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Elektronischer Rechtsverkehr 4/2021 - eBroschüre (PDF)
Elektronischer Rechtsverkehr 4/2021 - eBroschüre (PDF)

Die eBroschüren-Reihe ERV: Immer auf dem neuesten Stand sein über das beA, die künstliche Intelligenz und den elektronischen Rechtsverkehr! Chatbot als Bürgerkontakt Lösung für die Zukunft?? Leider sind überall in Deutschland die gleichen Beobachtungen zu machen, ob bei der Digitalisierung, bei der Corona-Pandemie, bei der Hochwasser-Katastrophe oder beim Afghanistan-Desaster: oft zögerliches und unentschlossenes Vorgehen, vielfach verwaltungstypische Behäbigkeit und bürokratische Blockaden, unübersichtliche Zuständigkeiten und besonders schleppende Umsetzung. Und wo bleibt das Positive? Trotz noch immer nicht ausreichender technischer Ausstattung sprechen nach Einschätzung der gerichtlichen Praxis die umfangreichen Erfahrungen mit Videoverhandlungen in den letzten eineinhalb Jahren vielmehr dafür, dass solche Verhandlungen auch nach der Pandemie eine Selbstverständlichkeit bleiben beziehungsweise werden. Denn der Anwendungsbereich von Videoverhandlungen geht weit über Massenverfahren hinaus. Aber es gibt noch mehr Positives zu berichten. Der Untertitel dieser Ausgabe lautet „Chatbot als Bürgerkontakt Lösung für die Zukunft??"; und damit bewegen wir uns auf ein ganz neues und zukunftsträchtiges Feld wie der Hauptbeitrag von Ralf Hülsbömer dieser Ausgabe belegt. Man mag es kaum glauben, aber es ist eine Tatsache: ab 1.1.2022 kommt der verbindliche elektronische Rechtsverkehr! Sind wir daraus ausreichend vorbereitet? Und deswegen bietet diese e-Broschüre diesmal drei Beiträge unserer „Stamm-Autorin" Ilona Cosack. In dem Beitrag „beA rüstet auf" berichtet sie über die letzten Aktualisierungen im beA. Der zweite Beitrag beleuchtet die "kleine BRAO-Reform", die am 1.8.2021 in Kraft getreten ist, und deren Auswirkungen auf das beA. Im dritten Beitrag geht es um eine praktisch sehr bedeutende Frage, nämlich der Rechtsprechung zur Kontrolle der Eingangsbestätigung bei Nutzung des beA. Weitere Themen dieser Ausgabe sind: BMJV entwickelt Online-Klagetool BFH erschwert gerichtliche Video-Verhandlungen Ländersteckbriefe: Deutschland-Index 2021 regional Datenschützer geht gegen Facebook-Fanpages von Behörden vor Telekom stellt De-Mail-Service ein Digitale Gesetzesveröffentlichung in Deutschland verzögert sich

Regulärer Preis: 0,00 €
Elektronischer Rechtsverkehr 1/2018 - eBroschüre (PDF)
Elektronischer Rechtsverkehr 1/2018 - eBroschüre (PDF)

