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Elektronischer Rechtsverkehr 1/2018 - eBroschüre (PDF)
Elektronischer Rechtsverkehr 1/2018 - eBroschüre (PDF)

Die eBroschüren-Reihe ERV: Immer auf dem Laufenden sein über das beA und den elektronischen Rechtsverkehr! Sind Sie startbereit für den Betrieb Ihres beA? Ab 1.1.2018 wird der ERV auch in Ihrer Kanzlei unvermeidlich Einzug halten! Denn dann müssen Sie Zustellungen und Nachrichten, die in Ihrem beA eingehen, zur Kenntnis nehmen. Zusammen mit dieser sog. passiven Nutzungspflicht aller Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte wird mit Beginn des Jahres 2018 die Rechtsverordnung zum elektronischen Rechtsverkehr (ERVV) in Kraft treten, die wichtige bundesweite Standards umsetzt. Im Fokus dieser Ausgabe unserer eBroschüren-Reihe steht dementsprechend die vor Kurzem verabschiedete ERVV und deren Bedeutung für die Nutzung des beA: Insbesondere mit den hier im Einzelnen vorgestellten Anforderungen an elektronische Dokumente wie Schriftsätze und Anlagen , die durch die ERVV verbindlich geregelt werden, sollten Sie sich vor dem 1.1.208 noch vertraut machen. Wer auch im Hinblick auf die Weiterentwicklung des beA-Systems auf neuestem Stand sein will, kann hier nachlesen, welche Neuerungen das jüngste beA-Update im September gebracht hat insbesondere für Syndikusanwälte und weitere Postfächer/Kanzleien. Und wie soll eigentlich die elektronische Kommunikation mit Mandanten aussehen? Wenn Sie sich ein Bild davon machen möchten, welche Wege hierfür zur Verfügung stehen, dann bieten wir Ihnen in dieser Ausgabe die Möglichkeit, die einzelnen Schritte und Alternativen für den möglichen Austausch mit Mandanten anhand von Abbildungen nachzuvollziehen. Daneben finden Sie wieder informative Berichte über Veranstaltungen sowie Neuigkeiten aus Bund und Ländern, die einen Blick auf die unaufhaltsame Entwicklung des ERV eröffnen. Ausgewählte Entscheidungen zum ERV zeigen aufs Neue, dass die elektronische Kommunikation viele Fragen aufwirft, die in der Anwaltspraxis zunehmend an Bedeutung gewinnen. Die Themen dieser Ausgabe sind u.a.: - Die Rechtsverordnung zum elektronischen Rechtsverkehr (ERVV) - beA: Update im September 2017 und weitere Postfächer - beA Kommunikation mit Mandanten - beA statt EGVP - Verschwiegenheitsverpflichtung in § 203 StGB und § 43e BRAO

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Elektronischer Rechtsverkehr 4/2016 - eBroschüre (PDF)
Elektronischer Rechtsverkehr 4/2016 - eBroschüre (PDF)

Und auf einmal ist es da: das beA. Allen technischen und juristischen Anlaufschwierigkeiten zum Trotz ist es zum Jahresende überraschend gestartet. Bis zum 1.1.2018 ist die Nutzung des beA für alle Anwältinnen und Anwälte freiwillig. Wer über sein besonderes elektronisches Anwaltspostfach kommunizieren will, muss dies ausdrücklich kundtun. In jedem Fall gilt aber: Jeder, der sich jetzt praktisch mit dem beA vertraut macht, kann die Umstellung auf die neuen Kanzleiabläufe deutlich entspannter angehen als derjenige, der wartet, bis ihn die Verpflichtung zur Nutzung trifft. Auch die Notare haben die Zeichen der Zeit längst erkannt. Über den Einzug des elektronischen Rechtsverkehrs in den Notariaten berichten wir ausführlich in dieser Ausgabe unserer eBroschüre. Fragen der Sicherheit der neuen Technik stehen sowohl in Notariaten als auch in Anwaltskanzleien an oberster Stelle und sind viel diskutiert. In dieser Ausgabe greifen wir deshalb noch einmal die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung des beA auf, die eine sichere Kommunikation gewährleistet. Haben Sie Ihr beA schon aktiviert? Wie Sie sich anmelden und Ihr beA in Betrieb nehmen, konnten Sie Schritt für Schritt schon unserer letzten Ausgabe (3/2016) entnehmen. Weitere praktische Tipps zur Arbeit mit dem beA werden wir Ihnen in der 1. Ausgabe 2017 an die Hand geben. Die Themen: - Das Elektronische Urkundenarchiv der Notare - Die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung im beA - Nachlässigkeit bei der Passwortvergabe - Ausgewählte Rechtsprechung zum ERV

