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AnwaltKommentar RVG

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Bibliografische Angaben:

  • 978-3-8240-1629-7
  • Norbert Schneider, Joachim Volpert
  • 9. Auflage
  • 30.07.2021
  • Buch
  • 3180 Seiten
  • gebunden
  • 17,0 x 24,0
  • 2.361 kg
Beschreibung
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Die 9. vollständig überarbeitete Auflage des bewährten „AnwaltKommentar RVG" verschafft Ihnen... mehr
Produktinformationen

Die 9. vollständig überarbeitete Auflage des bewährten „AnwaltKommentar RVG" verschafft Ihnen den erforderlichen Durchblick im anwaltlichen Gebührenrecht. Sie gibt fundierte Antworten auf gebührenrechtliche Fragestellungen und bietet alles, was Sie für die optimale Abrechnung benötigen.

Die Neuauflage berücksichtigt selbstverständlich die neuen Gebührenbeträge und Tabellen nach dem Kostenrechtsänderungsgesetz 2021 und die weiteren Änderungen, u.a. durch das Gesetz zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht und das Sanierungsrechtsfortentwicklungsgesetz, und bringt das Werk auf den aktuellen Stand der Rechtsprechung und Literatur.

Das komplexe Gebührenrecht wird im AnwaltKommentar RVG glasklar durch:

  • eine in allen Vorschriften einheitliche übersichtliche Gliederung, die einen schnellen Zugriff auf die jeweilige Fallkonstellation gewährleistet
  • Erläuterungen zu Kostenerstattung und Rechtsschutzversicherung
  • Darstellung der Einzelprobleme in übersichtlichen ABC-Listen
  • den nach prozessrechtlichen Besonderheiten (FamR, ArbR, SozR etc.) getrennten Aufbau in einzelnen Vorschriften
  • zahlreiche Abrechnungsbeispiele und Musterberechnungen
  • Tipps aus der Praxis
  • einen zur 9. Auflage neu strukturierten Anhang mit kommentierungsübergreifenden Erläuterungen zur Vergütung im Scheidungsverbundverfahren, zum Einstweiligen Rechtsschutz, zum Selbstständigen Beweisverfahren, zum Kostenfestsetzungsverfahren, zur Teilungsversteigerung, zum Quotenvorrecht in der Rechtsschutzversicherung sowie zu den steuerlichen Anforderungen an eine Rechnung

Der AnwaltKommentar RVG wird herausgegeben von RA Norbert Schneider und Dipl.-RPfl. Joachim Volpert und wird bearbeitet von renommierten Autoren mit langjähriger Erfahrung im Gebührenrecht. Er zeigt Ihnen praxisgerecht und ohne lange theoretische Ausführungen, wie Sie optimal Ihre Gebühren abrechnen. Und für den Fall, dass Ihre Gebührenabrechnung nicht anerkannt wird, liefert Ihnen der Kommentar die richtige Argumentationsbasis, den jeweiligen Gebührenanfall zu erläutern und Kürzungen insbesondere von Rechtsschutzversicherungen zu vermeiden.

Medium: Buch
Autoren
Rezensionen

"(...) Der AnwaltKommentar ermöglicht einen schnellen und praxisgerechten Zugriff auf das nicht ganz so einfache anwaltliche Vergütungsrecht. Dazu trägt die einheitliche übersichtliche Gliederung bei, die einen schnellen Zugriff auf die gesuchte Fallkonstellation gewährleistet. Soweit geboten, werden auch die Probleme der Kostenerstattung und der Rechtsschutzversicherung bei den einzelnen Vorschriften erörtert. Häufig werden den Erläuterungen viele Abrechnungsbeispiele und Musterberechnungen beigefügt. (...) Der AnwaltKommentar RVG gibt auch in seiner 9. Aufl. eine hervorragende Hilfestellung in den alltäglichen Abrechnungsfragen. Darüber hinaus enthält er wichtige Hinweise zur richtigen Berechnung des Gegenstandwerts und zu Erstattungsfragen. Für den Praktiker, der gern einmal eine der zitierten Entscheidungen nachlesen will, ist es wohltuend, dass die jeweiligen Fundstellen in verschiedenen Zeitschriften (...) nachgewiesen werden. Der AnwaltKommentar RVG ist ein unerlässliches Hilfsmittel im Anwaltsbüro und bei den Gerichten."