Die eBroschüren-Reihe ERV: Immer auf dem Laufenden sein über das beA und den elektronischen Rechtsverkehr! Sind Sie startbereit für den Betrieb Ihres beA? Ab 1.1.2018 wird der ERV auch in Ihrer Kanzlei unvermeidlich Einzug halten! Denn dann müssen Sie Zustellungen und Nachrichten, die in Ihrem beA eingehen, zur Kenntnis nehmen. Zusammen mit dieser sog. passiven Nutzungspflicht aller Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte wird mit Beginn des Jahres 2018 die Rechtsverordnung zum elektronischen Rechtsverkehr (ERVV) in Kraft treten, die wichtige bundesweite Standards umsetzt. Im Fokus dieser Ausgabe unserer eBroschüren-Reihe steht dementsprechend die vor Kurzem verabschiedete ERVV und deren Bedeutung für die Nutzung des beA: Insbesondere mit den hier im Einzelnen vorgestellten Anforderungen an elektronische Dokumente wie Schriftsätze und Anlagen , die durch die ERVV verbindlich geregelt werden, sollten Sie sich vor dem 1.1.208 noch vertraut machen. Wer auch im Hinblick auf die Weiterentwicklung des beA-Systems auf neuestem Stand sein will, kann hier nachlesen, welche Neuerungen das jüngste beA-Update im September gebracht hat insbesondere für Syndikusanwälte und weitere Postfächer/Kanzleien. Und wie soll eigentlich die elektronische Kommunikation mit Mandanten aussehen? Wenn Sie sich ein Bild davon machen möchten, welche Wege hierfür zur Verfügung stehen, dann bieten wir Ihnen in dieser Ausgabe die Möglichkeit, die einzelnen Schritte und Alternativen für den möglichen Austausch mit Mandanten anhand von Abbildungen nachzuvollziehen. Daneben finden Sie wieder informative Berichte über Veranstaltungen sowie Neuigkeiten aus Bund und Ländern, die einen Blick auf die unaufhaltsame Entwicklung des ERV eröffnen. Ausgewählte Entscheidungen zum ERV zeigen aufs Neue, dass die elektronische Kommunikation viele Fragen aufwirft, die in der Anwaltspraxis zunehmend an Bedeutung gewinnen. Die Themen dieser Ausgabe sind u.a.: - Die Rechtsverordnung zum elektronischen Rechtsverkehr (ERVV) - beA: Update im September 2017 und weitere Postfächer - beA Kommunikation mit Mandanten - beA statt EGVP - Verschwiegenheitsverpflichtung in § 203 StGB und § 43e BRAO

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Elektronischer Rechtsverkehr 4/2017 - eBroschüre (PDF)
Elektronischer Rechtsverkehr 4/2017 - eBroschüre (PDF)

Die eBroschüren-Reihe ERV: Immer auf dem Laufenden sein über das beA und den elektronischen Rechtsverkehr! Sind Sie startbereit für den Betrieb Ihres beA? Ab 1.1.2018 wird der ERV auch in Ihrer Kanzlei unvermeidlich Einzug halten! Denn dann müssen Sie Zustellungen und Nachrichten, die in Ihrem beA eingehen, zur Kenntnis nehmen. Zusammen mit dieser sog. passiven Nutzungspflicht aller Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte wird mit Beginn des Jahres 2018 die Rechtsverordnung zum elektronischen Rechtsverkehr (ERVV) in Kraft treten, die wichtige bundesweite Standards umsetzt. Im Fokus dieser Ausgabe unserer eBroschüren-Reihe steht dementsprechend die vor Kurzem verabschiedete ERVV und deren Bedeutung für die Nutzung des beA: Insbesondere mit den hier im Einzelnen vorgestellten Anforderungen an elektronische Dokumente wie Schriftsätze und Anlagen , die durch die ERVV verbindlich geregelt werden, sollten Sie sich vor dem 1.1.208 noch vertraut machen. Wer auch im Hinblick auf die Weiterentwicklung des beA-Systems auf neuestem Stand sein will, kann hier nachlesen, welche Neuerungen das jüngste beA-Update im September gebracht hat insbesondere für Syndikusanwälte und weitere Postfächer/Kanzleien. Und wie soll eigentlich die elektronische Kommunikation mit Mandanten aussehen? Wenn Sie sich ein Bild davon machen möchten, welche Wege hierfür zur Verfügung stehen, dann bieten wir Ihnen in dieser Ausgabe die Möglichkeit, die einzelnen Schritte und Alternativen für den möglichen Austausch mit Mandanten anhand von Abbildungen nachzuvollziehen. Daneben finden Sie wieder informative Berichte über Veranstaltungen sowie Neuigkeiten aus Bund und Ländern, die einen Blick auf die unaufhaltsame Entwicklung des ERV eröffnen. Ausgewählte Entscheidungen zum ERV zeigen aufs Neue, dass die elektronische Kommunikation viele Fragen aufwirft, die in der Anwaltspraxis zunehmend an Bedeutung gewinnen. Die Themen dieser Ausgabe sind u.a.: - Die Rechtsverordnung zum elektronischen Rechtsverkehr (ERVV) - beA: Update im September 2017 und weitere Postfächer - beA Kommunikation mit Mandanten - beA statt EGVP - Verschwiegenheitsverpflichtung in § 203 StGB und § 43e BRAO

