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Elektronischer Rechtsverkehr - eBroschüre (PDF), Ausgabe 4/2025
Elektronischer Rechtsverkehr - eBroschüre (PDF), Ausgabe 4/2025

Die eBroschüren-Reihe ERV: Immer auf dem neuesten Stand sein über das beA, die künstliche Intelligenz und den elektronischen Rechtsverkehr! EDV-Gerichtstag 2025 Das Titelthema ist diesmal der 34. EDV-Gerichtstag, der vom 10.9.2025 bis zum 12.9.2025 traditionell in den Räumlichkeiten der der Universität Saarbrücken unter dem Leitmotiv „Next Generation Law Von AI bis ZPO digital" stattgefunden hat. Isabelle Biallaß über die Eröffnungsveranstaltung und die Arbeitskreise Update IT-Sicherheit, Legal Design Thinking, Zivilprozess der Zukunft, KI-Systeme in der Justiz Taxonomie und KI-Verordnung sowie Digitalisierungsstrategie und Entscheidungsprozesse in der Justiz: Ist die Justiz zu langsam? Ilona Cosack befasst sich in ihrem Tagungsbericht mit dem Arbeitskreis Barrierefreiheit („Die barrierefreie elektronische Akte ein Blick in die Praxis"), Deepfake Tod der Wahrheit sowie den Programmpunkten der Bund-Länder-Kommission Neue strategische Ziele trotz der Opt-out-Regelung zur elektronischen Akte in der Justiz, der bundeseinheitlichen Justizcloud und den besonderen elektronischen Postfächern („Ihr seid ja groß geworden!"). Themen dieser Broschüre sind: Tagungsberichte über den 34. EDVGT aus den jeweiligen Arbeitskreisen der Autorinnen Verzögerungen bei der Einführung der e-Akte Tipps des BSI zur E-Mail-Sicherheit E-Government im Hintertreffen

Regulärer Preis: 0,00 €
Elektronischer Rechtsverkehr - eBroschüre (PDF), Ausgabe 2/2025
Elektronischer Rechtsverkehr - eBroschüre (PDF), Ausgabe 2/2025

Immer auf dem neuesten Stand sein über das beA, die künstliche Intelligenz und den elektronischen Rechtsverkehr! Vorschläge der Reformkommission „Zivilprozess der Zukunft" Teil 1 Titelthema dieser Ausgabe unserer e-Broschüre ist diesmal wie schon angekündigt der erste Teil der umfassenden Darstellung von Isabelle Biallaß über die Vorschläge der Reformkommission „Zivilprozess der Zukunft". In die Diskussion über die notwendigen Maßnahmen, um in der Ziviljustiz den dringend erforderlichen Anschluss an das digitale Zeitalter zu finden, soll auch die Anwaltschaft von Anfang an aktiv eingebunden werden. Dies betrifft zum einen die Entwicklung digitaler Eingabesysteme zur Klageeinreichung, zum anderen die Konzeption einer Kommunikationsplattform, über die der Austausch zwischen Gerichten und Anwaltschaft im Zivilprozess erleichtert werden soll. Durch die Beteiligung der Anwaltschaft soll sichergestellt werden, dass die entwickelten Lösungen einen tatsächlichen Mehrwert für die Anwaltschaft schaffen und sich gut in die Arbeitsabläufe in den Kanzleien einfügen. Ilona Cosack gibt sodann einen kurzen Überblick über das beA-Update auf die Version 3.31 und 3.32. Außerdem bietet auch diese Ausgabe erneut einen umfassenden Überblick über die einschlägige Rechtsprechung zu praxisrelevanten Fragen des elektronischen Rechtsverkehrs, die Ilona Cosack sofort mit hilfreichen Hinweisen für die praktische Arbeit in den Anwaltskanzleien verbunden hat. Außerdem behandelt die Broschüre einige weitere wichtige Themen rund um die Digitalisierung und ihre Schwächen in Deutschland. Themen dieser Broschüre sind: Die Vorschläge der Reformkommission „Zivilprozess der Zukunft" beA-Update auf die Version 3.31 und auf die Version 3.32 beA Rechtsprechung Das müssen Rechtsanwälte beachten Die erste komplett digitalisierte Juraklausur Deutschlands Legal tech Monitor BMJ erprobt digitalen Onlinedienst für Fluggastrechte Neue Version RESISCAN zum ersetzenden Scannen

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Elektronischer Rechtsverkehr 3/2019 - eBroschüre (PDF) - Schriftsätze und Anlagen formwirksam einreichen – klare Vorgaben des beA und eine unstimmige Entscheidung des BGH
Elektronischer Rechtsverkehr 3/2019 - eBroschüre (PDF) - Schriftsätze und Anlagen formwirksam einreichen – klare Vorgaben des beA und eine unstimmige Entscheidung des BGH

