Die neuen Formulare zur Zwangsvollstreckung können sofort verwendet und müssen ab dem 1.12.2023 genutzt werden. Was es zu berücksichtigen gibt, zeigt diese Kombination aus einem Kommentar der eigentlichen Verordnung und der Formulare sowie einem Handbuch zum taktisch richtigen Ausfüllen der Formulare auf. Der bekannte Experte für das Zwangsvollstreckungsrecht, VRiOLG Frank-Michael Goebel, führt den Anwender durch die Verordnung und die Formulare. Der Autor kennt sich nicht nur bestens in der Zwangsvollstreckung aus, sondern war am Verfahren auch beteiligt. Viele seiner Anregungen wurden in die neuen Formulare übernommen.