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Elektronischer Rechtsverkehr - eBroschüre (PDF), Ausgabe 5/2022
Elektronischer Rechtsverkehr - eBroschüre (PDF), Ausgabe 5/2022

Die eBroschüren-Reihe ERV: Immer auf dem neuesten Stand sein über das beA, die künstliche Intelligenz und den elektronischen Rechtsverkehr! Die Digitalstrategie der Bundesregierung für die Justiz Eigentlich sollte man sich in diesen Tagen fröhlich auf das Weihnachtsfest vorbereiten, aber vor allem der verbrecherische Angriffskrieg Russlands in der Ukraine und die dadurch ausgelösten Energieprobleme stehen einer unbeschwerten Weihnachtsstimmung deutlich im Wege. Aber auch die alltäglichen Probleme machen keine Freude. In vielen Bereichen zeigt sich eine überbordende Bürokratie, die zudem auch in der Umsetzung gehemmt wird, nicht nur durch den allgemeinen Personalmangel, sondern auch durch weitgehend fehlende Digitalisierung. Das bedeutet in der Praxis Papieranträge statt online-Beantragung und verwaltungsintern Aktentransport von Amt zu Amt statt gleichzeitige und parallele Bearbeitung in elektronischen Akten. All das lähmt und kostet unnötig Kraft. Daher gibt es Veranlassung, die „Digitalstrategie der Bundesregierung für die Justiz" einmal näher zu betrachten. Unsere Autorin Isabelle Biallaß gibt in ihrem Beitrag darüber einen umfassenden Überblick. Aber natürlich darf auch das beA in dieser Ausgabe nicht fehlen hierzu berichtet Ilona Cosack über „beA Update 3.15 XJustiz-Version und weitere Features". Themen dieser Broschüre sind: Die Digitalstrategie der Bundesregierung für die Justiz beA Update 3.15 XJustiz-Version und weitere Features Güterrechtsregister an Amtsgerichten vor dem Aus Digitalisierung der Standesämter

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Elektronischer Rechtsverkehr 5/2019 - eBroschüre (PDF)
Elektronischer Rechtsverkehr 5/2019 - eBroschüre (PDF)

Die eBroschüren-Reihe ERV: Immer auf dem Laufenden sein über das beA und den elektronischen Rechtsverkehr! Rechtsanwälte können sich nicht darauf berufen, dass sie wegen Problemen mit der beA-Bedienung nicht in der Lage sind, gerichtliche Dokumente zur Kenntnis zu nehmen. Sie sind verpflichtet, sich die Kenntnisse zur Nutzung dieser technischen Einrichtungen anzueignen. Umgekehrt sind die Gerichte nicht verpflichtet, den Rechtsanwälten Handlungsanweisungen zum Öffnen der über beA zugesandten Dokumente zu erteilen. Hierin liegt ein nicht zu unterschätzendes Gefahrenpotential, das es zu verhindern gilt. Immer mehr Legal-Tech-Anbieter in einem stetig wachsenden Markt machen sich in Deutschland auf den Weg, Verbrauchern eine Alternative zur klassischen Rechtsberatung zu geben. Wichtig ist, zu wissen, auf welchen Grundlagen das Geschäftsprinzip basiert und ob ggf. eine der Anwaltschaft vorbehaltene unzulässige Rechtsberatung vorliegt. Die künstliche Intelligenz nimmt einen immer größeren Raum ein! Das Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen hat in diesem Zusammenhang zwei interessante Projekte vorgestellt. Ziel des ersten Vorhabens ist, in Zusammenarbeit mit verschiedenen Kooperationspartnern die Strafverfolgung von Kinderpornographie künftig mit Analysemethoden künstlicher Intelligenz zu unterstützen. Im zweiten Vorhaben geht es um den Einsatz künstlicher Intelligenz im Justizvollzug. Insbesondere die Suizidprävention steht auf dem Prüfstand. Künstliche Intelligenz beeinflusst bereits unser Alltagsleben und ist fast nicht mehr wegzudenken! Welche Auswirkungen hat die künstliche Intelligenz auf das Rechtsleben und die bei den deutschen Gerichten genutzten Rechtsinformationssysteme? Interessante Kurzberichte vom EDV-Gerichtstag, dem E-Government-Monitor 2019 sowie dem Monitor „Digitale Verwaltung" des Nationalen Normenkontrollrats runden die Broschüre ab. Die Themen dieser Ausgabe sind: Anwalt muss beA bedienen können Legal Tech in Deutschland Künstliche Intelligenz im Kampf gegen Kinderpornographie Künstliche Intelligenz in der JVA Künstliche Intelligenz und die Gerichte

