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Elektronischer Rechtsverkehr 2/2018 - eBroschüre (PDF)
Elektronischer Rechtsverkehr 2/2018 - eBroschüre (PDF)

Die eBroschüren-Reihe ERV: Immer auf dem Laufenden sein über das beA und den elektronischen Rechtsverkehr! Sind Sie startbereit für den Betrieb Ihres beA? Ab 1.1.2018 wird der ERV auch in Ihrer Kanzlei unvermeidlich Einzug halten! Denn dann müssen Sie Zustellungen und Nachrichten, die in Ihrem beA eingehen, zur Kenntnis nehmen. Zusammen mit dieser sog. passiven Nutzungspflicht aller Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte wird mit Beginn des Jahres 2018 die Rechtsverordnung zum elektronischen Rechtsverkehr (ERVV) in Kraft treten, die wichtige bundesweite Standards umsetzt. Im Fokus dieser Ausgabe unserer eBroschüren-Reihe steht dementsprechend die vor Kurzem verabschiedete ERVV und deren Bedeutung für die Nutzung des beA: Insbesondere mit den hier im Einzelnen vorgestellten Anforderungen an elektronische Dokumente wie Schriftsätze und Anlagen , die durch die ERVV verbindlich geregelt werden, sollten Sie sich vor dem 1.1.208 noch vertraut machen. Wer auch im Hinblick auf die Weiterentwicklung des beA-Systems auf neuestem Stand sein will, kann hier nachlesen, welche Neuerungen das jüngste beA-Update im September gebracht hat insbesondere für Syndikusanwälte und weitere Postfächer/Kanzleien. Und wie soll eigentlich die elektronische Kommunikation mit Mandanten aussehen? Wenn Sie sich ein Bild davon machen möchten, welche Wege hierfür zur Verfügung stehen, dann bieten wir Ihnen in dieser Ausgabe die Möglichkeit, die einzelnen Schritte und Alternativen für den möglichen Austausch mit Mandanten anhand von Abbildungen nachzuvollziehen. Daneben finden Sie wieder informative Berichte über Veranstaltungen sowie Neuigkeiten aus Bund und Ländern, die einen Blick auf die unaufhaltsame Entwicklung des ERV eröffnen. Ausgewählte Entscheidungen zum ERV zeigen aufs Neue, dass die elektronische Kommunikation viele Fragen aufwirft, die in der Anwaltspraxis zunehmend an Bedeutung gewinnen. Die Themen dieser Ausgabe sind u.a.: - Die Rechtsverordnung zum elektronischen Rechtsverkehr (ERVV) - beA: Update im September 2017 und weitere Postfächer - beA Kommunikation mit Mandanten - beA statt EGVP - Verschwiegenheitsverpflichtung in § 203 StGB und § 43e BRAO

Regulärer Preis: 0,00 €
Elektronischer Rechtsverkehr 1/2015 - eBroschüre (PDF)
Elektronischer Rechtsverkehr 1/2015 - eBroschüre (PDF)

Der elektronische Rechtsverkehr kommt - seien Sie vorbereitet Seit Oktober 2013 gibt es das Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs. Zudem liegt bereits der Referentenentwurf zur verbindlichen Einführung der elektronischen Akte in Strafsachen vor. An gesetzlichen Regelungen zur Einführung einer elektronischen Akte im Notariat und einem zentralen elektronischen Urkundenarchiv nach österreichischem Vorbild wird ebenfalls gearbeitet. Dabei ist der gesetzlich vorgegebene Zeitplan ambitioniert: 1.1.2016: alle Anwälte müssen elektronisch erreichbar sein 1.1.2018: bundesweit ist die Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs möglich bei freiwilliger Nutzung 1.1.2020: Länder können elektronischen Rechtsverkehr verpflichtend anordnen 1.1.2022: Bundesweite Verpflichtung der „professionellen Einreicher" zum elektronischen Rechtsverkehr in der ordentlichen Gerichtsbarkeit (mit Ausnahme des Strafverfahrens) und bei den Fachgerichten. Kurzum: Die Zeit, in der man das Thema übergehen konnte, ist vorbei. Daher werden Rechtsanwälte und ihre Mitarbeiter sich Schritt für Schritt zahlreichen, zum Teil gravierenden Veränderungen im Rahmen der Kommunikation und der Kanzleiorganisation stellen müssen. Grund genug also, sich intensiver mit den damit zusammenhängenden Fragen zu beschäftigen. Die eBroschüren-Reihe liefert den Anwaltskanzleien aus erster Hand wichtige Informationen zu diesem vielschichtigen Themenkreis.  

