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Elektronischer Rechtsverkehr 4/2016 - eBroschüre (PDF)
Elektronischer Rechtsverkehr 4/2016 - eBroschüre (PDF)

Und auf einmal ist es da: das beA. Allen technischen und juristischen Anlaufschwierigkeiten zum Trotz ist es zum Jahresende überraschend gestartet. Bis zum 1.1.2018 ist die Nutzung des beA für alle Anwältinnen und Anwälte freiwillig. Wer über sein besonderes elektronisches Anwaltspostfach kommunizieren will, muss dies ausdrücklich kundtun. In jedem Fall gilt aber: Jeder, der sich jetzt praktisch mit dem beA vertraut macht, kann die Umstellung auf die neuen Kanzleiabläufe deutlich entspannter angehen als derjenige, der wartet, bis ihn die Verpflichtung zur Nutzung trifft. Auch die Notare haben die Zeichen der Zeit längst erkannt. Über den Einzug des elektronischen Rechtsverkehrs in den Notariaten berichten wir ausführlich in dieser Ausgabe unserer eBroschüre. Fragen der Sicherheit der neuen Technik stehen sowohl in Notariaten als auch in Anwaltskanzleien an oberster Stelle und sind viel diskutiert. In dieser Ausgabe greifen wir deshalb noch einmal die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung des beA auf, die eine sichere Kommunikation gewährleistet. Haben Sie Ihr beA schon aktiviert? Wie Sie sich anmelden und Ihr beA in Betrieb nehmen, konnten Sie Schritt für Schritt schon unserer letzten Ausgabe (3/2016) entnehmen. Weitere praktische Tipps zur Arbeit mit dem beA werden wir Ihnen in der 1. Ausgabe 2017 an die Hand geben. Die Themen: - Das Elektronische Urkundenarchiv der Notare - Die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung im beA - Nachlässigkeit bei der Passwortvergabe - Ausgewählte Rechtsprechung zum ERV

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Elektronischer Rechtsverkehr 3/2017 - eBroschüre (PDF)
Elektronischer Rechtsverkehr 3/2017 - eBroschüre (PDF)

Sie haben fraglos einen PC und einen Internetzugang aber haben Sie auch eine beA-Karte und ein Kartenlesegerät? Wenn nicht, dann sollten Sie jetzt aktiv werden! Wer bis zum 30.9.2017 seine beA-Karte bei der BNotK bestellt, kann sicher sein, dass er diese noch rechtzeitig vor dem 1.1.2018 für die Erstregistrierung im beA erhält. Denn dann sind Rechtsanwälte verpflichtet, Zustellungen und Nachrichten, die in ihrem beA eingehen, zur Kenntnis zu nehmen und gegen sich gelten zu lassen. Unsere eBroschüren-Reihe ERV begleitet Sie kontinuierlich bei der Umstellung auf die elektronische Kommunikation mit den Gerichten und die praktische Nutzung Ihres beA. Die neuen technischen und damit verbundenen organisatorischen Abläufe in der Kanzlei lassen sich nicht von heute auf morgen bewältigen, aber Schritt für Schritt. Das probate Mittel gegen Berührungsangst mit dem beA lautet deshalb: rechtzeitig Informationen einholen, Maßnahmen treffen, Ausprobieren. Im Mittelpunkt dieser Ausgabe steht natürlich das beA: Alle diejenigen, die ihr beA noch nicht in Betrieb genommen haben, finden hier noch einmal die allerwichtigsten Schritte, die zu tun sind, um den Anforderungen ab 1.1.2018 zu genügen. Wer mehr wissen möchte, kann nachlesen, welche Neuerungen das beA-Update gebracht hat und Hilfestellung bei der Frage erhalten, wie Nachrichten aus dem beA exportiert und auf dem eigenen Server gespeichert werden. Tipps und Abbildungen erleichtern hierbei die praktische Umsetzung. Daneben finden Sie informative Berichte über verschiedene Veranstaltungen zu den Themen „Legal-Tech" und „Elektronische Akte in Strafsachen", die einen Blick auf die unaufhaltsame Entwicklung des ERV eröffnen. Ausgewählte Entscheidungen zum ERV zeigen, dass die elektronische Kommunikation viele Fragen (wie z.B. zur Signatur/Berufspflichten) aufwirft, die in der Anwaltspraxis zunehmend an Bedeutung gewinnen. Die Themen dieser Ausgabe sind u.a.: - Das beA Stand der Dinge - Großes beA-Update: Was gibt es Neues? - beA: Nachrichten exportieren und aufbewahren

