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Elektronischer Rechtsverkehr 2/2016 - eBroschüre (PDF)
Elektronischer Rechtsverkehr 2/2016 - eBroschüre (PDF)

Der elektronische Rechtsverkehr kommt - seien Sie vorbereitet Seit Oktober 2013 gibt es das Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs. Zudem liegt bereits der Referentenentwurf zur verbindlichen Einführung der elektronischen Akte in Strafsachen vor. An gesetzlichen Regelungen zur Einführung einer elektronischen Akte im Notariat und einem zentralen elektronischen Urkundenarchiv nach österreichischem Vorbild wird ebenfalls gearbeitet. Dabei ist der gesetzlich vorgegebene Zeitplan ambitioniert: 1.1.2016: alle Anwälte müssen elektronisch erreichbar sein 1.1.2018: bundesweit ist die Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs möglich bei freiwilliger Nutzung 1.1.2020: Länder können elektronischen Rechtsverkehr verpflichtend anordnen 1.1.2022: Bundesweite Verpflichtung der „professionellen Einreicher" zum elektronischen Rechtsverkehr in der ordentlichen Gerichtsbarkeit (mit Ausnahme des Strafverfahrens) und bei den Fachgerichten. Kurzum: Die Zeit, in der man das Thema übergehen konnte, ist vorbei. Daher werden Rechtsanwälte und ihre Mitarbeiter sich Schritt für Schritt zahlreichen, zum Teil gravierenden Veränderungen im Rahmen der Kommunikation und der Kanzleiorganisation stellen müssen. Grund genug also, sich intensiver mit den damit zusammenhängenden Fragen zu beschäftigen. Die eBroschüren-Reihe liefert den Anwaltskanzleien aus erster Hand wichtige Informationen zu diesem vielschichtigen Themenkreis. Ausgabe 2 berichtet über den aktuellen Stand des beA (besonderes elektronisches Anwaltspostfach), das derzeit von der BRAK implementiert wird. Ein Blick in die elektronische Zukunft zeigt, wie demnächst Zustellungen vorgenommen werden. Zudem wird über den Gesetzentwurf einer elektronischen Akte in Strafsachen berichtet, der auch für nicht im Strafrecht tätige Kolleginnnen und Kollegen Bedeutung bekommen kann.       

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BRAK - Leitfaden Kanzleistrategie - eBook
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Elektronischer Rechtsverkehr 3/2015 - Der Countdown läuft! - eBroschüre (PDF)
Elektronischer Rechtsverkehr 3/2015 - Der Countdown läuft! - eBroschüre (PDF)

Der elektronische Rechtsverkehr kommt! Die Zeiten, in denen man das Thema übergehen konnte, sind vorbei - Rechtsanwälte und ihre Mitarbeiter werden sich Schritt für Schritt zahlreichen, zum Teil gravierenden Veränderungen im Rahmen der Kommunikation und der Kanzleiorganisation stellen müssen. Grund genug also, sich intensiver mit den damit zusammenhängenden Fragen zu beschäftigen. Die neue eBroschüren-Reihe zum elektronischen Rechtsverkehr liefert Ihnen aus erster Hand wichtige Informationen zu diesem vielschichtigen Themenkreis. In Ausgabe 3 gibt es einen ausführlichen Bericht über den Besuch in der Kanzlei eines Strafverteidigers, der schon seit Jahren mit einer vollständigen elektronischen Akte in seiner Kanzlei arbeitet. Weitere Themen sind u. a.: Neues vom beA Stand des elektronischen Rechtsverkehrs und der elektronischen Akte in den Ländern Rechtsprechungsüberblick „Elektronischer Rechtsverkehr" Blick über den Zaun in Nachbarländer Leserinnen und Leser fragen, Fachleute antworten (hier speziell zum beA und zu Risiken durch heimlich gespeicherte Kopien von Dateien) Außerdem stellen wir kritische und sachlich begründete Stimmen aus dem Kreis der Anwältinnen und Anwälte zum elektronischen Rechtsverkehr zur Diskussion: diesmal zur elektronischen Aktenführung im Medizinrecht. Ebenso sind die Stellungnahmen von BRAK und DAV zum Referentenentwurf des Gesetzes zur Einführung der elektronischen Akte in Strafsachen in ihren wesentlichen Punkten dargestellt. Wir werden Sie auch in den kommenden Ausgaben weiter über die neuesten Entwicklungen informieren und eine sachliche Diskussion fördern.

