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Elektronischer Rechtsverkehr - eBroschüre (PDF), Ausgabe 5/2022
Elektronischer Rechtsverkehr - eBroschüre (PDF), Ausgabe 5/2022

Die eBroschüren-Reihe ERV: Immer auf dem neuesten Stand sein über das beA, die künstliche Intelligenz und den elektronischen Rechtsverkehr! Die Digitalstrategie der Bundesregierung für die Justiz Eigentlich sollte man sich in diesen Tagen fröhlich auf das Weihnachtsfest vorbereiten, aber vor allem der verbrecherische Angriffskrieg Russlands in der Ukraine und die dadurch ausgelösten Energieprobleme stehen einer unbeschwerten Weihnachtsstimmung deutlich im Wege. Aber auch die alltäglichen Probleme machen keine Freude. In vielen Bereichen zeigt sich eine überbordende Bürokratie, die zudem auch in der Umsetzung gehemmt wird, nicht nur durch den allgemeinen Personalmangel, sondern auch durch weitgehend fehlende Digitalisierung. Das bedeutet in der Praxis Papieranträge statt online-Beantragung und verwaltungsintern Aktentransport von Amt zu Amt statt gleichzeitige und parallele Bearbeitung in elektronischen Akten. All das lähmt und kostet unnötig Kraft. Daher gibt es Veranlassung, die „Digitalstrategie der Bundesregierung für die Justiz" einmal näher zu betrachten. Unsere Autorin Isabelle Biallaß gibt in ihrem Beitrag darüber einen umfassenden Überblick. Aber natürlich darf auch das beA in dieser Ausgabe nicht fehlen hierzu berichtet Ilona Cosack über „beA Update 3.15 XJustiz-Version und weitere Features". Themen dieser Broschüre sind: Die Digitalstrategie der Bundesregierung für die Justiz beA Update 3.15 XJustiz-Version und weitere Features Güterrechtsregister an Amtsgerichten vor dem Aus Digitalisierung der Standesämter

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Elektronischer Rechtsverkehr - eBroschüre (PDF), Ausgabe 2/2023
Elektronischer Rechtsverkehr - eBroschüre (PDF), Ausgabe 2/2023

Die eBroschüren-Reihe ERV: Immer auf dem neuesten Stand sein über das beA, die künstliche Intelligenz und den elektronischen Rechtsverkehr! Wiedereinsetzung wird selten gewährt Immer wieder befassen sich BGH und die Obergerichte mit fehlerhaften Einreichungen über das beA. Diesem Thema hat sich Ilona Cosack angenommen und den Schwerpunkt dieser Ausgabe auf diese Rechtsprobleme ausgerichtet. Sie erhalten einen sehr wichtigen Überblick über die dazu ergangene teilweise sehr strenge Rechtsprechung und haben so die Chance, entsprechende Fehler zu vermeiden. Natürlich befasst sich auch diese Ausgabe der e-Broschüre wieder mit dem beA. Unter dem Titel „beA Update 3.17 Frühjahrsanstrich für das beA" informiert uns Ilona Cosack über dessen Neuerungen. Die Künstliche Intelligenz ist derzeit in aller Munde, und daher freuen wir uns, auf die Tagung zum Thema „Künstliche Intelligenz in der Justiz" hinweisen zu können, die am 25.5.2023 Online und in den Räumen des OLG Celle stattfindet und vom OLG Celle gemeinsam mit dem Deutschen EDV-Gerichtstag e.V. veranstaltet wird. Über Einzelheiten informiert der Beitrag von Isabelle Biallaß. Von besonderem Interesse ist dazu die unten wiedergegebene kurze Info über die Gründung des Think Tank Legal Tech in NRW. Einige kurze Hinweise zu „Hürden bei der Verwaltungsdigitalisierung", zur „digitalen Fahrzeug-Zulassung", zum „Auftritt der obersten Bundesgerichte beim Mastodon" und zum „Programm des diesjährigen EDV-Gerichtstages", der vom 13.-15.9.2023 in Saarbrücken unter dem Motto „Digitaler Rechtsstaat" stattfinden wird, schließen unsere Broschüre ab. Themen dieser Broschüre sind: beA Rechtsprechung, Wiedereinsetzung wird selten gewährt beA Update 3.17 Frühjahrsanstrich für das beA Veranstaltungsankündigung: Online-Tagung „Künstliche Intelligenz in der Justiz" Think Tank Legal Tech nimmt seine Arbeit in NRW auf EDV-Gerichtstag 2023 Hürden bei der Verwaltungsdigitalisierung Kabinett beschließt digitale Fahrzeug-Zulassung Oberste Bundesgerichte nun auch auf Mastodon zu finden

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Elektronischer Rechtsverkehr 1/2020 - eBroschüre (PDF)
Elektronischer Rechtsverkehr 1/2020 - eBroschüre (PDF)

