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Anwaltspraxis Magazin

Anwalt­schaft im Aufbruch – Zukunft gestalten: Unsere Eindrücke vom Deutschen Anwaltstag 2026!

Vom 8. bis 12. Juni 2026 fand der Deutsche Anwaltstag (DAT) unter dem Motto "Anwalt­schaft im Aufbruch - Zukunft gestalten" in der Messe Freiburg im Breisgau statt. Auch in diesem Jahr setzte der Deutsche Anwaltverein auf ein hybrides Veranstaltungskonzept: Während die ersten drei Tage (8. bis 10.

Vom 8. bis 12. Juni 2026 fand der Deutsche Anwaltstag (DAT) unter dem Motto „Anwalt­schaft im Aufbruch – Zukunft gestalten“ in der Messe Freiburg im Breisgau statt. Auch in diesem Jahr setzte der Deutsche Anwaltverein auf ein hybrides Veranstaltungskonzept: Während die ersten drei Tage (8. bis 10. Juni) im digitalen Raum stattfanden, wurden die anschließenden Präsenzveranstaltungen vom 10. bis 12. Juni ausgerichtet.

 

In seiner Eröffnungsrede spannt DAV-Präsident Stefan von Raumer den Bogen zwischen den aktuellen Herausforderungen der Branche und ihren zukünftigen Gestaltungsmöglichkeiten. Besonders eindrücklich: seine Gegenüberstellung zweier durch KI entwickelter Zukunftsszenarien für die Anwaltschaft und die zentrale Erkenntnis, dass nicht die Technologie selbst, sondern die Haltung der Anwaltschaft über deren Zukunft entscheidet.

Im Anschluss richtet Anette Kramme (MdB), Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, den Blick auf die Perspektive der Rechtspolitik. In ihrer Eröffnungsrede greift sie ebenfalls das Motto der Veranstaltung auf und macht deutlich: Der Aufbruch hat längst begonnen. Digitalisierung und Künstliche Intelligenz sind bereits fester Bestandteil der juristischen Praxis – zugleich stellen sie die Anwaltschaft vor grundlegende Fragen nach ihrer zukünftigen Rolle.

Ihre zentrale Botschaft: Nicht die bloße Einführung neuer Technologien entscheidet über die Zukunft des Berufsstands, sondern die aktive Gestaltung ihres Einsatzes – im Einklang mit rechtsstaatlichen Grundsätzen.

Oder, wie Kramme es formuliert: Am Ende müsse nicht die KI entscheiden, sondern der Mensch im Mittelpunkt bleiben.

Gleichzeitig macht Kramme deutlich, dass die digitale Transformation der Justiz weit über den Einsatz von KI hinausgeht. Welche konkreten Ansätze hier verfolgt werden, brachte sie ebenfalls in ihrer Eröffnungsrede auf den Punkt:

Darüber hinaus verweist Kramme auf weitere konkrete Maßnahmen und Projekte, die sich bereits in der Umsetzung befinden:

„Neben der zentralen Plattform arbeiten wir auch am Online-Zivilverfahren. Seit Mitte April wird es erprobt im Fluggastrechtesachen und für Zahlungsklagen. 18 Amtsgerichte aus zehn Ländern machen aktuell mit. Es soll den Prozess auch für Naturalparteien papierlos, schneller und günstiger machen und den Zugang zum Recht verbessern.

Zukunftsweisend ist auch, dass mit dem neuen Eingabesystem einfache Sachverhalte von Beginn an als strukturierte Daten erfasst und übertragen werden können. Die Daten werden direkt so aufbereitet, dass sie automatisiert weiterverarbeitet werden können, etwa für das automatisierte Anlegen eines Verfahrens oder für Verfahrensübersichten. Wichtig ist uns dabei: Nach seinem Launch wird das System fortlaufend weiterentwickelt. Unter anderem soll es noch besser an die Bedürfnisse der Anwaltschaft angepasst werden.

[…] Wir wissen: Wir brauchen Digitalisierung. Und wir müssen gemeinsam daran arbeiten, Länder und Bund, Zivilgesellschaft und Politik, Anwaltschaft und Justiz.“

Doch die aktuellen Herausforderungen der Anwaltschaft gehen natürlich auch weit über das Thema Künstliche Intelligenz und Digitalisierung hinaus. Sie betreffen ebenso die grundlegenden Rahmenbedingungen anwaltlicher Tätigkeit und die Stabilität des Rechtsstaats insgesamt. So äußerte sich Stefan von Raumer in einer Pressemitteilung begleitend zum DAT dazu:

Diese Einordnung verdeutlicht, dass die aktuellen Herausforderungen für die Anwaltschaft untrennbar mit der Stabilität des Rechtsstaats verbunden sind. Damit knüpfen die Ausführungen zugleich an das Leitmotiv des Deutschen Anwaltstags 2025 „Rechtsstaatlichkeit stärken – Freiheit bewahren“ an, das bereits die Sicherung rechtsstaatlicher Strukturen in den Mittelpunkt rückte. Vor diesem Hintergrund unterstreicht Stefan von Raumer auch in seiner Eröffnungsrede, dass die Verteidigung des Rechtsstaats nicht abstrakt bleibt, sondern konkret im anwaltlichen Alltag stattfindet:

„Es geht nicht nur um die Fort- und Ausbildung unseres Nachwuchses in der Anwaltschaft, sondern auch der Bürger. Dem Bürger muss wieder klar gemacht werden, wie in seinem kleinen alltäglichen Leben Recht eine besondere Rolle spielt und wie wichtig Rechtsstaatlichkeit für sie ist – und dass es ein Gut ist, um das es sich zu kämpfen lohnt.

Wir brauchen eine effektive Rechtsdurchsetzung, um das optimistische Szenario der Zukunftsgestaltung zu vermitteln. […] Und dafür brauchen wir effektive, unabhängige Gerichte genauso wie eine effektive, unabhängige und selbstverwaltete Anwaltschaft, die nicht an ihrer Berufsausübung behindert wird.“

Fazit

Der DAT 2026 hat eindrücklich gezeigt, wie vielschichtig der „Aufbruch“ ist, vor dem die Anwaltschaft steht. Digitalisierung und Künstliche Intelligenz verändern die juristische Praxis bereits spürbar, doch entscheidend ist nicht die Technologie selbst, sondern der bewusste und verantwortungsvolle Umgang mit ihr.

Gleichzeitig zeigt sich, dass die Zukunft der Anwaltschaft untrennbar mit der Stabilität rechtsstaatlicher Strukturen verbunden ist. Der Rückblick auf den DAT 2025 unterstreicht diese Kontinuität: Die Stärkung der Rechtsstaatlichkeit bleibt die zentrale Voraussetzung dafür, Wandel gestalten zu können.

Der „Aufbruch“ bedeutet damit weit mehr als Innovation: Er verlangt Haltung, Zusammenarbeit und Engagement. Oder anders formuliert: Die Zukunft der Anwaltschaft entsteht nicht allein durch neue Werkzeuge, sondern durch diejenigen, die sie im Sinne eines funktionierenden Rechtsstaats für sie einsetzen.


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