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Elektronischer Rechtsverkehr - eBroschüre (PDF), Ausgabe 2/2025
Elektronischer Rechtsverkehr - eBroschüre (PDF), Ausgabe 2/2025

Immer auf dem neuesten Stand sein über das beA, die künstliche Intelligenz und den elektronischen Rechtsverkehr! Vorschläge der Reformkommission „Zivilprozess der Zukunft" Teil 1 Titelthema dieser Ausgabe unserer e-Broschüre ist diesmal wie schon angekündigt der erste Teil der umfassenden Darstellung von Isabelle Biallaß über die Vorschläge der Reformkommission „Zivilprozess der Zukunft". In die Diskussion über die notwendigen Maßnahmen, um in der Ziviljustiz den dringend erforderlichen Anschluss an das digitale Zeitalter zu finden, soll auch die Anwaltschaft von Anfang an aktiv eingebunden werden. Dies betrifft zum einen die Entwicklung digitaler Eingabesysteme zur Klageeinreichung, zum anderen die Konzeption einer Kommunikationsplattform, über die der Austausch zwischen Gerichten und Anwaltschaft im Zivilprozess erleichtert werden soll. Durch die Beteiligung der Anwaltschaft soll sichergestellt werden, dass die entwickelten Lösungen einen tatsächlichen Mehrwert für die Anwaltschaft schaffen und sich gut in die Arbeitsabläufe in den Kanzleien einfügen. Ilona Cosack gibt sodann einen kurzen Überblick über das beA-Update auf die Version 3.31 und 3.32. Außerdem bietet auch diese Ausgabe erneut einen umfassenden Überblick über die einschlägige Rechtsprechung zu praxisrelevanten Fragen des elektronischen Rechtsverkehrs, die Ilona Cosack sofort mit hilfreichen Hinweisen für die praktische Arbeit in den Anwaltskanzleien verbunden hat. Außerdem behandelt die Broschüre einige weitere wichtige Themen rund um die Digitalisierung und ihre Schwächen in Deutschland. Themen dieser Broschüre sind: Die Vorschläge der Reformkommission „Zivilprozess der Zukunft" beA-Update auf die Version 3.31 und auf die Version 3.32 beA Rechtsprechung Das müssen Rechtsanwälte beachten Die erste komplett digitalisierte Juraklausur Deutschlands Legal tech Monitor BMJ erprobt digitalen Onlinedienst für Fluggastrechte Neue Version RESISCAN zum ersetzenden Scannen

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Elektronischer Rechtsverkehr 1/2020 - eBroschüre (PDF)
Elektronischer Rechtsverkehr 1/2020 - eBroschüre (PDF)

Die eBroschüren-Reihe ERV: Immer auf dem neuesten Stand sein über das beA, die künstliche Intelligenz und den elektronischen Rechtsverkehr! Was erwartet die Anwaltskanzleien hinsichtlich des beA 2020? Neue Betreiber, die aktive Nutzungspflicht und nicht zuletzt das Update auf die neueste Version lassen die Entstehung von Problemen befürchten. Ausgewählte Rechtsprechung zum ERV kann zumindest die Nutzungspflicht deutlicher erläutern. Bei der beA-Versendung über Anwaltssoftware besteht ein nicht zu unterschätzendes Haftungsrisiko, das durch Überprüfung des Versandes und Exportieren der Nachricht minimiert werden kann. Auch bringen geeignete Dateiformate zusätzliche Sicherheit! Die Kanzlei als Klimaschützer! Auch in Sachen Nachhaltigkeit können sich Kanzleien hervortun, indem sie die sog, Klimakiller gezielt bekämpfen, so z.B. sparsame Geräte einführen oder den hohen Papierverbrauch einschränken etc. Die künstliche Intelligenz ist weiter auf dem Vormarsch! Auch in Niedersachsen wird sie mittlerweile zur Fahndung nach Kinderpornos genutzt. Interessant ist, wie die Justiz die künstliche Intelligenz einsetzt. Potentielle Anwendungsfälle bringen Licht ins Dunkel. Die Themen dieser Ausgabe sind: beA Aktuell 2020 Legal Tech auch beim Richtertag und Anwaltstag Künstliche Intelligenz zur Fahndung nach Kinderpornos auch in Niedersachsen Potentielle Anwendungsfälle der künstlichen Intelligenz Ausgewählte Rechtsprechung zum ERV

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Suchmaschinenoptimierung für Rechtsanwälte - eBroschüre (PDF)
Suchmaschinenoptimierung für Rechtsanwälte - eBroschüre (PDF)

Der elektronische Rechtsverkehr kommt - seien Sie vorbereitet Seit Oktober 2013 gibt es das Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs. Zudem liegt bereits der Referentenentwurf zur verbindlichen Einführung der elektronischen Akte in Strafsachen vor. An gesetzlichen Regelungen zur Einführung einer elektronischen Akte im Notariat und einem zentralen elektronischen Urkundenarchiv nach österreichischem Vorbild wird ebenfalls gearbeitet. Dabei ist der gesetzlich vorgegebene Zeitplan ambitioniert: 1.1.2016: alle Anwälte müssen elektronisch erreichbar sein 1.1.2018: bundesweit ist die Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs möglich bei freiwilliger Nutzung 1.1.2020: Länder können elektronischen Rechtsverkehr verpflichtend anordnen 1.1.2022: Bundesweite Verpflichtung der „professionellen Einreicher" zum elektronischen Rechtsverkehr in der ordentlichen Gerichtsbarkeit (mit Ausnahme des Strafverfahrens) und bei den Fachgerichten. Kurzum: Die Zeit, in der man das Thema übergehen konnte, ist vorbei. Daher werden Rechtsanwälte und ihre Mitarbeiter sich Schritt für Schritt zahlreichen, zum Teil gravierenden Veränderungen im Rahmen der Kommunikation und der Kanzleiorganisation stellen müssen. Grund genug also, sich intensiver mit den damit zusammenhängenden Fragen zu beschäftigen. Die eBroschüren-Reihe liefert den Anwaltskanzleien aus erster Hand wichtige Informationen zu diesem vielschichtigen Themenkreis. ReNoSmart

