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Elektronischer Rechtsverkehr 5/2021 - eBroschüre (PDF)
Elektronischer Rechtsverkehr 5/2021 - eBroschüre (PDF)

Die eBroschüren-Reihe ERV: Immer auf dem neuesten Stand sein über das beA, die künstliche Intelligenz und den elektronischen Rechtsverkehr! Endspurt zum verpflichtenden elektronischen Rechtsverkehr am 1.1.2022 Deswegen steht diese Ausgabe ganz im Zeichen des beA und stammt damit fast vollständig von Ilona Cosack, die uns regelmäßig mit wertvollen praxisrelevanten Informationen zum beA versorgt. In weniger als 50 Tagen ist es soweit: die aktive Nutzungspflicht für das beA beginnt. War die aktive beA-Nutzung in vielen Bereichen noch freiwillig, muss ab 2022 für die Korrespondenz mit den Gerichten (Ausnahme: BVerfG) das beA genutzt werden, Fax und Nachtbriefkasten sind passé. Hierzu erhalten Sie ganz aktuell „Fünf Tipps, wie Sie das beA optimal nutzen!" Das „beA bekommt Gesellschaft"! Wir müssen uns wieder mal ein paar neue Begriffe merken, denn neben dem „Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften" werden insbesondere die Regelungen zum elektronischen Bürger- und Organisationenpostfach (eBO) zum 1.1.2022 in Kraft treten. Auch im beA selbst hat sich einiges getan dazu der Beitrag „beA Updates am laufenden Band". Ein weiteres Thema ist das lang ersehnte Kanzleipostfach, mit dem sich Frau Cosack unter der Überschrift „Das beA für Berufsausübungsgesellschaften kommt" befasst. Und last but not least greift Frau Cosack Leserfragen auf, die an die Redaktion herangetragen worden sind und gibt wertvolle Tipps.

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Elektronischer Rechtsverkehr 4/2021 - eBroschüre (PDF)
Elektronischer Rechtsverkehr 4/2021 - eBroschüre (PDF)

Die eBroschüren-Reihe ERV: Immer auf dem neuesten Stand sein über das beA, die künstliche Intelligenz und den elektronischen Rechtsverkehr! Chatbot als Bürgerkontakt Lösung für die Zukunft?? Leider sind überall in Deutschland die gleichen Beobachtungen zu machen, ob bei der Digitalisierung, bei der Corona-Pandemie, bei der Hochwasser-Katastrophe oder beim Afghanistan-Desaster: oft zögerliches und unentschlossenes Vorgehen, vielfach verwaltungstypische Behäbigkeit und bürokratische Blockaden, unübersichtliche Zuständigkeiten und besonders schleppende Umsetzung. Und wo bleibt das Positive? Trotz noch immer nicht ausreichender technischer Ausstattung sprechen nach Einschätzung der gerichtlichen Praxis die umfangreichen Erfahrungen mit Videoverhandlungen in den letzten eineinhalb Jahren vielmehr dafür, dass solche Verhandlungen auch nach der Pandemie eine Selbstverständlichkeit bleiben beziehungsweise werden. Denn der Anwendungsbereich von Videoverhandlungen geht weit über Massenverfahren hinaus. Aber es gibt noch mehr Positives zu berichten. Der Untertitel dieser Ausgabe lautet „Chatbot als Bürgerkontakt Lösung für die Zukunft??"; und damit bewegen wir uns auf ein ganz neues und zukunftsträchtiges Feld wie der Hauptbeitrag von Ralf Hülsbömer dieser Ausgabe belegt. Man mag es kaum glauben, aber es ist eine Tatsache: ab 1.1.2022 kommt der verbindliche elektronische Rechtsverkehr! Sind wir daraus ausreichend vorbereitet? Und deswegen bietet diese e-Broschüre diesmal drei Beiträge unserer „Stamm-Autorin" Ilona Cosack. In dem Beitrag „beA rüstet auf" berichtet sie über die letzten Aktualisierungen im beA. Der zweite Beitrag beleuchtet die "kleine BRAO-Reform", die am 1.8.2021 in Kraft getreten ist, und deren Auswirkungen auf das beA. Im dritten Beitrag geht es um eine praktisch sehr bedeutende Frage, nämlich der Rechtsprechung zur Kontrolle der Eingangsbestätigung bei Nutzung des beA. Weitere Themen dieser Ausgabe sind: BMJV entwickelt Online-Klagetool BFH erschwert gerichtliche Video-Verhandlungen Ländersteckbriefe: Deutschland-Index 2021 regional Datenschützer geht gegen Facebook-Fanpages von Behörden vor Telekom stellt De-Mail-Service ein Digitale Gesetzesveröffentlichung in Deutschland verzögert sich

