pandemie, bei der Hochwasser-Katastrophe oder beim Afghanistan-Desaster: oft zögerliches und unentschlossenes Vorgehen, vielfach verwaltungstypische Behäbigkeit und bürokratische Blockaden, unübersichtliche Zuständigkeiten und besonders schleppende Umsetzung. Und wo bleibt das Positive? Trotz noch immer nicht ausreichender technischer Ausstattung sprechen nach Einschätzung der gerichtlichen Praxis die umfangreichen Erfahrungen mit Videoverhandlungen in den letzten eineinhalb Jahren vielmehr dafür, dass solche Verhandlungen auch nach der Pandemie eine Selbstverständlichkeit bleiben beziehungsweise werden. Denn der Anwendungsbereich von Videoverhandlungen geht weit über Massenverfahren hinaus. Aber es gibt noch mehr Positives zu berichten. Der Untertitel dieser Ausgabe lautet „Chatbot als Bürgerkontakt Lösung für die Zukunft??"; und damit bewegen wir uns auf ein ganz neues und zukunftsträchtiges Feld wie der Hauptbeitrag von Ralf Hülsbömer dieser Ausgabe belegt. Man mag es kaum glauben, aber es ist eine Tatsache: ab 1.1.2022 kommt der verbindliche elektronische Rechtsverkehr! Sind wir daraus ausreichend vorbereitet? Und deswegen bietet diese e-Broschüre diesmal drei Beiträge unserer „Stamm-Autorin" Ilona Cosack. In dem Beitrag „beA rüstet auf" berichtet sie über die letzten Aktualisierungen im beA. Der zweite Beitrag beleuchtet die "kleine BRAO-Reform", die am 1.8.2021 in Kraft getreten ist, und deren Auswirkungen auf das beA. Im dritten Beitrag geht es um eine praktisch sehr bedeutende Frage, nämlich der Rechtsprechung zur Kontrolle der Eingangsbestätigung bei Nutzung des beA. Weitere Themen dieser Ausgabe sind: BMJV entwickelt Online-Klagetool BFH erschwert gerichtliche Video-Verhandlungen Ländersteckbriefe: Deutschland-Index 2021 regional Datenschützer geht gegen Facebook-Fanpages von Behörden vor Telekom stellt De-Mail-Service ein Digitale Gesetzesveröffentlichung in Deutschland verzögert sich

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Elektronischer Rechtsverkehr 1/2016 - eBroschüre (PDF)
Elektronischer Rechtsverkehr 1/2016 - eBroschüre (PDF)

Nun steht es fest: Das beA wird zum 29.09.2016 freigeschaltet! Für Sie bedeutet das: Sie haben noch über vier Monate Zeit, um die Digitalisierung der Kanzleiabläufe und der Kommunikation mit den Gerichten umzusetzen. Sofern Sie sich bis jetzt noch nicht mit dem ERV auseinandergesetzt haben, sollten Sie nun aktiv werden. Die eBroschüren-Reihe zum elektronischen Rechtsverkehr liefert Ihnen aus erster Hand wichtige Informationen zu diesem vielschichtigen Themenkreis. In Ausgabe 1/2016 sind kurz die konkreten Schritte aufgeführt, die Sie unternehmen müssen, um zum Starttermin auf das eigene beA zugreifen zu können. Weitere Themen dieser Ausgabe sind: Zurückhaltung in der Anwaltschaft gegenüber dem beA Kompromissvorschlag des EDVGT Sonstige Aktivitäten zur Vorbereitung des ERV und der E-Akte Rechtsprechungsüberblick „Elektronischer Rechtsverkehr" Wir werden Sie auch in den kommenden Ausgaben weiter über die neuesten Entwicklungen informieren und eine sachliche Diskussion fördern.

