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Beratung im Urheber- und Medienrecht

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Bibliografische Angaben:

  • 978-3-8240-1692-1
  • Theodor Enders
  • 5. Auflage
  • 18.05.2022
  • Buch
  • 656 Seiten
  • broschiert
  • 14,8 x 21,0
  • 0.744 kg
Beschreibung
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Kaum ein Rechtsgebiet unterliegt einem schnelleren Wandel als das Urheber- und Medienrecht: Die... mehr
Produktinformationen

Kaum ein Rechtsgebiet unterliegt einem schnelleren Wandel als das Urheber- und Medienrecht: Die neuen technischen Möglichkeiten erfordern auch weiterhin ständige Anpassungen.

Hier hilft Ihnen die 5. Auflage des bewährten Praxisbuchs „Beratung im Urheber- und Medienrecht" weiter. Kompakt erhalten Sie eine Beratungshilfe für Praktiker, die in nur einem Band das relevante Wissen zum Urheber- und Medienrecht und damit alle Inhalte des FA-Lehrgangs für Urheber- und Medienrecht vereint.

Seit den Gesetzesänderungen des „Zweiten Korbes" 2007 gab es erheblichen Modernisierungsbedarf des Urheberrechts. Die Notwendigkeit der Modernisierung des Urheberrechts hat die EU erkannt und durch eine „Querschnittsregelung" zahlreiche Themen abgearbeitet, die seit Geltung der InfoSoc-Richtlinie 2001/29/EG angefallen sind. Zu nennen sind:

  • die Digital Single Market Richtlinie 2019/790/EU (DSM-RL) sowie
  • die Online-SatCab-Richtlinie 2019/789/EU (Online-SatCab-RL), jeweils vom 17.4.2019.

Die 5. Auflage legt den Schwerpunkt auf:

  • der Umsetzung dieses neuen Online-Urheberrechts durch die Urheberrechtsreform vom 31.5.2021
  • das zum 1.8.2021 in Kraft getretene neue Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetz (UrhDaG)
  • der Behandlung des neuen Medienrechts der Länder zur Modernisierung der Medienordnung durch Inkrafttreten des Medienstaatsvertrags (MStV) zum 7.11.2020
  • der umfassenden Novellierung des Telekommunikationsgesetzes zum 1.12.2021

Im Urheber- und Medienrecht sind komplexe Vertragswerke die Regel. Nicht nur Werk und Urheber, sondern die Rechte aller am Nutzungs- und Verwertungsprozess Beteiligten müssen beachtet werden. Ein schwieriges Terrain mit oft gegenläufigen Interessen. Sparen Sie sich aufwändige Recherchearbeiten und minimieren Sie das Risiko einer Falschberatung. Das Buch gibt Ihnen ein exakt auf Ihre Praxisbedürfnisse abgestimmtes Werkzeug an die Hand:

  • kompakt aufbereitetes Hintergrundwissen
  • praxisorientierte Tipps zur Beratung, Vertragsgestaltung und zum prozessualen Vorgehen
  • zahlreiche Fallbeispiele
  • umfangreicher Musteranhang mit Schriftsätzen, Vertragsklauseln und Verträgen.
Medium: Buch
Autoren
Rezensionen

"(...) Fazit: Das Handbuch überzeugt auch in der Neuauflage. Es bietet dem Praktiker eine aktuelle und ebenso umfassende wie kom­pakte Darstellung des Urheber- und Medienrechts. Für Situatio­nen, in denen die Bearbeitung des konkreten Mandats eine ver­tiefte Beschäftigung mit weiteren Einzelheiten erfordert, erleich­tern die zahlreichen Verweise die Recherche von weiterführen­der Rechtsprechung und Literatur."

Prof. Dr. Christian Gomille, Saarbrücken, in WRP 3/2023, S. 396

 

"(...) Das über 650 Seiten umfassende Werk (zuvor ca. 550 Seiten) gibt einen ausführlichen Gesamtüberblick für Interessierte, die sich im Schwerpunkt mit Urheber­und Medienrecht befassen. Vor allem für Rechtsanwälte, die wegen der Komplexität der Rechtsmaterien durch die Dlgltallslerung Im Rahmen der Beratung auf dem neuesten Stand sein müssen, ist das Nachschlagewerk eine bedeutende Hilfe. Bei der Suche nach Lösungen in den genannten Rechtsgebieten gelangt man schnell über das Stichwortverzeichnis zu den einschlägigen Fundstellen im Werk. Dort finden sich nicht nur zahlreiche Literaturhinweise, Entscheidungen der Instanzgerichte, des BGH, des EuG und des EuGH, sondern auch Muster und Schriftsätze für die anwaltliche Beratung. (...)
Das Urheber- und Urhebervertragsrecht (§ 1 bis § 3) wird sehr ausführlich - auch anhand von Fallbeispielen - besprochen. Hervorzuheben ist in den o.g. Kapiteln, dass Enders nicht nur die klassischen Themen der Werknutzung behandelt, sondern auch das digitale Umfeld der Nutzung umfassend analysiert. Die Darstellung von Enders zur Systematik des neuen UrhDaG (S. 272 ff.) gibt nicht nur einen Einblick in das „neue" Verhältnis zwischen Internetnutzer und dem nicht mehr privilegierten Hast-Provider, sondern berücksichtigt auch die Rechtsdurchsetzungsmöglichkeiten, wenn eine nicht erlaubte Nutzung des Werks vorliegt.
Im Medienrecht (§ 4) ist für die Beratung von medienspezifischen Fällen bedeutsam, wie sich im Vergleich zum RStV der neue MStV geändert hat. Dies ist deshalb von Belang, da sich der Anwendungsbereich des MStV erheblich erweitert hat. Die hier übersichtliche Darstellung von Enders (insb. S. 516) ist für Praktiker von erheblicher Bedeutung. Enders Ist durch die neue Auflage gelungen, das Beratungsspektrum der Rechtsanwälte, besonders In den von Enders behandelten Querschnittsmaterien, zu erweitern bzw. Argumentationshilfen zu bieten.
Das umfassende Werk mit seiner aktuellen Rechtsprechung dient nicht nur als Praxisratgeber, sondern ist in besonderem Maße für die Ausbildung und Fortbildung der Fachanwälte für Urheber- und Medienrecht geeignet."

