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Elektronischer Rechtsverkehr 3/2017 - eBroschüre (PDF)
Elektronischer Rechtsverkehr 3/2017 - eBroschüre (PDF)

Sie haben fraglos einen PC und einen Internetzugang aber haben Sie auch eine beA-Karte und ein Kartenlesegerät? Wenn nicht, dann sollten Sie jetzt aktiv werden! Wer bis zum 30.9.2017 seine beA-Karte bei der BNotK bestellt, kann sicher sein, dass er diese noch rechtzeitig vor dem 1.1.2018 für die Erstregistrierung im beA erhält. Denn dann sind Rechtsanwälte verpflichtet, Zustellungen und Nachrichten, die in ihrem beA eingehen, zur Kenntnis zu nehmen und gegen sich gelten zu lassen. Unsere eBroschüren-Reihe ERV begleitet Sie kontinuierlich bei der Umstellung auf die elektronische Kommunikation mit den Gerichten und die praktische Nutzung Ihres beA. Die neuen technischen und damit verbundenen organisatorischen Abläufe in der Kanzlei lassen sich nicht von heute auf morgen bewältigen, aber Schritt für Schritt. Das probate Mittel gegen Berührungsangst mit dem beA lautet deshalb: rechtzeitig Informationen einholen, Maßnahmen treffen, Ausprobieren. Im Mittelpunkt dieser Ausgabe steht natürlich das beA: Alle diejenigen, die ihr beA noch nicht in Betrieb genommen haben, finden hier noch einmal die allerwichtigsten Schritte, die zu tun sind, um den Anforderungen ab 1.1.2018 zu genügen. Wer mehr wissen möchte, kann nachlesen, welche Neuerungen das beA-Update gebracht hat und Hilfestellung bei der Frage erhalten, wie Nachrichten aus dem beA exportiert und auf dem eigenen Server gespeichert werden. Tipps und Abbildungen erleichtern hierbei die praktische Umsetzung. Daneben finden Sie informative Berichte über verschiedene Veranstaltungen zu den Themen „Legal-Tech" und „Elektronische Akte in Strafsachen", die einen Blick auf die unaufhaltsame Entwicklung des ERV eröffnen. Ausgewählte Entscheidungen zum ERV zeigen, dass die elektronische Kommunikation viele Fragen (wie z.B. zur Signatur/Berufspflichten) aufwirft, die in der Anwaltspraxis zunehmend an Bedeutung gewinnen. Die Themen dieser Ausgabe sind u.a.: - Das beA Stand der Dinge - Großes beA-Update: Was gibt es Neues? - beA: Nachrichten exportieren und aufbewahren

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Elektronischer Rechtsverkehr 1/2017 - eBroschüre (PDF)
Elektronischer Rechtsverkehr 1/2017 - eBroschüre (PDF)