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Elektronischer Rechtsverkehr 4/2021 - eBroschüre (PDF)
Elektronischer Rechtsverkehr 4/2021 - eBroschüre (PDF)

Die eBroschüren-Reihe ERV: Immer auf dem neuesten Stand sein über das beA, die künstliche Intelligenz und den elektronischen Rechtsverkehr! Chatbot als Bürgerkontakt Lösung für die Zukunft?? Leider sind überall in Deutschland die gleichen Beobachtungen zu machen, ob bei der Digitalisierung, bei der Corona-Pandemie, bei der Hochwasser-Katastrophe oder beim Afghanistan-Desaster: oft zögerliches und unentschlossenes Vorgehen, vielfach verwaltungstypische Behäbigkeit und bürokratische Blockaden, unübersichtliche Zuständigkeiten und besonders schleppende Umsetzung. Und wo bleibt das Positive? Trotz noch immer nicht ausreichender technischer Ausstattung sprechen nach Einschätzung der gerichtlichen Praxis die umfangreichen Erfahrungen mit Videoverhandlungen in den letzten eineinhalb Jahren vielmehr dafür, dass solche Verhandlungen auch nach der Pandemie eine Selbstverständlichkeit bleiben beziehungsweise werden. Denn der Anwendungsbereich von Videoverhandlungen geht weit über Massenverfahren hinaus. Aber es gibt noch mehr Positives zu berichten. Der Untertitel dieser Ausgabe lautet „Chatbot als Bürgerkontakt Lösung für die Zukunft??"; und damit bewegen wir uns auf ein ganz neues und zukunftsträchtiges Feld wie der Hauptbeitrag von Ralf Hülsbömer dieser Ausgabe belegt. Man mag es kaum glauben, aber es ist eine Tatsache: ab 1.1.2022 kommt der verbindliche elektronische Rechtsverkehr! Sind wir daraus ausreichend vorbereitet? Und deswegen bietet diese e-Broschüre diesmal drei Beiträge unserer „Stamm-Autorin" Ilona Cosack. In dem Beitrag „beA rüstet auf" berichtet sie über die letzten Aktualisierungen im beA. Der zweite Beitrag beleuchtet die "kleine BRAO-Reform", die am 1.8.2021 in Kraft getreten ist, und deren Auswirkungen auf das beA. Im dritten Beitrag geht es um eine praktisch sehr bedeutende Frage, nämlich der Rechtsprechung zur Kontrolle der Eingangsbestätigung bei Nutzung des beA. Weitere Themen dieser Ausgabe sind: BMJV entwickelt Online-Klagetool BFH erschwert gerichtliche Video-Verhandlungen Ländersteckbriefe: Deutschland-Index 2021 regional Datenschützer geht gegen Facebook-Fanpages von Behörden vor Telekom stellt De-Mail-Service ein Digitale Gesetzesveröffentlichung in Deutschland verzögert sich

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Elektronischer Rechtsverkehr - eBroschüre (PDF), Ausgabe 2/2021
Elektronischer Rechtsverkehr - eBroschüre (PDF), Ausgabe 2/2021

