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Elektronischer Rechtsverkehr 1/2020 - eBroschüre (PDF)
Elektronischer Rechtsverkehr 1/2020 - eBroschüre (PDF)

Die eBroschüren-Reihe ERV: Immer auf dem neuesten Stand sein über das beA, die künstliche Intelligenz und den elektronischen Rechtsverkehr! Was erwartet die Anwaltskanzleien hinsichtlich des beA 2020? Neue Betreiber, die aktive Nutzungspflicht und nicht zuletzt das Update auf die neueste Version lassen die Entstehung von Problemen befürchten. Ausgewählte Rechtsprechung zum ERV kann zumindest die Nutzungspflicht deutlicher erläutern. Bei der beA-Versendung über Anwaltssoftware besteht ein nicht zu unterschätzendes Haftungsrisiko, das durch Überprüfung des Versandes und Exportieren der Nachricht minimiert werden kann. Auch bringen geeignete Dateiformate zusätzliche Sicherheit! Die Kanzlei als Klimaschützer! Auch in Sachen Nachhaltigkeit können sich Kanzleien hervortun, indem sie die sog, Klimakiller gezielt bekämpfen, so z.B. sparsame Geräte einführen oder den hohen Papierverbrauch einschränken etc. Die künstliche Intelligenz ist weiter auf dem Vormarsch! Auch in Niedersachsen wird sie mittlerweile zur Fahndung nach Kinderpornos genutzt. Interessant ist, wie die Justiz die künstliche Intelligenz einsetzt. Potentielle Anwendungsfälle bringen Licht ins Dunkel. Die Themen dieser Ausgabe sind: beA Aktuell 2020 Legal Tech auch beim Richtertag und Anwaltstag Künstliche Intelligenz zur Fahndung nach Kinderpornos auch in Niedersachsen Potentielle Anwendungsfälle der künstlichen Intelligenz Ausgewählte Rechtsprechung zum ERV

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Elektronischer Rechtsverkehr - eBroschüre (PDF), Ausgabe 5/2022
Elektronischer Rechtsverkehr - eBroschüre (PDF), Ausgabe 5/2022

Die eBroschüren-Reihe ERV: Immer auf dem neuesten Stand sein über das beA, die künstliche Intelligenz und den elektronischen Rechtsverkehr! Die Digitalstrategie der Bundesregierung für die Justiz Eigentlich sollte man sich in diesen Tagen fröhlich auf das Weihnachtsfest vorbereiten, aber vor allem der verbrecherische Angriffskrieg Russlands in der Ukraine und die dadurch ausgelösten Energieprobleme stehen einer unbeschwerten Weihnachtsstimmung deutlich im Wege. Aber auch die alltäglichen Probleme machen keine Freude. In vielen Bereichen zeigt sich eine überbordende Bürokratie, die zudem auch in der Umsetzung gehemmt wird, nicht nur durch den allgemeinen Personalmangel, sondern auch durch weitgehend fehlende Digitalisierung. Das bedeutet in der Praxis Papieranträge statt online-Beantragung und verwaltungsintern Aktentransport von Amt zu Amt statt gleichzeitige und parallele Bearbeitung in elektronischen Akten. All das lähmt und kostet unnötig Kraft. Daher gibt es Veranlassung, die „Digitalstrategie der Bundesregierung für die Justiz" einmal näher zu betrachten. Unsere Autorin Isabelle Biallaß gibt in ihrem Beitrag darüber einen umfassenden Überblick. Aber natürlich darf auch das beA in dieser Ausgabe nicht fehlen hierzu berichtet Ilona Cosack über „beA Update 3.15 XJustiz-Version und weitere Features". Themen dieser Broschüre sind: Die Digitalstrategie der Bundesregierung für die Justiz beA Update 3.15 XJustiz-Version und weitere Features Güterrechtsregister an Amtsgerichten vor dem Aus Digitalisierung der Standesämter

Regulärer Preis: 0,00 €
Elektronischer Rechtsverkehr - eBroschüre (PDF), Ausgabe 2/2025
Elektronischer Rechtsverkehr - eBroschüre (PDF), Ausgabe 2/2025

Immer auf dem neuesten Stand sein über das beA, die künstliche Intelligenz und den elektronischen Rechtsverkehr! Vorschläge der Reformkommission „Zivilprozess der Zukunft" Teil 1 Titelthema dieser Ausgabe unserer e-Broschüre ist diesmal wie schon angekündigt der erste Teil der umfassenden Darstellung von Isabelle Biallaß über die Vorschläge der Reformkommission „Zivilprozess der Zukunft". In die Diskussion über die notwendigen Maßnahmen, um in der Ziviljustiz den dringend erforderlichen Anschluss an das digitale Zeitalter zu finden, soll auch die Anwaltschaft von Anfang an aktiv eingebunden werden. Dies betrifft zum einen die Entwicklung digitaler Eingabesysteme zur Klageeinreichung, zum anderen die Konzeption einer Kommunikationsplattform, über die der Austausch zwischen Gerichten und Anwaltschaft im Zivilprozess erleichtert werden soll. Durch die Beteiligung der Anwaltschaft soll sichergestellt werden, dass die entwickelten Lösungen einen tatsächlichen Mehrwert für die Anwaltschaft schaffen und sich gut in die Arbeitsabläufe in den Kanzleien einfügen. Ilona Cosack gibt sodann einen kurzen Überblick über das beA-Update auf die Version 3.31 und 3.32. Außerdem bietet auch diese Ausgabe erneut einen umfassenden Überblick über die einschlägige Rechtsprechung zu praxisrelevanten Fragen des elektronischen Rechtsverkehrs, die Ilona Cosack sofort mit hilfreichen Hinweisen für die praktische Arbeit in den Anwaltskanzleien verbunden hat. Außerdem behandelt die Broschüre einige weitere wichtige Themen rund um die Digitalisierung und ihre Schwächen in Deutschland. Themen dieser Broschüre sind: Die Vorschläge der Reformkommission „Zivilprozess der Zukunft" beA-Update auf die Version 3.31 und auf die Version 3.32 beA Rechtsprechung Das müssen Rechtsanwälte beachten Die erste komplett digitalisierte Juraklausur Deutschlands Legal tech Monitor BMJ erprobt digitalen Onlinedienst für Fluggastrechte Neue Version RESISCAN zum ersetzenden Scannen