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Elektronischer Rechtsverkehr 2/2016 - eBroschüre (PDF)
Elektronischer Rechtsverkehr 2/2016 - eBroschüre (PDF)

Der elektronische Rechtsverkehr kommt - seien Sie vorbereitet Seit Oktober 2013 gibt es das Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs. Zudem liegt bereits der Referentenentwurf zur verbindlichen Einführung der elektronischen Akte in Strafsachen vor. An gesetzlichen Regelungen zur Einführung einer elektronischen Akte im Notariat und einem zentralen elektronischen Urkundenarchiv nach österreichischem Vorbild wird ebenfalls gearbeitet. Dabei ist der gesetzlich vorgegebene Zeitplan ambitioniert: 1.1.2016: alle Anwälte müssen elektronisch erreichbar sein 1.1.2018: bundesweit ist die Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs möglich bei freiwilliger Nutzung 1.1.2020: Länder können elektronischen Rechtsverkehr verpflichtend anordnen 1.1.2022: Bundesweite Verpflichtung der „professionellen Einreicher" zum elektronischen Rechtsverkehr in der ordentlichen Gerichtsbarkeit (mit Ausnahme des Strafverfahrens) und bei den Fachgerichten. Kurzum: Die Zeit, in der man das Thema übergehen konnte, ist vorbei. Daher werden Rechtsanwälte und ihre Mitarbeiter sich Schritt für Schritt zahlreichen, zum Teil gravierenden Veränderungen im Rahmen der Kommunikation und der Kanzleiorganisation stellen müssen. Grund genug also, sich intensiver mit den damit zusammenhängenden Fragen zu beschäftigen. Die eBroschüren-Reihe liefert den Anwaltskanzleien aus erster Hand wichtige Informationen zu diesem vielschichtigen Themenkreis. Ausgabe 2 berichtet über den aktuellen Stand des beA (besonderes elektronisches Anwaltspostfach), das derzeit von der BRAK implementiert wird. Ein Blick in die elektronische Zukunft zeigt, wie demnächst Zustellungen vorgenommen werden. Zudem wird über den Gesetzentwurf einer elektronischen Akte in Strafsachen berichtet, der auch für nicht im Strafrecht tätige Kolleginnnen und Kollegen Bedeutung bekommen kann.       

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Elektronischer Rechtsverkehr 4/2015 - Einführung verschoben, aber: Das beA wird Realität! - eBroschüre (PDF)
Elektronischer Rechtsverkehr 4/2015 - Einführung verschoben, aber: Das beA wird Realität! - eBroschüre (PDF)

Der elektronische Rechtsverkehr kommt! Die Zeiten, in denen man das Thema übergehen konnte, sind vorbei Rechtsanwälte und ihre Mitarbeiter werden sich Schritt für Schritt zahlreichen, zum Teil gravierenden Veränderungen im Rahmen der Kommunikation und der Kanzleiorganisation stellen müssen. Grund genug also, sich intensiver mit den damit zusammenhängenden Fragen zu beschäftigen. Die eBroschüren-Reihe zum elektronischen Rechtsverkehr liefert Ihnen aus erster Hand wichtige Informationen zu diesem vielschichtigen Themenkreis. Ausgabe 4 greift wieder aktuelle Fragestellungen rund um den ERV auf, die Anwältinnen und Anwälte beschäftigen. Durch die Entscheidung der BRAK, die Einführung des beA zu verschieben, ändert sich zwar der Starttermin an der grundlegenden Aufgabe der Digitalisierung der Kanzleiabläufe und der Kommunikation mit den Gerichten ändert sich hingegen nichts. Die gewonnene Zeit gilt es nun zu nutzen, um sofern noch nicht geschehen etwas entschleunigt die noch nötigen Maßnahmen zu treffen, um gut vorbereitet und informiert mit dem tatsächlichen Betrieb des beA starten zu können. Der elektronische Rechtsverkehr findet trotz des verzögerten beA-Starts bereits statt. Ein Beispiel für eine gut etablierte elektronische Kommunikation im familienrechtlichen Bereich finden Sie in dieser Broschüre. Themen sind u. a.: „Elektronischer Versorgungsausgleich" oder „eine (fast) unbekannte Erfolgsgeschichte" Leserinnen und Leser fragen, Fachleute antworten (hier speziell zum beA, zu den Geräten und zum praktischen Ablauf) Ein Blick in die öffentliche Verwaltung in Deutschland Rechtsprechungsüberblick „Elektronischer Rechtsverkehr" Wir werden Sie auch in den kommenden Ausgaben weiter über die neuesten Entwicklungen informieren und eine sachliche Diskussion fördern.

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