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Elektronischer Rechtsverkehr - eBroschüre (PDF), Ausgabe 4/2025
Elektronischer Rechtsverkehr - eBroschüre (PDF), Ausgabe 4/2025

Die eBroschüren-Reihe ERV: Immer auf dem neuesten Stand sein über das beA, die künstliche Intelligenz und den elektronischen Rechtsverkehr! EDV-Gerichtstag 2025 Das Titelthema ist diesmal der 34. EDV-Gerichtstag, der vom 10.9.2025 bis zum 12.9.2025 traditionell in den Räumlichkeiten der der Universität Saarbrücken unter dem Leitmotiv „Next Generation Law Von AI bis ZPO digital" stattgefunden hat. Isabelle Biallaß über die Eröffnungsveranstaltung und die Arbeitskreise Update IT-Sicherheit, Legal Design Thinking, Zivilprozess der Zukunft, KI-Systeme in der Justiz Taxonomie und KI-Verordnung sowie Digitalisierungsstrategie und Entscheidungsprozesse in der Justiz: Ist die Justiz zu langsam? Ilona Cosack befasst sich in ihrem Tagungsbericht mit dem Arbeitskreis Barrierefreiheit („Die barrierefreie elektronische Akte ein Blick in die Praxis"), Deepfake Tod der Wahrheit sowie den Programmpunkten der Bund-Länder-Kommission Neue strategische Ziele trotz der Opt-out-Regelung zur elektronischen Akte in der Justiz, der bundeseinheitlichen Justizcloud und den besonderen elektronischen Postfächern („Ihr seid ja groß geworden!"). Themen dieser Broschüre sind: Tagungsberichte über den 34. EDVGT aus den jeweiligen Arbeitskreisen der Autorinnen Verzögerungen bei der Einführung der e-Akte Tipps des BSI zur E-Mail-Sicherheit E-Government im Hintertreffen

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Elektronischer Rechtsverkehr 3/2019 - eBroschüre (PDF) - Schriftsätze und Anlagen formwirksam einreichen – klare Vorgaben des beA und eine unstimmige Entscheidung des BGH
Elektronischer Rechtsverkehr 3/2019 - eBroschüre (PDF) - Schriftsätze und Anlagen formwirksam einreichen – klare Vorgaben des beA und eine unstimmige Entscheidung des BGH

Seit dem 1.7.2019 gelten neue gesetzliche Anforderungen, wenn Sie Dokumente über das beA einreichen wollen: Zwingend zu beachten sind insofern nun Dateiformate, Dateimengen, Dateiumfang und Dateinamen. Wie Sie diese Vorgaben in Ihrer Kanzlei konkret umsetzen können und im elektronischen Rechtsverkehr auf der sicheren Seite sind, fassen wir in dieser Ausgabe zusammen. Verschaffen Sie sich u.a. Klarheit, warum Dokumente nur noch „in durchsuchbarer Form" übermittelt werden dürfen und wie Sie durchsuchbare PDFs erstellen können! Der BGH hat sich kürzlich mit der Frage befasst, ob ein als E-Mail-Anhang übersandter Schriftsatz als formwirksam eingereicht gelten kann. Trotz klarer gesetzlicher Regelungen scheint diese Entscheidung geeignet, in der Praxis für Unstimmigkeit zu sorgen: Kann es für eine wirksame Übersendung eines Schriftsatzes darauf ankommen, ob und wann er bei Gericht ausgedruckt wird? Folgen Sie in diesem Beitrag der Argumentation des BGH und der kritischen Betrachtung unserer Autorin. Die Digitalisierung der deutschen Verwaltung ist zweifellos eine Mammutaufgabe, sie scheint jedoch im Vergleich mit anderen Ländern hinterherzuhinken. Ein Blick über die Grenzen zeigt, dass z.B. Österreich und Estland diese Aufgabe meistern. Verschaffen Sie sich einen Eindruck, was bereits alles möglich ist bzw. hierzulande möglich sein könnte. Die Themen dieser Ausgabe sind: - Aktuelles zum beA - beA: Ab 1.7.2019 Dokumente nur noch in durchsuchbarer Form einreichen - Die Übersendung von Schriftsätzen per E-Mail zugleich Anmerkung zu BGH v. 8.5.2019 XII ZB/19 - Ein Blick über die Grenze Digitalisierung der Verwaltung im Vergleich

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Elektronischer Rechtsverkehr 1/2020 - eBroschüre (PDF)
Elektronischer Rechtsverkehr 1/2020 - eBroschüre (PDF)