VorsRiLG a.D. Heinz Hansens, Berlin, in AG spezial 12/2021, III

 

"(...) Man findet im „Schneider/Volpert“ auch zum Straf- und Bußgeldrecht in den Ausführungen zu den Teilen 4 und 5 VV RVG Antwort auf alle gebührenrechtlichen Fragestellungen, die man durch die umfangreichen weiterführenden Hinweise auf Rechtsprechung und Literatur unschwer vertiefen kann. Besonders gefallen in dem Zusammenhang zudem die zahlreichen Hinweise auf Fragen der Rechtsschutzversicherung, die ja gerade auch in Straf- und Bußgeldverfahren häufig eine Rolle spielen, und auch auf kostenrechtliche Probleme. Auch hier ist nicht nur der erste Einstieg in die damit zusammenhängenden Fragestellungen gesichert.
Und: Hilfestellung erfährt nicht nur der nach dem RVG abrechnende Rechtsanwalt, sondern auch der, der (nur) auf der Grundlage einer Vergütungsvereinbarung abrechnet bzw. abrechnen möchte, was gerade im Strafrecht häufig der Fall ist. Denn die §§ 3a ff. RVG werden umfassend, anwendungsorientiert, klar verständlich und auch ausgewogen kommentiert, was hilft, Fehler, die gerade hier zu Gebührennachteilen führen können, zu vermeiden.Zusammenfassend ist festzuhalten: Die Arbeit mit der 9. Auflage des „Anwaltkommentar RVG“ ist nach wie vor eine Freude, und zwar sowohl für den straf-/bußgeldrechtlich erfahrenen Praktiker als auch für denjenigen, der nicht so häufig im Straf- oder Bußgeldrecht tätig ist, oder auch für den Berufseinsteiger. Für die beiden letzten Gruppen kann man davon ausgehen, dass die Qualität der Kommentierung der straf- und bußgeldrechtlichen Bereich quasi in Form des Beweises des ersten Anscheins auch für die Qualität der Kommentierung der anderen gebührenrechtlichen Bereiche spricht. Das dürften sowohl das Team der Herausgeber als auch die Kommentatoren dieser Bereiche gewährleisten. Das spricht im Übrigen auch für den Straf- und Bußgeldrechtler für eine Anschaffung des Werkes, denn: Auch er wird –zumindest gelegentlich – das eine oder andere Mandat führen (müssen), in dem nach den Teilen 2 und 3 VV RVG abge-rechnet wird. Da hilft dann der „Schneider/Volpert“. Alles in allem also eine Empfehlung für die tägliche Arbeit des mit Gebührenfragen Befassten."

Rechtsanwalt Detlef Burhoff, RiOLG a.D. Leer/Augsburg in StraFo 12/2021, S. 527

 

"(...) So greift Schneider in seiner Kommentierung zu § 4a RVG die aktuellen Entwicklungen zum Erfolgshonorar auf und stellt die Voraussetzung für eine Zulässigkeit einer solchen Vergütung im Einzelfall dar. (...) Die klare, umfassend belegte und praxisorientierte Kommentierung des RVG einschließlich des Vergütungsverzeichnisses führt unmittelbar zu einem „Mehrwert „für die tägliche Arbeit."

RAuN Ulf-Schönenberg-Wessel, Kiel, in ZErb 9/2022, S. 372

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Autor

Der AnwaltKommentar RVG wird herausgegeben von RA Norbert Schneider und Dipl.-RPfl. Joachim Volpert und wird bearbeitet von renommierten Autoren mit langjähriger Erfahrung im Gebührenrecht.
RA Norbert Schneider ist einer der versiertesten Praktiker im Bereich des Gebührenrechts.