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Elektronischer Rechtsverkehr 2/2016 - eBroschüre (PDF)
Elektronischer Rechtsverkehr 2/2016 - eBroschüre (PDF)

Der elektronische Rechtsverkehr kommt - seien Sie vorbereitet Seit Oktober 2013 gibt es das Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs. Zudem liegt bereits der Referentenentwurf zur verbindlichen Einführung der elektronischen Akte in Strafsachen vor. An gesetzlichen Regelungen zur Einführung einer elektronischen Akte im Notariat und einem zentralen elektronischen Urkundenarchiv nach österreichischem Vorbild wird ebenfalls gearbeitet. Dabei ist der gesetzlich vorgegebene Zeitplan ambitioniert: 1.1.2016: alle Anwälte müssen elektronisch erreichbar sein 1.1.2018: bundesweit ist die Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs möglich bei freiwilliger Nutzung 1.1.2020: Länder können elektronischen Rechtsverkehr verpflichtend anordnen 1.1.2022: Bundesweite Verpflichtung der „professionellen Einreicher" zum elektronischen Rechtsverkehr in der ordentlichen Gerichtsbarkeit (mit Ausnahme des Strafverfahrens) und bei den Fachgerichten. Kurzum: Die Zeit, in der man das Thema übergehen konnte, ist vorbei. Daher werden Rechtsanwälte und ihre Mitarbeiter sich Schritt für Schritt zahlreichen, zum Teil gravierenden Veränderungen im Rahmen der Kommunikation und der Kanzleiorganisation stellen müssen. Grund genug also, sich intensiver mit den damit zusammenhängenden Fragen zu beschäftigen. Die eBroschüren-Reihe liefert den Anwaltskanzleien aus erster Hand wichtige Informationen zu diesem vielschichtigen Themenkreis. Ausgabe 2 berichtet über den aktuellen Stand des beA (besonderes elektronisches Anwaltspostfach), das derzeit von der BRAK implementiert wird. Ein Blick in die elektronische Zukunft zeigt, wie demnächst Zustellungen vorgenommen werden. Zudem wird über den Gesetzentwurf einer elektronischen Akte in Strafsachen berichtet, der auch für nicht im Strafrecht tätige Kolleginnnen und Kollegen Bedeutung bekommen kann.       

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Elektronischer Rechtsverkehr 4/2017 - eBroschüre (PDF)
Elektronischer Rechtsverkehr 4/2017 - eBroschüre (PDF)