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Elektronischer Rechtsverkehr - eBroschüre (PDF), Ausgabe 3/2025
Elektronischer Rechtsverkehr - eBroschüre (PDF), Ausgabe 3/2025

Die eBroschüren-Reihe ERV: Immer auf dem neuesten Stand sein über das beA, die künstliche Intelligenz und den elektronischen Rechtsverkehr! Vorschläge der Reformkommission „Zivilprozess der Zukunft" Teil 2 Titelthema dieser Ausgabe unserer e-Broschüre ist diesmal wie schon angekündigt der zweite Teil der umfassenden Darstellung von Isabelle Biallaß über die Vorschläge der Reformkommission „Zivilprozess der Zukunft". Dieser Abschlussbericht war auch Thema der diesjährigen Justizministerkonferenz vom 4. bis 6.6.2025 im sächsischen Bad Schandau. Die Ministerinnen und Minister betonten nicht zum ersten Mal den umfassenden Einsatz digitaler Werkzeuge als eine zentrale Voraussetzung für einen modernen und bürgernahen Zivilprozess. Bereits begonnene Maßnahmen sollen fortgeführt und weiterentwickelt werden etwa die Entwicklung eines Bund-Länder-Justizportals, die Erprobung einer bundeseinheitlichen Kommunikationsplattform sowie die Erprobung eines Online-Verfahrens. Zudem bitten die Ministerinnen und Minister den E-Justice-Rat, die technischen Handlungsempfehlungen auf Umsetzbarkeit und Aufwand zu prüfen, um die Ergebnisse in die strategische Planung einfließen lassen zu können. Erneut thematisiert wurde schließlich das Ziel einer bundeseinheitlichen Justizcloud, das auch schon Thema beim Digitalgipfel im November 2024 war. Es wurde beschlossen, noch in diesem Jahr mit dem Aufbau einer gemeinsamen Cloud-Infrastruktur für justizbezogene IT-Anwendungen von Bund und Ländern zu beginnen. Die Leitung des Aufbaustabes übernimmt Baden-Württemberg, dort soll auch der Sitz des Aufbaustabes sein. Wir berichten auch über weitere Einzelheiten des Bund-Länder-Digitalgipfels. Themen dieser Broschüre sind: Die Vorschläge der Reformkommission „Zivilprozess der Zukunft" Teil 2 Bund-Länder-Digitalgipfel Niedersachsen entwickelt Beweismittelcloud Elektronische Beurkundung Grenzüberschreitender Zugang zu E-Beweisen KI-Premiere an der Fakultät für Rechtswissenschaft in Bielefeld Millionen Deutsche leben offline Kl und das anwaltliche Berufsgeheimnis beA-Update auf die Version 4.0 Achtung beim Senden an Gerichtsvollzieher

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Elektronischer Rechtsverkehr 3/2019 - eBroschüre (PDF) - Schriftsätze und Anlagen formwirksam einreichen – klare Vorgaben des beA und eine unstimmige Entscheidung des BGH
Elektronischer Rechtsverkehr 3/2019 - eBroschüre (PDF) - Schriftsätze und Anlagen formwirksam einreichen – klare Vorgaben des beA und eine unstimmige Entscheidung des BGH

Seit dem 1.7.2019 gelten neue gesetzliche Anforderungen, wenn Sie Dokumente über das beA einreichen wollen: Zwingend zu beachten sind insofern nun Dateiformate, Dateimengen, Dateiumfang und Dateinamen. Wie Sie diese Vorgaben in Ihrer Kanzlei konkret umsetzen können und im elektronischen Rechtsverkehr auf der sicheren Seite sind, fassen wir in dieser Ausgabe zusammen. Verschaffen Sie sich u.a. Klarheit, warum Dokumente nur noch „in durchsuchbarer Form" übermittelt werden dürfen und wie Sie durchsuchbare PDFs erstellen können! Der BGH hat sich kürzlich mit der Frage befasst, ob ein als E-Mail-Anhang übersandter Schriftsatz als formwirksam eingereicht gelten kann. Trotz klarer gesetzlicher Regelungen scheint diese Entscheidung geeignet, in der Praxis für Unstimmigkeit zu sorgen: Kann es für eine wirksame Übersendung eines Schriftsatzes darauf ankommen, ob und wann er bei Gericht ausgedruckt wird? Folgen Sie in diesem Beitrag der Argumentation des BGH und der kritischen Betrachtung unserer Autorin. Die Digitalisierung der deutschen Verwaltung ist zweifellos eine Mammutaufgabe, sie scheint jedoch im Vergleich mit anderen Ländern hinterherzuhinken. Ein Blick über die Grenzen zeigt, dass z.B. Österreich und Estland diese Aufgabe meistern. Verschaffen Sie sich einen Eindruck, was bereits alles möglich ist bzw. hierzulande möglich sein könnte. Die Themen dieser Ausgabe sind: - Aktuelles zum beA - beA: Ab 1.7.2019 Dokumente nur noch in durchsuchbarer Form einreichen - Die Übersendung von Schriftsätzen per E-Mail zugleich Anmerkung zu BGH v. 8.5.2019 XII ZB/19 - Ein Blick über die Grenze Digitalisierung der Verwaltung im Vergleich

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