Die eBroschüren-Reihe ERV: Immer auf dem Laufenden sein über das beA und den elektronischen Rechtsverkehr! Das beA ist nun fast 3 Monate in Betrieb und zieht mehr und mehr Aufmerksamkeit auf sich. Es ist davon auszugehen, dass die Zahl der Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen, die sich in Theorie und Praxis mit ihrem besonderen elektronischen Anwaltspostfach und dem ERV befassen, im Laufe des Jahres kontinuierlich zunehmen wird. Denn die Zeit bis zum 1.1.2018, dem Datum der gesetzlichen Verpflichtung zur (passiven) Nutzung des beA, läuft. Mit 4 Ausgaben will die eBroschüren-Reihe ERV in der „Testphase" 2017 alle diejenigen begleiten, die erste Schritte im beA unternehmen und am Stichtag auf den Eingang elektronischer Dokumente vorbereitet sein möchten. Denn die Umstellung auf die elektronische Kommunikation mit den Gerichten und die entsprechenden neuen Kanzleiabläufe lässt sich schwerlich von heute auf morgen bewältigen. Besser als Zuwarten ist deshalb in jedem Fall: rechtzeitig Informationen einholen, Ausprobieren und Maßnahmen treffen. Im Mittelpunkt dieser Ausgabe steht die praktische Arbeit mit dem beA: Sie finden u.a. eine Anleitung und Tipps zur Rechteverwaltung im beA sowie eine Hilfestellung bei der Frage, wie elektronische Dokumente an das Gericht übermittelt werden können. Beide Beiträge veranschaulichen anhand zahlreicher Abbildungen die konkreten Schritte und Klicks im beA. Daneben geben zwei Rechtsanwälte in kurzen Erfahrungsberichten Einblick in ihre persönliche Anwendung des beA. Dass der elektronische Rechtsverkehr auch auf anderen Gebieten Einzug hält und unaufhaltsam fortschreitet, zeigt unser „Blick über den Zaun". In den ausgewählten Entscheidungen zum ERV wird deutlich, dass die elektronische Kommunikation viele Fragen (wie z.B. zur Signatur/Unterschrift) aufwirft, die zu kennen sich lohnt. Die Themen dieser Ausgabe sind u.a.: - beA: Einstellungen für den Start (Profil- und Postfachverwaltung) - Erste Praxiserfahrungen von Kollegen - Die elektronische Einreichung mittels beA

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Elektronischer Rechtsverkehr 4/2015 - Einführung verschoben, aber: Das beA wird Realität! - eBroschüre (PDF)
Elektronischer Rechtsverkehr 4/2015 - Einführung verschoben, aber: Das beA wird Realität! - eBroschüre (PDF)

Der elektronische Rechtsverkehr kommt! Die Zeiten, in denen man das Thema übergehen konnte, sind vorbei Rechtsanwälte und ihre Mitarbeiter werden sich Schritt für Schritt zahlreichen, zum Teil gravierenden Veränderungen im Rahmen der Kommunikation und der Kanzleiorganisation stellen müssen. Grund genug also, sich intensiver mit den damit zusammenhängenden Fragen zu beschäftigen. Die eBroschüren-Reihe zum elektronischen Rechtsverkehr liefert Ihnen aus erster Hand wichtige Informationen zu diesem vielschichtigen Themenkreis. Ausgabe 4 greift wieder aktuelle Fragestellungen rund um den ERV auf, die Anwältinnen und Anwälte beschäftigen. Durch die Entscheidung der BRAK, die Einführung des beA zu verschieben, ändert sich zwar der Starttermin an der grundlegenden Aufgabe der Digitalisierung der Kanzleiabläufe und der Kommunikation mit den Gerichten ändert sich hingegen nichts. Die gewonnene Zeit gilt es nun zu nutzen, um sofern noch nicht geschehen etwas entschleunigt die noch nötigen Maßnahmen zu treffen, um gut vorbereitet und informiert mit dem tatsächlichen Betrieb des beA starten zu können. Der elektronische Rechtsverkehr findet trotz des verzögerten beA-Starts bereits statt. Ein Beispiel für eine gut etablierte elektronische Kommunikation im familienrechtlichen Bereich finden Sie in dieser Broschüre. Themen sind u. a.: „Elektronischer Versorgungsausgleich" oder „eine (fast) unbekannte Erfolgsgeschichte" Leserinnen und Leser fragen, Fachleute antworten (hier speziell zum beA, zu den Geräten und zum praktischen Ablauf) Ein Blick in die öffentliche Verwaltung in Deutschland Rechtsprechungsüberblick „Elektronischer Rechtsverkehr" Wir werden Sie auch in den kommenden Ausgaben weiter über die neuesten Entwicklungen informieren und eine sachliche Diskussion fördern.

