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Suchmaschinenoptimierung für Rechtsanwälte - eBroschüre (PDF)
Suchmaschinenoptimierung für Rechtsanwälte - eBroschüre (PDF)

Der elektronische Rechtsverkehr kommt - seien Sie vorbereitet Seit Oktober 2013 gibt es das Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs. Zudem liegt bereits der Referentenentwurf zur verbindlichen Einführung der elektronischen Akte in Strafsachen vor. An gesetzlichen Regelungen zur Einführung einer elektronischen Akte im Notariat und einem zentralen elektronischen Urkundenarchiv nach österreichischem Vorbild wird ebenfalls gearbeitet. Dabei ist der gesetzlich vorgegebene Zeitplan ambitioniert: 1.1.2016: alle Anwälte müssen elektronisch erreichbar sein 1.1.2018: bundesweit ist die Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs möglich bei freiwilliger Nutzung 1.1.2020: Länder können elektronischen Rechtsverkehr verpflichtend anordnen 1.1.2022: Bundesweite Verpflichtung der „professionellen Einreicher" zum elektronischen Rechtsverkehr in der ordentlichen Gerichtsbarkeit (mit Ausnahme des Strafverfahrens) und bei den Fachgerichten. Kurzum: Die Zeit, in der man das Thema übergehen konnte, ist vorbei. Daher werden Rechtsanwälte und ihre Mitarbeiter sich Schritt für Schritt zahlreichen, zum Teil gravierenden Veränderungen im Rahmen der Kommunikation und der Kanzleiorganisation stellen müssen. Grund genug also, sich intensiver mit den damit zusammenhängenden Fragen zu beschäftigen. Die eBroschüren-Reihe liefert den Anwaltskanzleien aus erster Hand wichtige Informationen zu diesem vielschichtigen Themenkreis. ReNoSmart

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Elektronischer Rechtsverkehr - eBroschüre (PDF), Ausgabe 2/2025
Elektronischer Rechtsverkehr - eBroschüre (PDF), Ausgabe 2/2025

Immer auf dem neuesten Stand sein über das beA, die künstliche Intelligenz und den elektronischen Rechtsverkehr! Vorschläge der Reformkommission „Zivilprozess der Zukunft" Teil 1 Titelthema dieser Ausgabe unserer e-Broschüre ist diesmal wie schon angekündigt der erste Teil der umfassenden Darstellung von Isabelle Biallaß über die Vorschläge der Reformkommission „Zivilprozess der Zukunft". In die Diskussion über die notwendigen Maßnahmen, um in der Ziviljustiz den dringend erforderlichen Anschluss an das digitale Zeitalter zu finden, soll auch die Anwaltschaft von Anfang an aktiv eingebunden werden. Dies betrifft zum einen die Entwicklung digitaler Eingabesysteme zur Klageeinreichung, zum anderen die Konzeption einer Kommunikationsplattform, über die der Austausch zwischen Gerichten und Anwaltschaft im Zivilprozess erleichtert werden soll. Durch die Beteiligung der Anwaltschaft soll sichergestellt werden, dass die entwickelten Lösungen einen tatsächlichen Mehrwert für die Anwaltschaft schaffen und sich gut in die Arbeitsabläufe in den Kanzleien einfügen. Ilona Cosack gibt sodann einen kurzen Überblick über das beA-Update auf die Version 3.31 und 3.32. Außerdem bietet auch diese Ausgabe erneut einen umfassenden Überblick über die einschlägige Rechtsprechung zu praxisrelevanten Fragen des elektronischen Rechtsverkehrs, die Ilona Cosack sofort mit hilfreichen Hinweisen für die praktische Arbeit in den Anwaltskanzleien verbunden hat. Außerdem behandelt die Broschüre einige weitere wichtige Themen rund um die Digitalisierung und ihre Schwächen in Deutschland. Themen dieser Broschüre sind: Die Vorschläge der Reformkommission „Zivilprozess der Zukunft" beA-Update auf die Version 3.31 und auf die Version 3.32 beA Rechtsprechung Das müssen Rechtsanwälte beachten Die erste komplett digitalisierte Juraklausur Deutschlands Legal tech Monitor BMJ erprobt digitalen Onlinedienst für Fluggastrechte Neue Version RESISCAN zum ersetzenden Scannen

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Elektronischer Rechtsverkehr - eBroschüre (PDF), Ausgabe 3/2022
Elektronischer Rechtsverkehr - eBroschüre (PDF), Ausgabe 3/2022

Die eBroschüren-Reihe ERV: Immer auf dem neuesten Stand sein über das beA, die künstliche Intelligenz und den elektronischen Rechtsverkehr! Basisdokument und smarte Klage-Tools Diesmal trägt unsere e-Broschüre den Titel „Basisdokument und smarte Klage-Tools" und nimmt damit Bezug auf den gleichnamigen Beitrag von Prof. Dr. Ralf Köbler, Präsident des Landgerichts Darmstadt, der sich schon seit Jahren führend an der Diskussion um neue und zeitgemäße Wege für die Durchführung gerichtlicher Verfahren beteiligt und hier wieder einmal einen interessanten Vorschlag erläutert. Der zweite Hauptbeitrag dieser Ausgabe von Ilona Cosack befasst sich natürlich mit dem beA. Außerdem liefern wir Ihnen weitere Informationen rund um die Digitalisierung in Justiz und öffentlicher Verwaltung. Selbst die Satire-Sendung heute-show kritisierte zuletzt die Umsetzung des Online-Zugangsgesetzes OZG und die Verwaltungsdigitalisierung. Deutschland liege weit abgeschlagen in Bezug auf den Stand der Online-Behördendienste und könne bei so einem Tempo auch keine großen Sprünge nach vorne machen. Und die Situation in der Justiz hat auch noch um eine positive Formulierung zu verwenden erhebliches Optimierungspotential. Die Anwaltschaft hat das Gefühl, in Vorleistung gegangen zu sein, um gerichtliche Druckstraßen zu beliefern. Themen dieser Broschüre sind: Basisdokument und smarte Klage-Tools Themen des diesjährigen EDV-Gerichtstages Neue beA-Updates V 3.12 und 3.13 beA und eBO jetzt mçglich Informationen zur Digitalisierung

