
Das 248 Seiten umfassende Werk Anwaltsgebühren in Verkehrssachen hat sich das Ziel gesetzt, die verkehrsrechtliche Mandatsbearbeitung gebührenrechtlich zu erleichtern.
Dies ist mit dem Buch eindrucksvoll gelungen, so viel vorab. Das Buch richtet sich an spezialisierte Rechtsanwälte im Bereich Verkehrsrecht und betont, dass der Rechtsanwalt nicht bares Geld verschenken sollte, indem er z. B. sein Honorar zu niedrig oder gar nicht geltend macht. Das Werk bezieht in 7. Auflage schon die Erhöhungen der Rechtsanwaltsgebühren von Sommer 2025 mit ein und ist damit erfreulich aktuell. Das Werk hat seinen Schwerpunkt eindeutig bei den im Zivilverfahren ausgelösten Gebühren, was wahrscheinlich der Mehrzahl der Kanzleien in der Praxis entspricht. Letzteren widmet sich das Buch auf den ersten 190 Seiten, womit es den richtigen Schwerpunkt des „Massengeschäfts“ Verkehrsrecht bildet.
Zur Höhe der Gebühren weist der Autor zutreffend darauf hin, dass es mit einigen Versicherern Abrechnungsvereinbarungen gibt, um möglichst Streitigkeiten über die richtige Höhe des Honorars zu vermeiden. Diese gibt es übrigens auch mit verschiedenen Verkehrsrechtsschutzversicherern. Zutreffend weist der Autor direkt eingangs (S. 7) auf die große Bedeutung von Rechtsschutzversicherungen bei Verkehrssachen hin. In § 4 befasst sich das Werk überdies mit den Gebühren im Verkehrsverwaltungsrecht, womit es beweist, dass es auch andere Rechtsgebiete berücksichtigt hat. Der Autor, selbst Fachanwalt für Verwaltungsrecht, gibt einen gut verständlichen Überblick über das hier entstehende Honorar. Es werden auch immer wieder praktische Fallbeispiele gegeben, je nach Aufwand des tätigen Rechtsanwalts und Stadium des betreffenden Verfahrens. Auch die zahlreichen Abrechnungsbeispiele sind für den Rechtsanwalt sehr hilfreich. Der Autor beziffert die typischerweise anfallenden Gebühren innerhalb des Vergütungsverzeichnisses.
Anwaltsgebühren in VerkehrssachenPießkalla
7. Auflage, 248 Seiten, 49 EUR, Deutscher Anwaltverlag, ISBN 978-3-8240-1755-3
Der positive Eindruck des Werks wird bestätigt im Rahmen der Darstellung der Gebühren im Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht, § 5. Hier beschreibt der Autor gut verständlich die wesentlichen Unterschiede bei der Abrechnung von strafrechtlichen Akten zu Zivilrechtsfällen. Der Autor gibt einen guten Überblick über die hier ausgelösten Gebühren und gibt zusätzlich hilfreiche Abrechnungsbeispiele für Strafverfahren.
Bedeutsam ist der Hinweis des Autors bei der Abrechnung von Verkehrsstrafsachen, dass bei der Rechtsschutzversicherung eine Abrechnung der Gebühren bei einer Vorsatzverurteilung ausscheidet, S. 200. Hier wäre der zusätzliche Hinweis nützlich gewesen, dass der Verteidiger berechtigt ist, Vorschüsse gem. § 9 RVG von der Rechtsschutzversicherung anzufordern. Die Rückforderung darf nach Rechtskraft nur beim Mandanten erfolgen, nicht beim Verteidiger. Der Autor weist zutreffend auf die Tatsache hin, dass die Fahrerlaubnis für den Mandanten oftmals besonders bedeutsam ist, sodass die Mittelgebühr überschritten werden kann, S. 202. Auch im Bußgeldverfahren werden die Gebühren anschaulich dargestellt. Auch hier enthält das Werk Abrechnungsbeispiele für das Ordnungswidrigkeitenrecht. In einer beispielhaften Abrechnung eines Bußgeldverfahrens wird die Mittelgebühr angesetzt, S. 207. Hier wäre unter Umständen sogar eine höhere Gebühr gerechtfertigt, wenn der Betroffene bei dem im Bußgeldbescheid enthaltenen Fahrverbot beruflich besonders auf die Fahrerlaubnis angewiesen wäre. Auch an die Gebühren in den weiteren Instanzen haben die Autoren gedacht, wobei das Werk eine Zuhilfenahme von Spezialliteratur bei komplexeren Fragen zu Gebühren nicht ersetzen kann, worauf der Autor auf S. 207 zutreffend hinweist. Auch die nicht ganz so leichte Thematik der Abrechnung von Gebühren mit der Staatskasse bei Freisprüchen wird angesprochen, § 5.
Sogar die Thematik „Vergütungsvereinbarung“ fand besondere Berücksichtigung, hier befinden sich im Kapitel „Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht“ wertvolle Ratschläge, worauf der Rechtsanwalt in diesem Rahmen hinweisen muss (S. 204). Darüber hinaus befasst sich das Werk in § 6 mit dem Thema „Vergütungsvereinbarung“ in einem eigenen ausführlichen Abschnitt. § 7 enthält sehr nützliche Musterschriftsätze zum Themenbereich Gebühren und Geltendmachung derselben. Sogar ein Muster einer Honorarklage gegen den Mandanten enthält das Werk auf S. 238 ff. Derartige Muster sind insbesondere für jüngere Kollegen sehr hilfreich.
Am Ende im Buch befindet sich das ausführliche Stichwortverzeichnis, mit dessen Hilfe man schnell zu den gesuchten Stellen gelangen sollte.
Das Werk eignet sich schlussendlich hervorragend für Rechtsanwälte, die im Verkehrsrecht ihren Schwerpunkt haben. Es kann daher nur wärmstens empfohlen werden.
Als Resümee bleibt festzuhalten, dass mit der 7. Auflage ein topaktuelles Werk veröffentlicht ist, das eine wichtige Arbeitshilfe darstellt. Der Ladenpreis von derzeit 49 EUR erscheint für ein Buch dieses Umfangs auch angemessen.
Von Rechtsanwalt Dr. Ingo E. Fromm, Koblenz