Die eBroschüren-Reihe ERV: Immer auf dem neuesten Stand sein über das beA, die künstliche Intelligenz und den elektronischen Rechtsverkehr! Was erwartet die Anwaltskanzleien hinsichtlich des beA 2020? Neue Betreiber, die aktive Nutzungspflicht und nicht zuletzt das Update auf die neueste Version lassen die Entstehung von Problemen befürchten. Ausgewählte Rechtsprechung zum ERV kann zumindest die Nutzungspflicht deutlicher erläutern. Bei der beA-Versendung über Anwaltssoftware besteht ein nicht zu unterschätzendes Haftungsrisiko, das durch Überprüfung des Versandes und Exportieren der Nachricht minimiert werden kann. Auch bringen geeignete Dateiformate zusätzliche Sicherheit! Die Kanzlei als Klimaschützer! Auch in Sachen Nachhaltigkeit können sich Kanzleien hervortun, indem sie die sog, Klimakiller gezielt bekämpfen, so z.B. sparsame Geräte einführen oder den hohen Papierverbrauch einschränken etc. Die künstliche Intelligenz ist weiter auf dem Vormarsch! Auch in Niedersachsen wird sie mittlerweile zur Fahndung nach Kinderpornos genutzt. Interessant ist, wie die Justiz die künstliche Intelligenz einsetzt. Potentielle Anwendungsfälle bringen Licht ins Dunkel. Die Themen dieser Ausgabe sind: beA Aktuell 2020 Legal Tech auch beim Richtertag und Anwaltstag Künstliche Intelligenz zur Fahndung nach Kinderpornos auch in Niedersachsen Potentielle Anwendungsfälle der künstlichen Intelligenz Ausgewählte Rechtsprechung zum ERV

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Elektronischer Rechtsverkehr 5/2019 - eBroschüre (PDF)
Elektronischer Rechtsverkehr 5/2019 - eBroschüre (PDF)

Die eBroschüren-Reihe ERV: Immer auf dem Laufenden sein über das beA und den elektronischen Rechtsverkehr! Rechtsanwälte können sich nicht darauf berufen, dass sie wegen Problemen mit der beA-Bedienung nicht in der Lage sind, gerichtliche Dokumente zur Kenntnis zu nehmen. Sie sind verpflichtet, sich die Kenntnisse zur Nutzung dieser technischen Einrichtungen anzueignen. Umgekehrt sind die Gerichte nicht verpflichtet, den Rechtsanwälten Handlungsanweisungen zum Öffnen der über beA zugesandten Dokumente zu erteilen. Hierin liegt ein nicht zu unterschätzendes Gefahrenpotential, das es zu verhindern gilt. Immer mehr Legal-Tech-Anbieter in einem stetig wachsenden Markt machen sich in Deutschland auf den Weg, Verbrauchern eine Alternative zur klassischen Rechtsberatung zu geben. Wichtig ist, zu wissen, auf welchen Grundlagen das Geschäftsprinzip basiert und ob ggf. eine der Anwaltschaft vorbehaltene unzulässige Rechtsberatung vorliegt. Die künstliche Intelligenz nimmt einen immer größeren Raum ein! Das Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen hat in diesem Zusammenhang zwei interessante Projekte vorgestellt. Ziel des ersten Vorhabens ist, in Zusammenarbeit mit verschiedenen Kooperationspartnern die Strafverfolgung von Kinderpornographie künftig mit Analysemethoden künstlicher Intelligenz zu unterstützen. Im zweiten Vorhaben geht es um den Einsatz künstlicher Intelligenz im Justizvollzug. Insbesondere die Suizidprävention steht auf dem Prüfstand. Künstliche Intelligenz beeinflusst bereits unser Alltagsleben und ist fast nicht mehr wegzudenken! Welche Auswirkungen hat die künstliche Intelligenz auf das Rechtsleben und die bei den deutschen Gerichten genutzten Rechtsinformationssysteme? Interessante Kurzberichte vom EDV-Gerichtstag, dem E-Government-Monitor 2019 sowie dem Monitor „Digitale Verwaltung" des Nationalen Normenkontrollrats runden die Broschüre ab. Die Themen dieser Ausgabe sind: Anwalt muss beA bedienen können Legal Tech in Deutschland Künstliche Intelligenz im Kampf gegen Kinderpornographie Künstliche Intelligenz in der JVA Künstliche Intelligenz und die Gerichte

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Elektronischer Rechtsverkehr 4/2020 - eBroschüre (PDF)
Elektronischer Rechtsverkehr 4/2020 - eBroschüre (PDF)

Die eBroschüren-Reihe ERV: Immer auf dem neuesten Stand sein über das beA, die künstliche Intelligenz und den elektronischen Rechtsverkehr! Legal Tech und Mensch 4.0 Der digitale Wandel breitet seine Flügel auch über der Justiz aus! Wie, von wo aus und mit welchen Arbeitsmitteln wird man künftig innerhalb der Justiz arbeiten? In welchen Arbeitsstrukturen? Wo und in welchem Umfang werden digitale Technologien unter dem Stichwort „Legal Tech" Arbeitsabläufe unterstützen? Was sind geeignete Arbeitszeitmodelle und wie müssen wir unsere Gerichtsgebäude künftig planen? Was macht die digitale Arbeit mit dem sozialen Miteinander innerhalb der Gerichte? Diese und viele andere Fragen müssen die Verantwortlichen rechtsicher beantworten und die digitalen Werkzeuge sinnvoll einsetzen. Es gibt Neuigkeiten zum beA! Die neue beA Client Security muss bis zum 14.102020 geladen werden. Anwaltssoftwarehersteller waren gezwungen, kurzfristig Änderungen ihrer Software vorzunehmen. Das beA kann für den Antrag auf Überbrückungshilfe genutzt werden. Neue Rechtsprechung. Weitere Themen dieser Ausgabe sind: Zwischenbericht Arbeitsgruppe „Modernisierung des Zivilprozesses" Unionspolitiker fordern härteres Vorgehen gegen Internetkriminalität Koordinierungsstelle für Cybersicherheit in NRW Entwurf eines Registermodernisierungsgesetzes Gesetzentwurf zur Einführung elektronischer Wertpapiere

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