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Elektronischer Rechtsverkehr - eBroschüre (PDF), Ausgabe 2/2023
Elektronischer Rechtsverkehr - eBroschüre (PDF), Ausgabe 2/2023

Die eBroschüren-Reihe ERV: Immer auf dem neuesten Stand sein über das beA, die künstliche Intelligenz und den elektronischen Rechtsverkehr! Wiedereinsetzung wird selten gewährt Immer wieder befassen sich BGH und die Obergerichte mit fehlerhaften Einreichungen über das beA. Diesem Thema hat sich Ilona Cosack angenommen und den Schwerpunkt dieser Ausgabe auf diese Rechtsprobleme ausgerichtet. Sie erhalten einen sehr wichtigen Überblick über die dazu ergangene teilweise sehr strenge Rechtsprechung und haben so die Chance, entsprechende Fehler zu vermeiden. Natürlich befasst sich auch diese Ausgabe der e-Broschüre wieder mit dem beA. Unter dem Titel „beA Update 3.17 Frühjahrsanstrich für das beA" informiert uns Ilona Cosack über dessen Neuerungen. Die Künstliche Intelligenz ist derzeit in aller Munde, und daher freuen wir uns, auf die Tagung zum Thema „Künstliche Intelligenz in der Justiz" hinweisen zu können, die am 25.5.2023 Online und in den Räumen des OLG Celle stattfindet und vom OLG Celle gemeinsam mit dem Deutschen EDV-Gerichtstag e.V. veranstaltet wird. Über Einzelheiten informiert der Beitrag von Isabelle Biallaß. Von besonderem Interesse ist dazu die unten wiedergegebene kurze Info über die Gründung des Think Tank Legal Tech in NRW. Einige kurze Hinweise zu „Hürden bei der Verwaltungsdigitalisierung", zur „digitalen Fahrzeug-Zulassung", zum „Auftritt der obersten Bundesgerichte beim Mastodon" und zum „Programm des diesjährigen EDV-Gerichtstages", der vom 13.-15.9.2023 in Saarbrücken unter dem Motto „Digitaler Rechtsstaat" stattfinden wird, schließen unsere Broschüre ab. Themen dieser Broschüre sind: beA Rechtsprechung, Wiedereinsetzung wird selten gewährt beA Update 3.17 Frühjahrsanstrich für das beA Veranstaltungsankündigung: Online-Tagung „Künstliche Intelligenz in der Justiz" Think Tank Legal Tech nimmt seine Arbeit in NRW auf EDV-Gerichtstag 2023 Hürden bei der Verwaltungsdigitalisierung Kabinett beschließt digitale Fahrzeug-Zulassung Oberste Bundesgerichte nun auch auf Mastodon zu finden

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Elektronischer Rechtsverkehr 4/2020 - eBroschüre (PDF)
Elektronischer Rechtsverkehr 4/2020 - eBroschüre (PDF)

Die eBroschüren-Reihe ERV: Immer auf dem neuesten Stand sein über das beA, die künstliche Intelligenz und den elektronischen Rechtsverkehr! Legal Tech und Mensch 4.0 Der digitale Wandel breitet seine Flügel auch über der Justiz aus! Wie, von wo aus und mit welchen Arbeitsmitteln wird man künftig innerhalb der Justiz arbeiten? In welchen Arbeitsstrukturen? Wo und in welchem Umfang werden digitale Technologien unter dem Stichwort „Legal Tech" Arbeitsabläufe unterstützen? Was sind geeignete Arbeitszeitmodelle und wie müssen wir unsere Gerichtsgebäude künftig planen? Was macht die digitale Arbeit mit dem sozialen Miteinander innerhalb der Gerichte? Diese und viele andere Fragen müssen die Verantwortlichen rechtsicher beantworten und die digitalen Werkzeuge sinnvoll einsetzen. Es gibt Neuigkeiten zum beA! Die neue beA Client Security muss bis zum 14.102020 geladen werden. Anwaltssoftwarehersteller waren gezwungen, kurzfristig Änderungen ihrer Software vorzunehmen. Das beA kann für den Antrag auf Überbrückungshilfe genutzt werden. Neue Rechtsprechung. Weitere Themen dieser Ausgabe sind: Zwischenbericht Arbeitsgruppe „Modernisierung des Zivilprozesses" Unionspolitiker fordern härteres Vorgehen gegen Internetkriminalität Koordinierungsstelle für Cybersicherheit in NRW Entwurf eines Registermodernisierungsgesetzes Gesetzentwurf zur Einführung elektronischer Wertpapiere

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