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Elektronischer Rechtsverkehr - eBroschüre (PDF), Ausgabe 3/2021
Elektronischer Rechtsverkehr - eBroschüre (PDF), Ausgabe 3/2021

Die eBroschüren-Reihe ERV: Immer auf dem neuesten Stand sein über das beA, die künstliche Intelligenz und den elektronischen Rechtsverkehr! Corona lässt nicht locker! Der Nationale Normenkontrollrat stellt fest: „Die Pandemie hat das Land noch immer fest im Griff. Zwar sind Erleichterungen absehbar, doch noch herrscht Krisenstimmung. Deutschland ist unzufrieden mit sich selbst. Unzufrieden mit einer mangelnden strategischen Weitsicht, mit komplizierten Abstimmungs- und Entscheidungs-strukturen, mit aufwändigen Lösungen und bürokratischen Abläufen allen voran, mit der fehlenden Digitalisierung in Verwaltung, Bildungs- und Gesundheitswesen." Allerdings sind zumindest kleine Erfolge mittlerweile sichtbar, so z.B. hinsichtlich der Videoverhandlungen bei Gericht, die schon längst in § 128 ZPO normiert sind! Im Zuge dessen hat die Arbeitsgruppe „Modernisierung des Zivilprozesses" rechtspolitische Aktivitäten gefordert, die die Digitalisierung im Zivilprozess noch vor der Bundestagswahl vorantreiben sollen. Wie immer bietet die eBroschüre einen aktuellen Beitrag zum beA, diesmal zum Thema: beA Rechtsprechung: Fehlbedienung vermeiden Weitere Themen dieser Ausgabe sind: Telefax ist nicht datenschutzkonform Notartag 2021: Notare als „Vorreiter der Digitalisierung „Einheitliches Unternehmenskonto" für die Kommunikation mit Behörden Das Registermodernisierungsgesetz Länderübergreifende Justiz-Zusammenarbeit vereinbart Identitätsüberprüfung nach dem Geldwäschegesetz

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Elektronischer Rechtsverkehr 1/2017 - eBroschüre (PDF)
Elektronischer Rechtsverkehr 1/2017 - eBroschüre (PDF)