Seit dem 1.7.2019 gelten neue gesetzliche Anforderungen, wenn Sie Dokumente über das beA einreichen wollen: Zwingend zu beachten sind insofern nun Dateiformate, Dateimengen, Dateiumfang und Dateinamen. Wie Sie diese Vorgaben in Ihrer Kanzlei konkret umsetzen können und im elektronischen Rechtsverkehr auf der sicheren Seite sind, fassen wir in dieser Ausgabe zusammen. Verschaffen Sie sich u.a. Klarheit, warum Dokumente nur noch „in durchsuchbarer Form" übermittelt werden dürfen und wie Sie durchsuchbare PDFs erstellen können! Der BGH hat sich kürzlich mit der Frage befasst, ob ein als E-Mail-Anhang übersandter Schriftsatz als formwirksam eingereicht gelten kann. Trotz klarer gesetzlicher Regelungen scheint diese Entscheidung geeignet, in der Praxis für Unstimmigkeit zu sorgen: Kann es für eine wirksame Übersendung eines Schriftsatzes darauf ankommen, ob und wann er bei Gericht ausgedruckt wird? Folgen Sie in diesem Beitrag der Argumentation des BGH und der kritischen Betrachtung unserer Autorin. Die Digitalisierung der deutschen Verwaltung ist zweifellos eine Mammutaufgabe, sie scheint jedoch im Vergleich mit anderen Ländern hinterherzuhinken. Ein Blick über die Grenzen zeigt, dass z.B. Österreich und Estland diese Aufgabe meistern. Verschaffen Sie sich einen Eindruck, was bereits alles möglich ist bzw. hierzulande möglich sein könnte. Die Themen dieser Ausgabe sind: - Aktuelles zum beA - beA: Ab 1.7.2019 Dokumente nur noch in durchsuchbarer Form einreichen - Die Übersendung von Schriftsätzen per E-Mail zugleich Anmerkung zu BGH v. 8.5.2019 XII ZB/19 - Ein Blick über die Grenze Digitalisierung der Verwaltung im Vergleich

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Elektronischer Rechtsverkehr - eBroschüre (PDF), Ausgabe 1/2025
Elektronischer Rechtsverkehr - eBroschüre (PDF), Ausgabe 1/2025

Die eBroschüren-Reihe ERV: Immer auf dem neuesten Stand sein über das beA, die künstliche Intelligenz und den elektronischen Rechtsverkehr! Gerichtliche Videoverhandlung Titelthema dieser Ausgabe unserer e-Broschüre ist die Videoverhandlung in der Justiz, über die Marianne Vicari, Richterin am Amtsgericht Lüneburg unsere Leserinnen und Leser in ihrem Beitrag auch zu Perspektiven der Reform informiert. Ilona Cosack gibt sodann einen kurzen Überblick über das beA-Update auf die Version 3.30/Neuigkeiten bei der beA-App, informiert über das beA-Verbot für Sendungen von Nachrichten an die Finanzämter und den Beginn der beA-Nutzungspflicht beim VGH Baden-Württemberg. Ein weiteres „Schwergewicht" der heutigen Ausgabe der e-Broschüre ist der umfassende Überblick über die einschlägige Rechtsprechung des BGH zu praxisrelevanten Fragen des elektronischen Rechtsverkehrs, die Ilona Cosack sofort mit hilfreichen Hinweisen für die praktische Arbeit in den Anwaltskanzleien verbunden hat. Die Fülle der seit unserem letzten Überblick ergangenen Rechtsprechung macht es erforderlich, diesen Überblick in der nächsten Ausgabe fortzusetzen. In der Diskussion steht die Notwendigkeit, dass die Ziviljustiz dringend den Anschluss an das digitale Zeitalter finden muss. Hier sind verschiedene Aktivitäten zu beobachten. So liegt inzwischen der Abschlussbericht der vom Bundesministerium der Justiz eingesetzten Reformkommission „Zivilprozess der Zukunft" vor. Themen dieser Broschüre sind: Die Videoverhandlung in der Justiz Perspektiven der Reform beA-Update auf die Version 3.30/Neuigkeiten bei der beA-App beA-Verbot für das Senden von Nachrichten an Finanzämter beA-Nutzungspflicht beim Verfassungsgerichtshof Baden-Württemberg beA Rechtsprechung Das müssen Rechtsanwälte beachten

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Suchmaschinenoptimierung für Rechtsanwälte - eBroschüre (PDF)
Suchmaschinenoptimierung für Rechtsanwälte - eBroschüre (PDF)

Der elektronische Rechtsverkehr kommt - seien Sie vorbereitet Seit Oktober 2013 gibt es das Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs. Zudem liegt bereits der Referentenentwurf zur verbindlichen Einführung der elektronischen Akte in Strafsachen vor. An gesetzlichen Regelungen zur Einführung einer elektronischen Akte im Notariat und einem zentralen elektronischen Urkundenarchiv nach österreichischem Vorbild wird ebenfalls gearbeitet. Dabei ist der gesetzlich vorgegebene Zeitplan ambitioniert: 1.1.2016: alle Anwälte müssen elektronisch erreichbar sein 1.1.2018: bundesweit ist die Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs möglich bei freiwilliger Nutzung 1.1.2020: Länder können elektronischen Rechtsverkehr verpflichtend anordnen 1.1.2022: Bundesweite Verpflichtung der „professionellen Einreicher" zum elektronischen Rechtsverkehr in der ordentlichen Gerichtsbarkeit (mit Ausnahme des Strafverfahrens) und bei den Fachgerichten. Kurzum: Die Zeit, in der man das Thema übergehen konnte, ist vorbei. Daher werden Rechtsanwälte und ihre Mitarbeiter sich Schritt für Schritt zahlreichen, zum Teil gravierenden Veränderungen im Rahmen der Kommunikation und der Kanzleiorganisation stellen müssen. Grund genug also, sich intensiver mit den damit zusammenhängenden Fragen zu beschäftigen. Die eBroschüren-Reihe liefert den Anwaltskanzleien aus erster Hand wichtige Informationen zu diesem vielschichtigen Themenkreis. ReNoSmart

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