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Elektronischer Rechtsverkehr 2/2016 - eBroschüre (PDF)
Elektronischer Rechtsverkehr 2/2016 - eBroschüre (PDF)

Der elektronische Rechtsverkehr kommt - seien Sie vorbereitet Seit Oktober 2013 gibt es das Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs. Zudem liegt bereits der Referentenentwurf zur verbindlichen Einführung der elektronischen Akte in Strafsachen vor. An gesetzlichen Regelungen zur Einführung einer elektronischen Akte im Notariat und einem zentralen elektronischen Urkundenarchiv nach österreichischem Vorbild wird ebenfalls gearbeitet. Dabei ist der gesetzlich vorgegebene Zeitplan ambitioniert: 1.1.2016: alle Anwälte müssen elektronisch erreichbar sein 1.1.2018: bundesweit ist die Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs möglich bei freiwilliger Nutzung 1.1.2020: Länder können elektronischen Rechtsverkehr verpflichtend anordnen 1.1.2022: Bundesweite Verpflichtung der „professionellen Einreicher" zum elektronischen Rechtsverkehr in der ordentlichen Gerichtsbarkeit (mit Ausnahme des Strafverfahrens) und bei den Fachgerichten. Kurzum: Die Zeit, in der man das Thema übergehen konnte, ist vorbei. Daher werden Rechtsanwälte und ihre Mitarbeiter sich Schritt für Schritt zahlreichen, zum Teil gravierenden Veränderungen im Rahmen der Kommunikation und der Kanzleiorganisation stellen müssen. Grund genug also, sich intensiver mit den damit zusammenhängenden Fragen zu beschäftigen. Die eBroschüren-Reihe liefert den Anwaltskanzleien aus erster Hand wichtige Informationen zu diesem vielschichtigen Themenkreis. Ausgabe 2 berichtet über den aktuellen Stand des beA (besonderes elektronisches Anwaltspostfach), das derzeit von der BRAK implementiert wird. Ein Blick in die elektronische Zukunft zeigt, wie demnächst Zustellungen vorgenommen werden. Zudem wird über den Gesetzentwurf einer elektronischen Akte in Strafsachen berichtet, der auch für nicht im Strafrecht tätige Kolleginnnen und Kollegen Bedeutung bekommen kann.       

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Elektronischer Rechtsverkehr 4/2016 - eBroschüre (PDF)
Elektronischer Rechtsverkehr 4/2016 - eBroschüre (PDF)

Und auf einmal ist es da: das beA. Allen technischen und juristischen Anlaufschwierigkeiten zum Trotz ist es zum Jahresende überraschend gestartet. Bis zum 1.1.2018 ist die Nutzung des beA für alle Anwältinnen und Anwälte freiwillig. Wer über sein besonderes elektronisches Anwaltspostfach kommunizieren will, muss dies ausdrücklich kundtun. In jedem Fall gilt aber: Jeder, der sich jetzt praktisch mit dem beA vertraut macht, kann die Umstellung auf die neuen Kanzleiabläufe deutlich entspannter angehen als derjenige, der wartet, bis ihn die Verpflichtung zur Nutzung trifft. Auch die Notare haben die Zeichen der Zeit längst erkannt. Über den Einzug des elektronischen Rechtsverkehrs in den Notariaten berichten wir ausführlich in dieser Ausgabe unserer eBroschüre. Fragen der Sicherheit der neuen Technik stehen sowohl in Notariaten als auch in Anwaltskanzleien an oberster Stelle und sind viel diskutiert. In dieser Ausgabe greifen wir deshalb noch einmal die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung des beA auf, die eine sichere Kommunikation gewährleistet. Haben Sie Ihr beA schon aktiviert? Wie Sie sich anmelden und Ihr beA in Betrieb nehmen, konnten Sie Schritt für Schritt schon unserer letzten Ausgabe (3/2016) entnehmen. Weitere praktische Tipps zur Arbeit mit dem beA werden wir Ihnen in der 1. Ausgabe 2017 an die Hand geben. Die Themen: - Das Elektronische Urkundenarchiv der Notare - Die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung im beA - Nachlässigkeit bei der Passwortvergabe - Ausgewählte Rechtsprechung zum ERV

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