Autoren:
Dr. Thomas Eder
Peter Fölsch
Carmen Griesel
Peter Mock
Sabrina Reckin
Norbert Schneider
Wilko Seifert
Joachim Volpert

"(...) Der AnwaltKommentar ermöglicht mehr

Rezensionen

"(...) Der AnwaltKommentar ermöglicht einen schnellen und praxisgerechten Zugriff auf das nicht ganz so einfache anwaltliche Vergütungsrecht. Dazu trägt die einheitliche übersichtliche Gliederung bei, die einen schnellen Zugriff auf die gesuchte Fallkonstellation gewährleistet. Soweit geboten, werden auch die Probleme der Kostenerstattung und der Rechtsschutzversicherung bei den einzelnen Vorschriften erörtert. Häufig werden den Erläuterungen viele Abrechnungsbeispiele und Musterberechnungen beigefügt. (...) Der AnwaltKommentar RVG gibt auch in seiner 9. Aufl. eine hervorragende Hilfestellung in den alltäglichen Abrechnungsfragen. Darüber hinaus enthält er wichtige Hinweise zur richtigen Berechnung des Gegenstandwerts und zu Erstattungsfragen. Für den Praktiker, der gern einmal eine der zitierten Entscheidungen nachlesen will, ist es wohltuend, dass die jeweiligen Fundstellen in verschiedenen Zeitschriften (...) nachgewiesen werden. Der AnwaltKommentar RVG ist ein unerlässliches Hilfsmittel im Anwaltsbüro und bei den Gerichten."

VorsRiLG a.D. Heinz Hansens, Berlin, in AG spezial 12/2021, III

 

"(...) Man findet im „Schneider/Volpert“ auch zum Straf- und Bußgeldrecht in den Ausführungen zu den Teilen 4 und 5 VV RVG Antwort auf alle gebührenrechtlichen Fragestellungen, die man durch die umfangreichen weiterführenden Hinweise auf Rechtsprechung und Literatur unschwer vertiefen kann. Besonders gefallen in dem Zusammenhang zudem die zahlreichen Hinweise auf Fragen der Rechtsschutzversicherung, die ja gerade auch in Straf- und Bußgeldverfahren häufig eine Rolle spielen, und auch auf kostenrechtliche Probleme. Auch hier ist nicht nur der erste Einstieg in die damit zusammenhängenden Fragestellungen gesichert.
Und: Hilfestellung erfährt nicht nur der nach dem RVG abrechnende Rechtsanwalt, sondern auch der, der (nur) auf der Grundlage einer Vergütungsvereinbarung abrechnet bzw. abrechnen möchte, was gerade im Strafrecht häufig der Fall ist. Denn die §§ 3a ff. RVG werden umfassend, anwendungsorientiert, klar verständlich und auch ausgewogen kommentiert, was hilft, Fehler, die gerade hier zu Gebührennachteilen führen können, zu vermeiden.Zusammenfassend ist festzuhalten: Die Arbeit mit der 9. Auflage des „Anwaltkommentar RVG“ ist nach wie vor eine Freude, und zwar sowohl für den straf-/bußgeldrechtlich erfahrenen Praktiker als auch für denjenigen, der nicht so häufig im Straf- oder Bußgeldrecht tätig ist, oder auch für den Berufseinsteiger. Für die beiden letzten Gruppen kann man davon ausgehen, dass die Qualität der Kommentierung der straf- und bußgeldrechtlichen Bereich quasi in Form des Beweises des ersten Anscheins auch für die Qualität der Kommentierung der anderen gebührenrechtlichen Bereiche spricht. Das dürften sowohl das Team der Herausgeber als auch die Kommentatoren dieser Bereiche gewährleisten. Das spricht im Übrigen auch für den Straf- und Bußgeldrechtler für eine Anschaffung des Werkes, denn: Auch er wird –zumindest gelegentlich – das eine oder andere Mandat führen (müssen), in dem nach den Teilen 2 und 3 VV RVG abge-rechnet wird. Da hilft dann der „Schneider/Volpert“. Alles in allem also eine Empfehlung für die tägliche Arbeit des mit Gebührenfragen Befassten."

Rechtsanwalt Detlef Burhoff, RiOLG a.D. Leer/Augsburg in StraFo 12/2021, S. 527

 

"(...) So greift Schneider in seiner Kommentierung zu § 4a RVG die aktuellen Entwicklungen zum Erfolgshonorar auf und stellt die Voraussetzung für eine Zulässigkeit einer solchen Vergütung im Einzelfall dar. (...) Die klare, umfassend belegte und praxisorientierte Kommentierung des RVG einschließlich des Vergütungsverzeichnisses führt unmittelbar zu einem „Mehrwert „für die tägliche Arbeit."

RAuN Ulf-Schönenberg-Wessel, Kiel, in ZErb 9/2022, S. 372

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