Die eBroschüren-Reihe ERV: Immer auf dem Laufenden sein über das beA und den elektronischen Rechtsverkehr! Sind Sie startbereit für den Betrieb Ihres beA? Ab 1.1.2018 wird der ERV auch in Ihrer Kanzlei unvermeidlich Einzug halten! Denn dann müssen Sie Zustellungen und Nachrichten, die in Ihrem beA eingehen, zur Kenntnis nehmen. Zusammen mit dieser sog. passiven Nutzungspflicht aller Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte wird mit Beginn des Jahres 2018 die Rechtsverordnung zum elektronischen Rechtsverkehr (ERVV) in Kraft treten, die wichtige bundesweite Standards umsetzt. Im Fokus dieser Ausgabe unserer eBroschüren-Reihe steht dementsprechend die vor Kurzem verabschiedete ERVV und deren Bedeutung für die Nutzung des beA: Insbesondere mit den hier im Einzelnen vorgestellten Anforderungen an elektronische Dokumente wie Schriftsätze und Anlagen , die durch die ERVV verbindlich geregelt werden, sollten Sie sich vor dem 1.1.208 noch vertraut machen. Wer auch im Hinblick auf die Weiterentwicklung des beA-Systems auf neuestem Stand sein will, kann hier nachlesen, welche Neuerungen das jüngste beA-Update im September gebracht hat insbesondere für Syndikusanwälte und weitere Postfächer/Kanzleien. Und wie soll eigentlich die elektronische Kommunikation mit Mandanten aussehen? Wenn Sie sich ein Bild davon machen möchten, welche Wege hierfür zur Verfügung stehen, dann bieten wir Ihnen in dieser Ausgabe die Möglichkeit, die einzelnen Schritte und Alternativen für den möglichen Austausch mit Mandanten anhand von Abbildungen nachzuvollziehen. Daneben finden Sie wieder informative Berichte über Veranstaltungen sowie Neuigkeiten aus Bund und Ländern, die einen Blick auf die unaufhaltsame Entwicklung des ERV eröffnen. Ausgewählte Entscheidungen zum ERV zeigen aufs Neue, dass die elektronische Kommunikation viele Fragen aufwirft, die in der Anwaltspraxis zunehmend an Bedeutung gewinnen. Die Themen dieser Ausgabe sind u.a.: - Die Rechtsverordnung zum elektronischen Rechtsverkehr (ERVV) - beA: Update im September 2017 und weitere Postfächer - beA Kommunikation mit Mandanten - beA statt EGVP - Verschwiegenheitsverpflichtung in § 203 StGB und § 43e BRAO

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Elektronischer Rechtsverkehr 2/2017 - eBroschüre (PDF)
Elektronischer Rechtsverkehr 2/2017 - eBroschüre (PDF)

Die eBroschüren-Reihe ERV: So sind Sie immer auf dem Laufenden über das beA und den elektronischen Rechtsverkehr! Ab 1.1.2018 sind Rechtsanwälte verpflichtet, Eingänge in ihrem beA zur Kenntnis zu nehmen (Stichwort: passive Nutzung). Nutzen Sie jetzt die Möglichkeit, Ihr beA und den ERV in den bis dahin verbleibenden 6 Monaten (besser) kennenzulernen. Die eBroschüren-Reihe ERV begleitet in der „Testphase" 2017 alle diejenigen, die erste Schritte im beA unternehmen und am Stichtag auf den Eingang elektronischer Dokumente vorbereitet sein möchten. Denn die Umstellung auf die elektronische Kommunikation mit den Gerichten und die entsprechenden neuen Kanzleiabläufe lassen sich schwerlich von heute auf morgen bewältigen. Besser als Abwarten ist deshalb in jedem Fall: rechtzeitig Informationen einholen, Ausprobieren und Maßnahmen treffen. Im Mittelpunkt dieser Ausgabe steht natürlich wieder die praktische Arbeit mit dem beA: Sie erfahren u.a., wie wichtig es ist, das Verbot der Weitergabe von Signaturkarte und PINs zu beachten und erhalten Hilfestellung bei der Frage, wie Sie Nachrichten erstellen und mit bzw. ohne Signatur versenden können. Tipps und Abbildungen erleichtern hierbei die praktische Umsetzung und die konkreten Schritte im beA. Daneben finden Sie zahlreiche Informationen über aktuelle Entwicklungen im ERV wie z.B. zur aktuellen Gesetzgebung, zur elektronischen Akte u.v.m. In den ausgewählten Entscheidungen zum ERV wird deutlich, dass die elektronische Kommunikation viele Fragen (wie z.B. zur Signatur/Berufspflichten) aufwirft, die zu kennen sich lohnt. Die Themen dieser Ausgabe sind u.a.: - Die Übermittlung elektronischer Dokumente vom Anwalt an das Gericht - Verbot der Weitergabe von Signaturkarte und PINs - beA: Nachrichten erstellen und mit und ohne Signatur versenden

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