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Elektronischer Rechtsverkehr 2/2017 - eBroschüre (PDF)
Elektronischer Rechtsverkehr 2/2017 - eBroschüre (PDF)

Die eBroschüren-Reihe ERV: So sind Sie immer auf dem Laufenden über das beA und den elektronischen Rechtsverkehr! Ab 1.1.2018 sind Rechtsanwälte verpflichtet, Eingänge in ihrem beA zur Kenntnis zu nehmen (Stichwort: passive Nutzung). Nutzen Sie jetzt die Möglichkeit, Ihr beA und den ERV in den bis dahin verbleibenden 6 Monaten (besser) kennenzulernen. Die eBroschüren-Reihe ERV begleitet in der „Testphase" 2017 alle diejenigen, die erste Schritte im beA unternehmen und am Stichtag auf den Eingang elektronischer Dokumente vorbereitet sein möchten. Denn die Umstellung auf die elektronische Kommunikation mit den Gerichten und die entsprechenden neuen Kanzleiabläufe lassen sich schwerlich von heute auf morgen bewältigen. Besser als Abwarten ist deshalb in jedem Fall: rechtzeitig Informationen einholen, Ausprobieren und Maßnahmen treffen. Im Mittelpunkt dieser Ausgabe steht natürlich wieder die praktische Arbeit mit dem beA: Sie erfahren u.a., wie wichtig es ist, das Verbot der Weitergabe von Signaturkarte und PINs zu beachten und erhalten Hilfestellung bei der Frage, wie Sie Nachrichten erstellen und mit bzw. ohne Signatur versenden können. Tipps und Abbildungen erleichtern hierbei die praktische Umsetzung und die konkreten Schritte im beA. Daneben finden Sie zahlreiche Informationen über aktuelle Entwicklungen im ERV wie z.B. zur aktuellen Gesetzgebung, zur elektronischen Akte u.v.m. In den ausgewählten Entscheidungen zum ERV wird deutlich, dass die elektronische Kommunikation viele Fragen (wie z.B. zur Signatur/Berufspflichten) aufwirft, die zu kennen sich lohnt. Die Themen dieser Ausgabe sind u.a.: - Die Übermittlung elektronischer Dokumente vom Anwalt an das Gericht - Verbot der Weitergabe von Signaturkarte und PINs - beA: Nachrichten erstellen und mit und ohne Signatur versenden

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Elektronischer Rechtsverkehr - eBroschüre (PDF), Ausgabe 2/2022
Elektronischer Rechtsverkehr - eBroschüre (PDF), Ausgabe 2/2022

Die eBroschüren-Reihe ERV: Immer auf dem neuesten Stand sein über das beA, die künstliche Intelligenz und den elektronischen Rechtsverkehr! Immer neue beA-Updates Diesmal trägt unsere e-Broschüre den Titel „Immer neue beA-Updates"; und damit sind wir schon bei dem Beitrag von Ilona Cosack, der Ihnen die entsprechenden Detail-Informationen für die Praxis liefert. Der zweite Hauptbeitrag dieser Ausgabe von Isabelle Biallaß befasst sich intensiv mit der aktiven Nutzung des elektronischen Rechtsverkehrs durch Behörden und juristische Personen des öffentlichen Rechts. Der elektronische Rechtsverkehr wird allerdings nur funktionieren, wenn die Rahmenbedingungen stimmen. Und da sieht z.B. der Deutsche Richterbund noch zahlreiche Baustellen bei der Digitalisierung der Justiz und bezweifelt, dass der Umstieg auf eine flächendeckend digitalisierte Justiz zum geplanten Termin 2026 gelingt. Dass Deutschland noch weiterhin das traurige Prädikat „Digitalisierungs-Entwicklungsland" beanspruchen kann, zeigt sich weiterhin in vielen Bereichen. Andererseits ist aber auch über Aktivitäten zu berichten, die Digitalisierung gerade im Bereich der elektronischen Gerichtsakte voranzutreiben. Weiter informieren wir über den BSI-Lagebericht „Alarmstufe Rot" bei Cybersicherheit, das Projekt Datenautobahn Strafsachen in Baden-Württemberg und die Grundsteinlegung für ein Kryptowertpapierregister. Themen dieser Broschüre sind: beA Updates Die aktive Nutzung des elektronischen Rechtsverkehrs durch Behörden Speyerer Digitalisierungswerkstatt 2./3.6.2022: online-Zivilklage und strukturierter Parteivortrag so könnte es funktionieren Projekt Datenautobahn Strafsachen in Baden-Württemberg Grundsteinlegung für ein Kryptowertpapierregister BSI-Lagebericht „Alarmstufe Rot" bei Cybersicherheit

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