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Elektronischer Rechtsverkehr 3/2019 - eBroschüre (PDF) - Schriftsätze und Anlagen formwirksam einreichen – klare Vorgaben des beA und eine unstimmige Entscheidung des BGH
Elektronischer Rechtsverkehr 3/2019 - eBroschüre (PDF) - Schriftsätze und Anlagen formwirksam einreichen – klare Vorgaben des beA und eine unstimmige Entscheidung des BGH

Seit dem 1.7.2019 gelten neue gesetzliche Anforderungen, wenn Sie Dokumente über das beA einreichen wollen: Zwingend zu beachten sind insofern nun Dateiformate, Dateimengen, Dateiumfang und Dateinamen. Wie Sie diese Vorgaben in Ihrer Kanzlei konkret umsetzen können und im elektronischen Rechtsverkehr auf der sicheren Seite sind, fassen wir in dieser Ausgabe zusammen. Verschaffen Sie sich u.a. Klarheit, warum Dokumente nur noch „in durchsuchbarer Form" übermittelt werden dürfen und wie Sie durchsuchbare PDFs erstellen können! Der BGH hat sich kürzlich mit der Frage befasst, ob ein als E-Mail-Anhang übersandter Schriftsatz als formwirksam eingereicht gelten kann. Trotz klarer gesetzlicher Regelungen scheint diese Entscheidung geeignet, in der Praxis für Unstimmigkeit zu sorgen: Kann es für eine wirksame Übersendung eines Schriftsatzes darauf ankommen, ob und wann er bei Gericht ausgedruckt wird? Folgen Sie in diesem Beitrag der Argumentation des BGH und der kritischen Betrachtung unserer Autorin. Die Digitalisierung der deutschen Verwaltung ist zweifellos eine Mammutaufgabe, sie scheint jedoch im Vergleich mit anderen Ländern hinterherzuhinken. Ein Blick über die Grenzen zeigt, dass z.B. Österreich und Estland diese Aufgabe meistern. Verschaffen Sie sich einen Eindruck, was bereits alles möglich ist bzw. hierzulande möglich sein könnte. Die Themen dieser Ausgabe sind: - Aktuelles zum beA - beA: Ab 1.7.2019 Dokumente nur noch in durchsuchbarer Form einreichen - Die Übersendung von Schriftsätzen per E-Mail zugleich Anmerkung zu BGH v. 8.5.2019 XII ZB/19 - Ein Blick über die Grenze Digitalisierung der Verwaltung im Vergleich

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Elektronischer Rechtsverkehr - eBroschüre (PDF), Ausgabe 2/2025
Elektronischer Rechtsverkehr - eBroschüre (PDF), Ausgabe 2/2025