Die eBroschüren-Reihe ERV: Immer auf dem neuesten Stand sein über das beA, die künstliche Intelligenz und den elektronischen Rechtsverkehr! Was erwartet die Anwaltskanzleien hinsichtlich des beA 2020? Neue Betreiber, die aktive Nutzungspflicht und nicht zuletzt das Update auf die neueste Version lassen die Entstehung von Problemen befürchten. Ausgewählte Rechtsprechung zum ERV kann zumindest die Nutzungspflicht deutlicher erläutern. Bei der beA-Versendung über Anwaltssoftware besteht ein nicht zu unterschätzendes Haftungsrisiko, das durch Überprüfung des Versandes und Exportieren der Nachricht minimiert werden kann. Auch bringen geeignete Dateiformate zusätzliche Sicherheit! Die Kanzlei als Klimaschützer! Auch in Sachen Nachhaltigkeit können sich Kanzleien hervortun, indem sie die sog, Klimakiller gezielt bekämpfen, so z.B. sparsame Geräte einführen oder den hohen Papierverbrauch einschränken etc. Die künstliche Intelligenz ist weiter auf dem Vormarsch! Auch in Niedersachsen wird sie mittlerweile zur Fahndung nach Kinderpornos genutzt. Interessant ist, wie die Justiz die künstliche Intelligenz einsetzt. Potentielle Anwendungsfälle bringen Licht ins Dunkel. Die Themen dieser Ausgabe sind: beA Aktuell 2020 Legal Tech auch beim Richtertag und Anwaltstag Künstliche Intelligenz zur Fahndung nach Kinderpornos auch in Niedersachsen Potentielle Anwendungsfälle der künstlichen Intelligenz Ausgewählte Rechtsprechung zum ERV

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Suchmaschinenoptimierung für Rechtsanwälte - eBroschüre (PDF)
Suchmaschinenoptimierung für Rechtsanwälte - eBroschüre (PDF)

Der elektronische Rechtsverkehr kommt - seien Sie vorbereitet Seit Oktober 2013 gibt es das Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs. Zudem liegt bereits der Referentenentwurf zur verbindlichen Einführung der elektronischen Akte in Strafsachen vor. An gesetzlichen Regelungen zur Einführung einer elektronischen Akte im Notariat und einem zentralen elektronischen Urkundenarchiv nach österreichischem Vorbild wird ebenfalls gearbeitet. Dabei ist der gesetzlich vorgegebene Zeitplan ambitioniert: 1.1.2016: alle Anwälte müssen elektronisch erreichbar sein 1.1.2018: bundesweit ist die Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs möglich bei freiwilliger Nutzung 1.1.2020: Länder können elektronischen Rechtsverkehr verpflichtend anordnen 1.1.2022: Bundesweite Verpflichtung der „professionellen Einreicher" zum elektronischen Rechtsverkehr in der ordentlichen Gerichtsbarkeit (mit Ausnahme des Strafverfahrens) und bei den Fachgerichten. Kurzum: Die Zeit, in der man das Thema übergehen konnte, ist vorbei. Daher werden Rechtsanwälte und ihre Mitarbeiter sich Schritt für Schritt zahlreichen, zum Teil gravierenden Veränderungen im Rahmen der Kommunikation und der Kanzleiorganisation stellen müssen. Grund genug also, sich intensiver mit den damit zusammenhängenden Fragen zu beschäftigen. Die eBroschüren-Reihe liefert den Anwaltskanzleien aus erster Hand wichtige Informationen zu diesem vielschichtigen Themenkreis. ReNoSmart

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Elektronischer Rechtsverkehr - eBroschüre (PDF), Ausgabe 3/2025
Elektronischer Rechtsverkehr - eBroschüre (PDF), Ausgabe 3/2025

Die eBroschüren-Reihe ERV: Immer auf dem neuesten Stand sein über das beA, die künstliche Intelligenz und den elektronischen Rechtsverkehr! Vorschläge der Reformkommission „Zivilprozess der Zukunft" Teil 2 Titelthema dieser Ausgabe unserer e-Broschüre ist diesmal wie schon angekündigt der zweite Teil der umfassenden Darstellung von Isabelle Biallaß über die Vorschläge der Reformkommission „Zivilprozess der Zukunft". Dieser Abschlussbericht war auch Thema der diesjährigen Justizministerkonferenz vom 4. bis 6.6.2025 im sächsischen Bad Schandau. Die Ministerinnen und Minister betonten nicht zum ersten Mal den umfassenden Einsatz digitaler Werkzeuge als eine zentrale Voraussetzung für einen modernen und bürgernahen Zivilprozess. Bereits begonnene Maßnahmen sollen fortgeführt und weiterentwickelt werden etwa die Entwicklung eines Bund-Länder-Justizportals, die Erprobung einer bundeseinheitlichen Kommunikationsplattform sowie die Erprobung eines Online-Verfahrens. Zudem bitten die Ministerinnen und Minister den E-Justice-Rat, die technischen Handlungsempfehlungen auf Umsetzbarkeit und Aufwand zu prüfen, um die Ergebnisse in die strategische Planung einfließen lassen zu können. Erneut thematisiert wurde schließlich das Ziel einer bundeseinheitlichen Justizcloud, das auch schon Thema beim Digitalgipfel im November 2024 war. Es wurde beschlossen, noch in diesem Jahr mit dem Aufbau einer gemeinsamen Cloud-Infrastruktur für justizbezogene IT-Anwendungen von Bund und Ländern zu beginnen. Die Leitung des Aufbaustabes übernimmt Baden-Württemberg, dort soll auch der Sitz des Aufbaustabes sein. Wir berichten auch über weitere Einzelheiten des Bund-Länder-Digitalgipfels. Themen dieser Broschüre sind: Die Vorschläge der Reformkommission „Zivilprozess der Zukunft" Teil 2 Bund-Länder-Digitalgipfel Niedersachsen entwickelt Beweismittelcloud Elektronische Beurkundung Grenzüberschreitender Zugang zu E-Beweisen KI-Premiere an der Fakultät für Rechtswissenschaft in Bielefeld Millionen Deutsche leben offline Kl und das anwaltliche Berufsgeheimnis beA-Update auf die Version 4.0 Achtung beim Senden an Gerichtsvollzieher

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