Die eBroschüren-Reihe ERV: Immer auf dem neuesten Stand sein über das beA, die künstliche Intelligenz und den elektronischen Rechtsverkehr! Neues vom beA Eine Menge Ärger steht ins Haus, wenn Fehler bei der Einreichung von Schriftsätzen im elektronischen Rechtsverkehr passieren! Wir helfen Ihnen, dieses „Fettnäpfchen" zu vermeiden! Außerdem zum beA! beA-Update Version 3.4 Die Pandemie macht mehr als deutlich, wie weit Deutschland aus welchen Gründen auch immer hinter der Digitalisierung hinterher hängt. Zahlreiche gesetzgeberische Aktivitäten wollen den Ausbau der Digitalisierung kräftig voranbringen! Ein Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWI) bringt Licht ins Dunkel. Auch der Datenschutz spielt (leider) wieder eine Rolle. Selbst der Wissenschaftliche Beirat zweifelt den absoluten Vorrang des Datenschutzes vor allen anderen Rechtsgütern zumindest an! Weitere Themen dieser Ausgabe sind: Digitalisierung und Zivilverfahren (Bericht vom Workshop des Instituts für das Recht der Digitalen Gesellschaft IRDG) Registermodernisierungsgesetz verkündet Bundesregierung will elektronische Wertpapiere einführen Zweites Open-Data-Gesetz und Datennutzungsgesetz Smart-eID-Gesetz: Auf Smartphone speicherbarer Online-Ausweis Zensus mithilfe elektronischer Verfahren verbilligen Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Verkaufs von Sachen mit digitalen Elementen und anderer Aspekte des Kaufvertrags

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Elektronischer Rechtsverkehr 1/2018 - eBroschüre (PDF)
Elektronischer Rechtsverkehr 1/2018 - eBroschüre (PDF)

Die eBroschüren-Reihe ERV: Immer auf dem Laufenden sein über das beA und den elektronischen Rechtsverkehr! Sind Sie startbereit für den Betrieb Ihres beA? Ab 1.1.2018 wird der ERV auch in Ihrer Kanzlei unvermeidlich Einzug halten! Denn dann müssen Sie Zustellungen und Nachrichten, die in Ihrem beA eingehen, zur Kenntnis nehmen. Zusammen mit dieser sog. passiven Nutzungspflicht aller Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte wird mit Beginn des Jahres 2018 die Rechtsverordnung zum elektronischen Rechtsverkehr (ERVV) in Kraft treten, die wichtige bundesweite Standards umsetzt. Im Fokus dieser Ausgabe unserer eBroschüren-Reihe steht dementsprechend die vor Kurzem verabschiedete ERVV und deren Bedeutung für die Nutzung des beA: Insbesondere mit den hier im Einzelnen vorgestellten Anforderungen an elektronische Dokumente wie Schriftsätze und Anlagen , die durch die ERVV verbindlich geregelt werden, sollten Sie sich vor dem 1.1.208 noch vertraut machen. Wer auch im Hinblick auf die Weiterentwicklung des beA-Systems auf neuestem Stand sein will, kann hier nachlesen, welche Neuerungen das jüngste beA-Update im September gebracht hat insbesondere für Syndikusanwälte und weitere Postfächer/Kanzleien. Und wie soll eigentlich die elektronische Kommunikation mit Mandanten aussehen? Wenn Sie sich ein Bild davon machen möchten, welche Wege hierfür zur Verfügung stehen, dann bieten wir Ihnen in dieser Ausgabe die Möglichkeit, die einzelnen Schritte und Alternativen für den möglichen Austausch mit Mandanten anhand von Abbildungen nachzuvollziehen. Daneben finden Sie wieder informative Berichte über Veranstaltungen sowie Neuigkeiten aus Bund und Ländern, die einen Blick auf die unaufhaltsame Entwicklung des ERV eröffnen. Ausgewählte Entscheidungen zum ERV zeigen aufs Neue, dass die elektronische Kommunikation viele Fragen aufwirft, die in der Anwaltspraxis zunehmend an Bedeutung gewinnen. Die Themen dieser Ausgabe sind u.a.: - Die Rechtsverordnung zum elektronischen Rechtsverkehr (ERVV) - beA: Update im September 2017 und weitere Postfächer - beA Kommunikation mit Mandanten - beA statt EGVP - Verschwiegenheitsverpflichtung in § 203 StGB und § 43e BRAO

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