Die eBroschüren-Reihe ERV: Immer auf dem Laufenden sein über das beA und den elektronischen Rechtsverkehr! Das beA ist nun fast 3 Monate in Betrieb und zieht mehr und mehr Aufmerksamkeit auf sich. Es ist davon auszugehen, dass die Zahl der Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen, die sich in Theorie und Praxis mit ihrem besonderen elektronischen Anwaltspostfach und dem ERV befassen, im Laufe des Jahres kontinuierlich zunehmen wird. Denn die Zeit bis zum 1.1.2018, dem Datum der gesetzlichen Verpflichtung zur (passiven) Nutzung des beA, läuft. Mit 4 Ausgaben will die eBroschüren-Reihe ERV in der „Testphase" 2017 alle diejenigen begleiten, die erste Schritte im beA unternehmen und am Stichtag auf den Eingang elektronischer Dokumente vorbereitet sein möchten. Denn die Umstellung auf die elektronische Kommunikation mit den Gerichten und die entsprechenden neuen Kanzleiabläufe lässt sich schwerlich von heute auf morgen bewältigen. Besser als Zuwarten ist deshalb in jedem Fall: rechtzeitig Informationen einholen, Ausprobieren und Maßnahmen treffen. Im Mittelpunkt dieser Ausgabe steht die praktische Arbeit mit dem beA: Sie finden u.a. eine Anleitung und Tipps zur Rechteverwaltung im beA sowie eine Hilfestellung bei der Frage, wie elektronische Dokumente an das Gericht übermittelt werden können. Beide Beiträge veranschaulichen anhand zahlreicher Abbildungen die konkreten Schritte und Klicks im beA. Daneben geben zwei Rechtsanwälte in kurzen Erfahrungsberichten Einblick in ihre persönliche Anwendung des beA. Dass der elektronische Rechtsverkehr auch auf anderen Gebieten Einzug hält und unaufhaltsam fortschreitet, zeigt unser „Blick über den Zaun". In den ausgewählten Entscheidungen zum ERV wird deutlich, dass die elektronische Kommunikation viele Fragen (wie z.B. zur Signatur/Unterschrift) aufwirft, die zu kennen sich lohnt. Die Themen dieser Ausgabe sind u.a.: - beA: Einstellungen für den Start (Profil- und Postfachverwaltung) - Erste Praxiserfahrungen von Kollegen - Die elektronische Einreichung mittels beA

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Elektronischer Rechtsverkehr 3/2017 - eBroschüre (PDF)
Elektronischer Rechtsverkehr 3/2017 - eBroschüre (PDF)

Sie haben fraglos einen PC und einen Internetzugang aber haben Sie auch eine beA-Karte und ein Kartenlesegerät? Wenn nicht, dann sollten Sie jetzt aktiv werden! Wer bis zum 30.9.2017 seine beA-Karte bei der BNotK bestellt, kann sicher sein, dass er diese noch rechtzeitig vor dem 1.1.2018 für die Erstregistrierung im beA erhält. Denn dann sind Rechtsanwälte verpflichtet, Zustellungen und Nachrichten, die in ihrem beA eingehen, zur Kenntnis zu nehmen und gegen sich gelten zu lassen. Unsere eBroschüren-Reihe ERV begleitet Sie kontinuierlich bei der Umstellung auf die elektronische Kommunikation mit den Gerichten und die praktische Nutzung Ihres beA. Die neuen technischen und damit verbundenen organisatorischen Abläufe in der Kanzlei lassen sich nicht von heute auf morgen bewältigen, aber Schritt für Schritt. Das probate Mittel gegen Berührungsangst mit dem beA lautet deshalb: rechtzeitig Informationen einholen, Maßnahmen treffen, Ausprobieren. Im Mittelpunkt dieser Ausgabe steht natürlich das beA: Alle diejenigen, die ihr beA noch nicht in Betrieb genommen haben, finden hier noch einmal die allerwichtigsten Schritte, die zu tun sind, um den Anforderungen ab 1.1.2018 zu genügen. Wer mehr wissen möchte, kann nachlesen, welche Neuerungen das beA-Update gebracht hat und Hilfestellung bei der Frage erhalten, wie Nachrichten aus dem beA exportiert und auf dem eigenen Server gespeichert werden. Tipps und Abbildungen erleichtern hierbei die praktische Umsetzung. Daneben finden Sie informative Berichte über verschiedene Veranstaltungen zu den Themen „Legal-Tech" und „Elektronische Akte in Strafsachen", die einen Blick auf die unaufhaltsame Entwicklung des ERV eröffnen. Ausgewählte Entscheidungen zum ERV zeigen, dass die elektronische Kommunikation viele Fragen (wie z.B. zur Signatur/Berufspflichten) aufwirft, die in der Anwaltspraxis zunehmend an Bedeutung gewinnen. Die Themen dieser Ausgabe sind u.a.: - Das beA Stand der Dinge - Großes beA-Update: Was gibt es Neues? - beA: Nachrichten exportieren und aufbewahren

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