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Elektronischer Rechtsverkehr 4/2015 - Einführung verschoben, aber: Das beA wird Realität! - eBroschüre (PDF)
Elektronischer Rechtsverkehr 4/2015 - Einführung verschoben, aber: Das beA wird Realität! - eBroschüre (PDF)

Der elektronische Rechtsverkehr kommt! Die Zeiten, in denen man das Thema übergehen konnte, sind vorbei Rechtsanwälte und ihre Mitarbeiter werden sich Schritt für Schritt zahlreichen, zum Teil gravierenden Veränderungen im Rahmen der Kommunikation und der Kanzleiorganisation stellen müssen. Grund genug also, sich intensiver mit den damit zusammenhängenden Fragen zu beschäftigen. Die eBroschüren-Reihe zum elektronischen Rechtsverkehr liefert Ihnen aus erster Hand wichtige Informationen zu diesem vielschichtigen Themenkreis. Ausgabe 4 greift wieder aktuelle Fragestellungen rund um den ERV auf, die Anwältinnen und Anwälte beschäftigen. Durch die Entscheidung der BRAK, die Einführung des beA zu verschieben, ändert sich zwar der Starttermin an der grundlegenden Aufgabe der Digitalisierung der Kanzleiabläufe und der Kommunikation mit den Gerichten ändert sich hingegen nichts. Die gewonnene Zeit gilt es nun zu nutzen, um sofern noch nicht geschehen etwas entschleunigt die noch nötigen Maßnahmen zu treffen, um gut vorbereitet und informiert mit dem tatsächlichen Betrieb des beA starten zu können. Der elektronische Rechtsverkehr findet trotz des verzögerten beA-Starts bereits statt. Ein Beispiel für eine gut etablierte elektronische Kommunikation im familienrechtlichen Bereich finden Sie in dieser Broschüre. Themen sind u. a.: „Elektronischer Versorgungsausgleich" oder „eine (fast) unbekannte Erfolgsgeschichte" Leserinnen und Leser fragen, Fachleute antworten (hier speziell zum beA, zu den Geräten und zum praktischen Ablauf) Ein Blick in die öffentliche Verwaltung in Deutschland Rechtsprechungsüberblick „Elektronischer Rechtsverkehr" Wir werden Sie auch in den kommenden Ausgaben weiter über die neuesten Entwicklungen informieren und eine sachliche Diskussion fördern.

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Elektronischer Rechtsverkehr 5/2021 - eBroschüre (PDF)
Elektronischer Rechtsverkehr 5/2021 - eBroschüre (PDF)

Die eBroschüren-Reihe ERV: Immer auf dem neuesten Stand sein über das beA, die künstliche Intelligenz und den elektronischen Rechtsverkehr! Endspurt zum verpflichtenden elektronischen Rechtsverkehr am 1.1.2022 Deswegen steht diese Ausgabe ganz im Zeichen des beA und stammt damit fast vollständig von Ilona Cosack, die uns regelmäßig mit wertvollen praxisrelevanten Informationen zum beA versorgt. In weniger als 50 Tagen ist es soweit: die aktive Nutzungspflicht für das beA beginnt. War die aktive beA-Nutzung in vielen Bereichen noch freiwillig, muss ab 2022 für die Korrespondenz mit den Gerichten (Ausnahme: BVerfG) das beA genutzt werden, Fax und Nachtbriefkasten sind passé. Hierzu erhalten Sie ganz aktuell „Fünf Tipps, wie Sie das beA optimal nutzen!" Das „beA bekommt Gesellschaft"! Wir müssen uns wieder mal ein paar neue Begriffe merken, denn neben dem „Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften" werden insbesondere die Regelungen zum elektronischen Bürger- und Organisationenpostfach (eBO) zum 1.1.2022 in Kraft treten. Auch im beA selbst hat sich einiges getan dazu der Beitrag „beA Updates am laufenden Band". Ein weiteres Thema ist das lang ersehnte Kanzleipostfach, mit dem sich Frau Cosack unter der Überschrift „Das beA für Berufsausübungsgesellschaften kommt" befasst. Und last but not least greift Frau Cosack Leserfragen auf, die an die Redaktion herangetragen worden sind und gibt wertvolle Tipps.

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