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Elektronischer Rechtsverkehr 1/2016 - eBroschüre (PDF)
Elektronischer Rechtsverkehr 1/2016 - eBroschüre (PDF)

Nun steht es fest: Das beA wird zum 29.09.2016 freigeschaltet! Für Sie bedeutet das: Sie haben noch über vier Monate Zeit, um die Digitalisierung der Kanzleiabläufe und der Kommunikation mit den Gerichten umzusetzen. Sofern Sie sich bis jetzt noch nicht mit dem ERV auseinandergesetzt haben, sollten Sie nun aktiv werden. Die eBroschüren-Reihe zum elektronischen Rechtsverkehr liefert Ihnen aus erster Hand wichtige Informationen zu diesem vielschichtigen Themenkreis. In Ausgabe 1/2016 sind kurz die konkreten Schritte aufgeführt, die Sie unternehmen müssen, um zum Starttermin auf das eigene beA zugreifen zu können. Weitere Themen dieser Ausgabe sind: Zurückhaltung in der Anwaltschaft gegenüber dem beA Kompromissvorschlag des EDVGT Sonstige Aktivitäten zur Vorbereitung des ERV und der E-Akte Rechtsprechungsüberblick „Elektronischer Rechtsverkehr" Wir werden Sie auch in den kommenden Ausgaben weiter über die neuesten Entwicklungen informieren und eine sachliche Diskussion fördern.

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Elektronischer Rechtsverkehr 2/2018 - eBroschüre (PDF)
Elektronischer Rechtsverkehr 2/2018 - eBroschüre (PDF)

Die eBroschüren-Reihe ERV: Immer auf dem Laufenden sein über das beA und den elektronischen Rechtsverkehr! Sind Sie startbereit für den Betrieb Ihres beA? Ab 1.1.2018 wird der ERV auch in Ihrer Kanzlei unvermeidlich Einzug halten! Denn dann müssen Sie Zustellungen und Nachrichten, die in Ihrem beA eingehen, zur Kenntnis nehmen. Zusammen mit dieser sog. passiven Nutzungspflicht aller Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte wird mit Beginn des Jahres 2018 die Rechtsverordnung zum elektronischen Rechtsverkehr (ERVV) in Kraft treten, die wichtige bundesweite Standards umsetzt. Im Fokus dieser Ausgabe unserer eBroschüren-Reihe steht dementsprechend die vor Kurzem verabschiedete ERVV und deren Bedeutung für die Nutzung des beA: Insbesondere mit den hier im Einzelnen vorgestellten Anforderungen an elektronische Dokumente wie Schriftsätze und Anlagen , die durch die ERVV verbindlich geregelt werden, sollten Sie sich vor dem 1.1.208 noch vertraut machen. Wer auch im Hinblick auf die Weiterentwicklung des beA-Systems auf neuestem Stand sein will, kann hier nachlesen, welche Neuerungen das jüngste beA-Update im September gebracht hat insbesondere für Syndikusanwälte und weitere Postfächer/Kanzleien. Und wie soll eigentlich die elektronische Kommunikation mit Mandanten aussehen? Wenn Sie sich ein Bild davon machen möchten, welche Wege hierfür zur Verfügung stehen, dann bieten wir Ihnen in dieser Ausgabe die Möglichkeit, die einzelnen Schritte und Alternativen für den möglichen Austausch mit Mandanten anhand von Abbildungen nachzuvollziehen. Daneben finden Sie wieder informative Berichte über Veranstaltungen sowie Neuigkeiten aus Bund und Ländern, die einen Blick auf die unaufhaltsame Entwicklung des ERV eröffnen. Ausgewählte Entscheidungen zum ERV zeigen aufs Neue, dass die elektronische Kommunikation viele Fragen aufwirft, die in der Anwaltspraxis zunehmend an Bedeutung gewinnen. Die Themen dieser Ausgabe sind u.a.: - Die Rechtsverordnung zum elektronischen Rechtsverkehr (ERVV) - beA: Update im September 2017 und weitere Postfächer - beA Kommunikation mit Mandanten - beA statt EGVP - Verschwiegenheitsverpflichtung in § 203 StGB und § 43e BRAO

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Elektronischer Rechtsverkehr 1/2017 - eBroschüre (PDF)
Elektronischer Rechtsverkehr 1/2017 - eBroschüre (PDF)

Die eBroschüren-Reihe ERV: Immer auf dem Laufenden sein über das beA und den elektronischen Rechtsverkehr! Das beA ist nun fast 3 Monate in Betrieb und zieht mehr und mehr Aufmerksamkeit auf sich. Es ist davon auszugehen, dass die Zahl der Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen, die sich in Theorie und Praxis mit ihrem besonderen elektronischen Anwaltspostfach und dem ERV befassen, im Laufe des Jahres kontinuierlich zunehmen wird. Denn die Zeit bis zum 1.1.2018, dem Datum der gesetzlichen Verpflichtung zur (passiven) Nutzung des beA, läuft. Mit 4 Ausgaben will die eBroschüren-Reihe ERV in der „Testphase" 2017 alle diejenigen begleiten, die erste Schritte im beA unternehmen und am Stichtag auf den Eingang elektronischer Dokumente vorbereitet sein möchten. Denn die Umstellung auf die elektronische Kommunikation mit den Gerichten und die entsprechenden neuen Kanzleiabläufe lässt sich schwerlich von heute auf morgen bewältigen. Besser als Zuwarten ist deshalb in jedem Fall: rechtzeitig Informationen einholen, Ausprobieren und Maßnahmen treffen. Im Mittelpunkt dieser Ausgabe steht die praktische Arbeit mit dem beA: Sie finden u.a. eine Anleitung und Tipps zur Rechteverwaltung im beA sowie eine Hilfestellung bei der Frage, wie elektronische Dokumente an das Gericht übermittelt werden können. Beide Beiträge veranschaulichen anhand zahlreicher Abbildungen die konkreten Schritte und Klicks im beA. Daneben geben zwei Rechtsanwälte in kurzen Erfahrungsberichten Einblick in ihre persönliche Anwendung des beA. Dass der elektronische Rechtsverkehr auch auf anderen Gebieten Einzug hält und unaufhaltsam fortschreitet, zeigt unser „Blick über den Zaun". In den ausgewählten Entscheidungen zum ERV wird deutlich, dass die elektronische Kommunikation viele Fragen (wie z.B. zur Signatur/Unterschrift) aufwirft, die zu kennen sich lohnt. Die Themen dieser Ausgabe sind u.a.: - beA: Einstellungen für den Start (Profil- und Postfachverwaltung) - Erste Praxiserfahrungen von Kollegen - Die elektronische Einreichung mittels beA