Immer auf dem neuesten Stand sein über das beA, die künstliche Intelligenz und den elektronischen Rechtsverkehr! Vorschläge der Reformkommission „Zivilprozess der Zukunft" Teil 1 Titelthema dieser Ausgabe unserer e-Broschüre ist diesmal wie schon angekündigt der erste Teil der umfassenden Darstellung von Isabelle Biallaß über die Vorschläge der Reformkommission „Zivilprozess der Zukunft". In die Diskussion über die notwendigen Maßnahmen, um in der Ziviljustiz den dringend erforderlichen Anschluss an das digitale Zeitalter zu finden, soll auch die Anwaltschaft von Anfang an aktiv eingebunden werden. Dies betrifft zum einen die Entwicklung digitaler Eingabesysteme zur Klageeinreichung, zum anderen die Konzeption einer Kommunikationsplattform, über die der Austausch zwischen Gerichten und Anwaltschaft im Zivilprozess erleichtert werden soll. Durch die Beteiligung der Anwaltschaft soll sichergestellt werden, dass die entwickelten Lösungen einen tatsächlichen Mehrwert für die Anwaltschaft schaffen und sich gut in die Arbeitsabläufe in den Kanzleien einfügen. Ilona Cosack gibt sodann einen kurzen Überblick über das beA-Update auf die Version 3.31 und 3.32. Außerdem bietet auch diese Ausgabe erneut einen umfassenden Überblick über die einschlägige Rechtsprechung zu praxisrelevanten Fragen des elektronischen Rechtsverkehrs, die Ilona Cosack sofort mit hilfreichen Hinweisen für die praktische Arbeit in den Anwaltskanzleien verbunden hat. Außerdem behandelt die Broschüre einige weitere wichtige Themen rund um die Digitalisierung und ihre Schwächen in Deutschland. Themen dieser Broschüre sind: Die Vorschläge der Reformkommission „Zivilprozess der Zukunft" beA-Update auf die Version 3.31 und auf die Version 3.32 beA Rechtsprechung Das müssen Rechtsanwälte beachten Die erste komplett digitalisierte Juraklausur Deutschlands Legal tech Monitor BMJ erprobt digitalen Onlinedienst für Fluggastrechte Neue Version RESISCAN zum ersetzenden Scannen

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Elektronischer Rechtsverkehr - eBroschüre (PDF), Ausgabe 2/2023
Elektronischer Rechtsverkehr - eBroschüre (PDF), Ausgabe 2/2023

Die eBroschüren-Reihe ERV: Immer auf dem neuesten Stand sein über das beA, die künstliche Intelligenz und den elektronischen Rechtsverkehr! Wiedereinsetzung wird selten gewährt Immer wieder befassen sich BGH und die Obergerichte mit fehlerhaften Einreichungen über das beA. Diesem Thema hat sich Ilona Cosack angenommen und den Schwerpunkt dieser Ausgabe auf diese Rechtsprobleme ausgerichtet. Sie erhalten einen sehr wichtigen Überblick über die dazu ergangene teilweise sehr strenge Rechtsprechung und haben so die Chance, entsprechende Fehler zu vermeiden. Natürlich befasst sich auch diese Ausgabe der e-Broschüre wieder mit dem beA. Unter dem Titel „beA Update 3.17 Frühjahrsanstrich für das beA" informiert uns Ilona Cosack über dessen Neuerungen. Die Künstliche Intelligenz ist derzeit in aller Munde, und daher freuen wir uns, auf die Tagung zum Thema „Künstliche Intelligenz in der Justiz" hinweisen zu können, die am 25.5.2023 Online und in den Räumen des OLG Celle stattfindet und vom OLG Celle gemeinsam mit dem Deutschen EDV-Gerichtstag e.V. veranstaltet wird. Über Einzelheiten informiert der Beitrag von Isabelle Biallaß. Von besonderem Interesse ist dazu die unten wiedergegebene kurze Info über die Gründung des Think Tank Legal Tech in NRW. Einige kurze Hinweise zu „Hürden bei der Verwaltungsdigitalisierung", zur „digitalen Fahrzeug-Zulassung", zum „Auftritt der obersten Bundesgerichte beim Mastodon" und zum „Programm des diesjährigen EDV-Gerichtstages", der vom 13.-15.9.2023 in Saarbrücken unter dem Motto „Digitaler Rechtsstaat" stattfinden wird, schließen unsere Broschüre ab. Themen dieser Broschüre sind: beA Rechtsprechung, Wiedereinsetzung wird selten gewährt beA Update 3.17 Frühjahrsanstrich für das beA Veranstaltungsankündigung: Online-Tagung „Künstliche Intelligenz in der Justiz" Think Tank Legal Tech nimmt seine Arbeit in NRW auf EDV-Gerichtstag 2023 Hürden bei der Verwaltungsdigitalisierung Kabinett beschließt digitale Fahrzeug-Zulassung Oberste Bundesgerichte nun auch auf Mastodon zu finden

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