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Elektronischer Rechtsverkehr 5/2019 - eBroschüre (PDF)
Elektronischer Rechtsverkehr 5/2019 - eBroschüre (PDF)

Die eBroschüren-Reihe ERV: Immer auf dem Laufenden sein über das beA und den elektronischen Rechtsverkehr! Rechtsanwälte können sich nicht darauf berufen, dass sie wegen Problemen mit der beA-Bedienung nicht in der Lage sind, gerichtliche Dokumente zur Kenntnis zu nehmen. Sie sind verpflichtet, sich die Kenntnisse zur Nutzung dieser technischen Einrichtungen anzueignen. Umgekehrt sind die Gerichte nicht verpflichtet, den Rechtsanwälten Handlungsanweisungen zum Öffnen der über beA zugesandten Dokumente zu erteilen. Hierin liegt ein nicht zu unterschätzendes Gefahrenpotential, das es zu verhindern gilt. Immer mehr Legal-Tech-Anbieter in einem stetig wachsenden Markt machen sich in Deutschland auf den Weg, Verbrauchern eine Alternative zur klassischen Rechtsberatung zu geben. Wichtig ist, zu wissen, auf welchen Grundlagen das Geschäftsprinzip basiert und ob ggf. eine der Anwaltschaft vorbehaltene unzulässige Rechtsberatung vorliegt. Die künstliche Intelligenz nimmt einen immer größeren Raum ein! Das Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen hat in diesem Zusammenhang zwei interessante Projekte vorgestellt. Ziel des ersten Vorhabens ist, in Zusammenarbeit mit verschiedenen Kooperationspartnern die Strafverfolgung von Kinderpornographie künftig mit Analysemethoden künstlicher Intelligenz zu unterstützen. Im zweiten Vorhaben geht es um den Einsatz künstlicher Intelligenz im Justizvollzug. Insbesondere die Suizidprävention steht auf dem Prüfstand. Künstliche Intelligenz beeinflusst bereits unser Alltagsleben und ist fast nicht mehr wegzudenken! Welche Auswirkungen hat die künstliche Intelligenz auf das Rechtsleben und die bei den deutschen Gerichten genutzten Rechtsinformationssysteme? Interessante Kurzberichte vom EDV-Gerichtstag, dem E-Government-Monitor 2019 sowie dem Monitor „Digitale Verwaltung" des Nationalen Normenkontrollrats runden die Broschüre ab. Die Themen dieser Ausgabe sind: Anwalt muss beA bedienen können Legal Tech in Deutschland Künstliche Intelligenz im Kampf gegen Kinderpornographie Künstliche Intelligenz in der JVA Künstliche Intelligenz und die Gerichte

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Elektronischer Rechtsverkehr - eBroschüre (PDF), Ausgabe 4/2022
Elektronischer Rechtsverkehr - eBroschüre (PDF), Ausgabe 4/2022

Die eBroschüren-Reihe ERV: Immer auf dem neuesten Stand sein über das beA, die künstliche Intelligenz und den elektronischen Rechtsverkehr! KI in der Justiz was tut sich wirklich? Mit der vom Bundeskabinett Ende August beschlossenen Digitalstrategie will Deutschland bei der Digitalisierung zumindest in die Top-Ten in Europa aufsteigen ein ehrgeiziges Ziel, wenn man den Digitalisierungsrückstau in der Realität betrachtet, den vor allem die Corona-Pandemie sehr schmerzlich und unübersehbar offengelegt hat. Dabei lässt auch die Gesetzgebung manche Chance zur schnelleren Überwindung des Digitalisierungsdefizits aus. So ist zum 1.8.2022 die Neufassung des Nachweisgesetzes in Kraft getreten, die in Umsetzung einer EU-Richtlinie jedem Arbeitgeber umfangreiche Dokumentationspflichten auferlegt. So soll es künftig bis zu 2.000 EUR Bußgeld kosten, wenn Arbeitgeber Arbeitsverträge digital übermitteln. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt! Wo bleibt das Positive? Titelthema ist diesmal die KI, also die künstliche Intelligenz, über die aktuell sehr viel zu hören und zu lesen ist und mit der teilweise hohe Erwartungen, aber ebenso große Befürchtungen verbunden sind. Isabelle Biallaß informiert in ihrem Beitrag „Der Einsatz von KI und algorithmischen Systemen in der Justiz" über den Stand der Dinge. Und natürlich findet sich auch wieder ein „dickes Paket" zum beA in unserem Heft. Ilona Cosack hat dazu gleich 3 Beiträge beigesteuert. Themen dieser Broschüre sind: Der Einsatz von KI und algorithmischen Systemen in der Justiz beA Update 3.14 Vorbereitungen für die Gesellschaftspostfächer beA Geduldsprobe Schwierigkeiten bei Kartentausch, Fernsignatur und Softwareschnittstellen beA Gesellschaftspostfach

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