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Elektronischer Rechtsverkehr 4/2016 - eBroschüre (PDF)
Elektronischer Rechtsverkehr 4/2016 - eBroschüre (PDF)

Und auf einmal ist es da: das beA. Allen technischen und juristischen Anlaufschwierigkeiten zum Trotz ist es zum Jahresende überraschend gestartet. Bis zum 1.1.2018 ist die Nutzung des beA für alle Anwältinnen und Anwälte freiwillig. Wer über sein besonderes elektronisches Anwaltspostfach kommunizieren will, muss dies ausdrücklich kundtun. In jedem Fall gilt aber: Jeder, der sich jetzt praktisch mit dem beA vertraut macht, kann die Umstellung auf die neuen Kanzleiabläufe deutlich entspannter angehen als derjenige, der wartet, bis ihn die Verpflichtung zur Nutzung trifft. Auch die Notare haben die Zeichen der Zeit längst erkannt. Über den Einzug des elektronischen Rechtsverkehrs in den Notariaten berichten wir ausführlich in dieser Ausgabe unserer eBroschüre. Fragen der Sicherheit der neuen Technik stehen sowohl in Notariaten als auch in Anwaltskanzleien an oberster Stelle und sind viel diskutiert. In dieser Ausgabe greifen wir deshalb noch einmal die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung des beA auf, die eine sichere Kommunikation gewährleistet. Haben Sie Ihr beA schon aktiviert? Wie Sie sich anmelden und Ihr beA in Betrieb nehmen, konnten Sie Schritt für Schritt schon unserer letzten Ausgabe (3/2016) entnehmen. Weitere praktische Tipps zur Arbeit mit dem beA werden wir Ihnen in der 1. Ausgabe 2017 an die Hand geben. Die Themen: - Das Elektronische Urkundenarchiv der Notare - Die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung im beA - Nachlässigkeit bei der Passwortvergabe - Ausgewählte Rechtsprechung zum ERV

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Elektronischer Rechtsverkehr 3/2017 - eBroschüre (PDF)
Elektronischer Rechtsverkehr 3/2017 - eBroschüre (PDF)

Sie haben fraglos einen PC und einen Internetzugang aber haben Sie auch eine beA-Karte und ein Kartenlesegerät? Wenn nicht, dann sollten Sie jetzt aktiv werden! Wer bis zum 30.9.2017 seine beA-Karte bei der BNotK bestellt, kann sicher sein, dass er diese noch rechtzeitig vor dem 1.1.2018 für die Erstregistrierung im beA erhält. Denn dann sind Rechtsanwälte verpflichtet, Zustellungen und Nachrichten, die in ihrem beA eingehen, zur Kenntnis zu nehmen und gegen sich gelten zu lassen. Unsere eBroschüren-Reihe ERV begleitet Sie kontinuierlich bei der Umstellung auf die elektronische Kommunikation mit den Gerichten und die praktische Nutzung Ihres beA. Die neuen technischen und damit verbundenen organisatorischen Abläufe in der Kanzlei lassen sich nicht von heute auf morgen bewältigen, aber Schritt für Schritt. Das probate Mittel gegen Berührungsangst mit dem beA lautet deshalb: rechtzeitig Informationen einholen, Maßnahmen treffen, Ausprobieren. Im Mittelpunkt dieser Ausgabe steht natürlich das beA: Alle diejenigen, die ihr beA noch nicht in Betrieb genommen haben, finden hier noch einmal die allerwichtigsten Schritte, die zu tun sind, um den Anforderungen ab 1.1.2018 zu genügen. Wer mehr wissen möchte, kann nachlesen, welche Neuerungen das beA-Update gebracht hat und Hilfestellung bei der Frage erhalten, wie Nachrichten aus dem beA exportiert und auf dem eigenen Server gespeichert werden. Tipps und Abbildungen erleichtern hierbei die praktische Umsetzung. Daneben finden Sie informative Berichte über verschiedene Veranstaltungen zu den Themen „Legal-Tech" und „Elektronische Akte in Strafsachen", die einen Blick auf die unaufhaltsame Entwicklung des ERV eröffnen. Ausgewählte Entscheidungen zum ERV zeigen, dass die elektronische Kommunikation viele Fragen (wie z.B. zur Signatur/Berufspflichten) aufwirft, die in der Anwaltspraxis zunehmend an Bedeutung gewinnen. Die Themen dieser Ausgabe sind u.a.: - Das beA Stand der Dinge - Großes beA-Update: Was gibt es Neues? - beA: Nachrichten exportieren und aufbewahren

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