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- Artikel-Nr.: 978-3-8240-1779-9
Bibliografische Angaben:
- ISBN: 978-3-8240-1779-9
- Autor(en) / Herausgeber: Stephan Rittweger
- Auflage: 1. Auflage
- Erscheinungsdatum: 11.06.2025
- Medium: EBook
- Umfang: 56 Seiten
- Format: 17,0 x 24,0
Ältere Arbeitnehmer dürfen seit 1.1.2023 eine Rente zusätzlich zum Arbeitslohn erhalten, ohne dass die Rente gekürzt wird. Dieser Zweifachbezug ist auch bei vorgezogenen Renten zulässig, also bei Renten, die vor der Regelaltersgrenze beginnen.
Dies wird im Münchener Modell mit einem wesentlichen Detail verfeinert: Die vorgezogene Rente wird als Teilrente zu 99,99 % in Anspruch genommen. Denn Bezieher von Vollrenten haben insb. keinen Anspruch auf Kurzarbeiter- und Krankengeld. Das gilt bei Teilrente nicht. Und obwohl nur 0,01 % weniger Rente bezogen wird, liegt die Rente unter 100 % und ist damit eine Teilrente. Finanziell hingegen ist der Unterschied nicht zu spüren – es handelt sich um nur 10 oder 20 Cent Rente im Monat.
Durch das Weiterarbeiten werden Rentenbeiträge weiter entrichtet und damit weitere Rentenanwartschaften erworben, die die spätere Altersrente erhöhen.
Und bei alledem entstehen Arbeitgebern auch keine Mehrkosten; das Modell ist ein Weg, Arbeits- und Fachkräfte zu erhalten.
Mit dieser e-Broschüre können Sie sich die sozial- sowie individual- und kollektivarbeitsrechtlichen, ja sogar die steuerrechtlichen Voraussetzungen des Münchener Modells aneignen. Zugleich vertiefen Sie das Know-how dazu durch Hinweise und Tipps für die Rechtspraxis.
Der Autor Stephan Rittweger gibt einen Überblick über die bedeutenden finanziellen Vorteile des Münchener Modells. Seine Strukturen und Vorteile werden zunächst anhand dreier Grundtypen beschrieben, die in drei Beispielen bruttobezogen vorgestellt werden. In den daran anschließenden Kapiteln wird dargestellt, wie sich im individuellen Fall die jeweiligen Zahlen und Beträge nach dem SGB VI berechnen. Dabei wird insb. auch erläutert, was Rentenabschläge sind, und wie sie gänzlich ausgeglichen oder wenigstens zu einem Teil kompensiert werden können.
Schritt für Schritt folgen darauf Erläuterungen zu Beitrag und Steuer, was also die Betroffenen im Münchener Modell unterm Strich erwarten können
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