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Elektronischer Rechtsverkehr 3/2016 - eBroschüre (PDF)
Elektronischer Rechtsverkehr 3/2016 - eBroschüre (PDF)

Der elektronische Rechtsverkehr kommt! Die Zeiten, in denen man das Thema übergehen konnte, sind vorbei - Rechtsanwälte und ihre Mitarbeiter werden sich Schritt für Schritt zahlreichen, zum Teil gravierenden Veränderungen im Rahmen der Kommunikation und der Kanzleiorganisation stellen müssen. Grund genug also, sich intensiver mit den damit zusammenhängenden Fragen zu beschäftigen. Die neue eBroschüren-Reihe zum elektronischen Rechtsverkehr liefert Ihnen aus erster Hand wichtige Informationen zu diesem vielschichtigen Themenkreis. In Ausgabe 3 gibt es einen ausführlichen Bericht über den Besuch in der Kanzlei eines Strafverteidigers, der schon seit Jahren mit einer vollständigen elektronischen Akte in seiner Kanzlei arbeitet. Weitere Themen sind u. a.: Neues vom beA Stand des elektronischen Rechtsverkehrs und der elektronischen Akte in den Ländern Rechtsprechungsüberblick „Elektronischer Rechtsverkehr" Blick über den Zaun in Nachbarländer Leserinnen und Leser fragen, Fachleute antworten (hier speziell zum beA und zu Risiken durch heimlich gespeicherte Kopien von Dateien) Außerdem stellen wir kritische und sachlich begründete Stimmen aus dem Kreis der Anwältinnen und Anwälte zum elektronischen Rechtsverkehr zur Diskussion: diesmal zur elektronischen Aktenführung im Medizinrecht. Ebenso sind die Stellungnahmen von BRAK und DAV zum Referentenentwurf des Gesetzes zur Einführung der elektronischen Akte in Strafsachen in ihren wesentlichen Punkten dargestellt. Wir werden Sie auch in den kommenden Ausgaben weiter über die neuesten Entwicklungen informieren und eine sachliche Diskussion fördern.

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Elektronischer Rechtsverkehr 1/2015 - eBroschüre (PDF)
Elektronischer Rechtsverkehr 1/2015 - eBroschüre (PDF)

Der elektronische Rechtsverkehr kommt - seien Sie vorbereitet Seit Oktober 2013 gibt es das Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs. Zudem liegt bereits der Referentenentwurf zur verbindlichen Einführung der elektronischen Akte in Strafsachen vor. An gesetzlichen Regelungen zur Einführung einer elektronischen Akte im Notariat und einem zentralen elektronischen Urkundenarchiv nach österreichischem Vorbild wird ebenfalls gearbeitet. Dabei ist der gesetzlich vorgegebene Zeitplan ambitioniert: 1.1.2016: alle Anwälte müssen elektronisch erreichbar sein 1.1.2018: bundesweit ist die Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs möglich bei freiwilliger Nutzung 1.1.2020: Länder können elektronischen Rechtsverkehr verpflichtend anordnen 1.1.2022: Bundesweite Verpflichtung der „professionellen Einreicher" zum elektronischen Rechtsverkehr in der ordentlichen Gerichtsbarkeit (mit Ausnahme des Strafverfahrens) und bei den Fachgerichten. Kurzum: Die Zeit, in der man das Thema übergehen konnte, ist vorbei. Daher werden Rechtsanwälte und ihre Mitarbeiter sich Schritt für Schritt zahlreichen, zum Teil gravierenden Veränderungen im Rahmen der Kommunikation und der Kanzleiorganisation stellen müssen. Grund genug also, sich intensiver mit den damit zusammenhängenden Fragen zu beschäftigen. Die eBroschüren-Reihe liefert den Anwaltskanzleien aus erster Hand wichtige Informationen zu diesem vielschichtigen Themenkreis.  

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