RA Dr. Paul H. Klickermann, Koblenz, auf www.mmr.de

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Prof. Dr. Theodor Enders war zunächst mehr

Autor

Prof. Dr. Theodor Enders war zunächst Rechtsanwalt auf dem Gebiet des Gewerblichen Rechtsschutzes sowie des Urheberrechts und hatte bis zum Jahr 2020 eine Professur auf diesem Gebiet an der Ernst-Abbe-Hochschule Jena inne. Seit 2020 leitet er die „Medien-IP-Werkstatt", ein Beratungszentrum für den Schutz geistigen Eigentums. Mehrere Gastdozenturen führten ihn nach China (Beida in Beijing sowie Nanjing University), Indonesien (Jakarta Swiss German University) und Namibia (Windhuek, Polytec of Namibia).

"(...) Fazit: Das Handbuch überzeugt mehr

Rezensionen

"(...) Fazit: Das Handbuch überzeugt auch in der Neuauflage. Es bietet dem Praktiker eine aktuelle und ebenso umfassende wie kom­pakte Darstellung des Urheber- und Medienrechts. Für Situatio­nen, in denen die Bearbeitung des konkreten Mandats eine ver­tiefte Beschäftigung mit weiteren Einzelheiten erfordert, erleich­tern die zahlreichen Verweise die Recherche von weiterführen­der Rechtsprechung und Literatur."

Prof. Dr. Christian Gomille, Saarbrücken, in WRP 3/2023, S. 396

 

"(...) Das über 650 Seiten umfassende Werk (zuvor ca. 550 Seiten) gibt einen ausführlichen Gesamtüberblick für Interessierte, die sich im Schwerpunkt mit Urheber­und Medienrecht befassen. Vor allem für Rechtsanwälte, die wegen der Komplexität der Rechtsmaterien durch die Dlgltallslerung Im Rahmen der Beratung auf dem neuesten Stand sein müssen, ist das Nachschlagewerk eine bedeutende Hilfe. Bei der Suche nach Lösungen in den genannten Rechtsgebieten gelangt man schnell über das Stichwortverzeichnis zu den einschlägigen Fundstellen im Werk. Dort finden sich nicht nur zahlreiche Literaturhinweise, Entscheidungen der Instanzgerichte, des BGH, des EuG und des EuGH, sondern auch Muster und Schriftsätze für die anwaltliche Beratung. (...)
Das Urheber- und Urhebervertragsrecht (§ 1 bis § 3) wird sehr ausführlich - auch anhand von Fallbeispielen - besprochen. Hervorzuheben ist in den o.g. Kapiteln, dass Enders nicht nur die klassischen Themen der Werknutzung behandelt, sondern auch das digitale Umfeld der Nutzung umfassend analysiert. Die Darstellung von Enders zur Systematik des neuen UrhDaG (S. 272 ff.) gibt nicht nur einen Einblick in das „neue" Verhältnis zwischen Internetnutzer und dem nicht mehr privilegierten Hast-Provider, sondern berücksichtigt auch die Rechtsdurchsetzungsmöglichkeiten, wenn eine nicht erlaubte Nutzung des Werks vorliegt.
Im Medienrecht (§ 4) ist für die Beratung von medienspezifischen Fällen bedeutsam, wie sich im Vergleich zum RStV der neue MStV geändert hat. Dies ist deshalb von Belang, da sich der Anwendungsbereich des MStV erheblich erweitert hat. Die hier übersichtliche Darstellung von Enders (insb. S. 516) ist für Praktiker von erheblicher Bedeutung. Enders Ist durch die neue Auflage gelungen, das Beratungsspektrum der Rechtsanwälte, besonders In den von Enders behandelten Querschnittsmaterien, zu erweitern bzw. Argumentationshilfen zu bieten.
Das umfassende Werk mit seiner aktuellen Rechtsprechung dient nicht nur als Praxisratgeber, sondern ist in besonderem Maße für die Ausbildung und Fortbildung der Fachanwälte für Urheber- und Medienrecht geeignet."

RA Dr. Paul H. Klickermann, Koblenz, auf www.mmr.de

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