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AnwaltKommentar RVG - Mängelexemplar

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Bibliografische Angaben:

  • 978-3-8240-9629-9
  • Norbert Schneider, Joachim Volpert
  • 9. Auflage
  • 30.07.2021
  • Buch
  • 3180 Seiten
  • gebunden
  • 17,0 x 24,0
  • 2.361 kg
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Die 9. vollständig überarbeitete Auflage des bewährten „AnwaltKommentar RVG" verschafft Ihnen... mehr
Produktinformationen

Die 9. vollständig überarbeitete Auflage des bewährten „AnwaltKommentar RVG" verschafft Ihnen den erforderlichen Durchblick im anwaltlichen Gebührenrecht. Sie gibt fundierte Antworten auf gebührenrechtliche Fragestellungen und bietet alles, was Sie für die optimale Abrechnung benötigen.

Die Neuauflage berücksichtigt selbstverständlich die neuen Gebührenbeträge und Tabellen nach dem Kostenrechtsänderungsgesetz 2021 und die weiteren Änderungen, u.a. durch das Gesetz zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht und das Sanierungsrechtsfortentwicklungsgesetz, und bringt das Werk auf den aktuellen Stand der Rechtsprechung und Literatur.

Das komplexe Gebührenrecht wird im AnwaltKommentar RVG glasklar durch:

  • eine in allen Vorschriften einheitliche übersichtliche Gliederung, die einen schnellen Zugriff auf die jeweilige Fallkonstellation gewährleistet
  • Erläuterungen zu Kostenerstattung und Rechtsschutzversicherung
  • Darstellung der Einzelprobleme in übersichtlichen ABC-Listen
  • den nach prozessrechtlichen Besonderheiten (FamR, ArbR, SozR etc.) getrennten Aufbau in einzelnen Vorschriften
  • zahlreiche Abrechnungsbeispiele und Musterberechnungen
  • Tipps aus der Praxis
  • einen zur 9. Auflage neu strukturierten Anhang mit kommentierungsübergreifenden Erläuterungen zur Vergütung im Scheidungsverbundverfahren, zum Einstweiligen Rechtsschutz, zum Selbstständigen Beweisverfahren, zum Kostenfestsetzungsverfahren, zur Teilungsversteigerung, zum Quotenvorrecht in der Rechtsschutzversicherung sowie zu den steuerlichen Anforderungen an eine Rechnung

Der AnwaltKommentar RVG wird herausgegeben von RA Norbert Schneider und Dipl.-RPfl. Joachim Volpert und wird bearbeitet von renommierten Autoren mit langjähriger Erfahrung im Gebührenrecht. Er zeigt Ihnen praxisgerecht und ohne lange theoretische Ausführungen, wie Sie optimal Ihre Gebühren abrechnen. Und für den Fall, dass Ihre Gebührenabrechnung nicht anerkannt wird, liefert Ihnen der Kommentar die richtige Argumentationsbasis, den jeweiligen Gebührenanfall zu erläutern und Kürzungen insbesondere von Rechtsschutzversicherungen zu vermeiden.

Medium: Buch
Aktion: Sparangebot
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Rezensionen

Rezensionen zur Vorauflage:

Gemeinde-und Städtebund Rheinland-Pfalz Online-Service KosDirekt, 11-2018: "(...) Durch die Darstellungsform hebt sich das Werk von der Masse der üblichen Kommentarliteratur zum RVG ab. Es erleichtert die Arbeit und ist alles in allem ein umfassendes, aktuelles Werk. Das Werk erläutert verständlich und auf hohem Niveau, wie man im täglichen Gebrauch optimal abrechnet. Ein herausragender Kommentar, der keine Frage offen läßt."

RA Rudolf Günter, Aachen in  JurBüro 9/2017, VII Rezensionen: " Die 8. Auflage des bewährten Gebührenrechtskommentars verschafft dem Leser neben wertvollen Hilfen bei der optimalen Abrechnung seiner Mandate auf sämtlichen Rechtsgebieten einen Überblick über die ersten Praxiserfahrungen und Entscheidungen zum 2. KostRMoG und zur PKH-Reform. (...) Das Werk verzichtet auf lange theoretische Ausführungen und gibt fundierte Antworten auf alle gebührenrechtlichen Fragestellungen. Es bietet alles, was zu einer optimalen Abrechnung benötigt wird. (...) Die seit dem 2. KostRMoG gemachten praktischen Erfahrungen und ergangenen Entscheidungen wurden umfassend eingearbeitet.(...)"

Literaturreport RVGreport 8/2017, S. 287: "(...) Der AnwaltKommentar ermöglicht einen schnellen und praxisgerechten Zugriff auf das nicht ganz so einfache anwaltliche Vergütungsrecht. (...) Der AnwaltKommentar RVG gibt auch in seiner 8. Aufl. eine hervorragende Hilfestellung in den alltäglichen Abrechnungsfragen. Darüber hinaus enthält er wichtige Hinweise zur richtigen Berechnung des Gegenstandwerts und zu Erstattungsfragen. Er ist ein unerlässliches Hilfsmittel im Anwaltsbüro und bei den Gerichten."

Rezensent Hans-Joachim Dörbandt auf https://www.socialnet.de/rezensionen... 6/2017: "(...) Durch seine Darstellungsform hebt sich das Werk von der Masse der üblichen Kommentarliteratur zum RVG ab. Es erleichtert die tägliche Arbeit sehr. (...) Alles in allem ist es den Herausgebern gelungen, ein umfassendes, aktuelles und letztlich auch preiswertes Handwerkszeug zur Verfügung zu stellen, das, wie die sieben Vorauflagen, ohne Wenn und Aber als Standardwerk zum RVG zu bezeichnen ist. Der Kommentar ist ohne Zweifel insgesamt betrachtet sehr zu empfehlen. Er erläutert das RVG verständlich, praxisnah und auf höchstem Niveau. Der Band werndet sich logischerweise zunächst an die gesamte Anwaltschaft und die Anwaltskammern, an die Gerichte, aber auch an Beschäftigte von Institutionen, die regelmäßig Rechtsstreite führen müssen, wie u.a. die gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen oder auch Berufsverbände. Er ist daher jedem mit dem Vergütungsrecht des RVG befassten Praktiker zur Anschaffung zu empfehlen. Als Fazit kann abschließend Folgendes festgehalten werden: In der heutigen, einem schnellen Wandel unterlegenen Zeit einen einbändigen Kommentar zum RVG und seinem Vergütungsverzeichnis herauszubringen, mag sicher ein Wagnis darstellen. Dennoch kann das in diesem Fall mehr als geglückt bezeichnet werden. Die Kommentierungen bewegen sich durchweg auf einem sehr hohen Niveau, ohne in eine unverständliche Mengenerweiterung der komplexen Materie abzugleiten. Im Gegenteil: Die komplexgerechte Darstellung begegnet, gepaart mit einer schlüssigen und nachvollziehbaren Sprache sowie mit einer versierten und prononcierten eigenen Meinung der Autoren, den Anforderungen der fachlich orientierten Leserschaft. Der Zielgruppe des Werkes ist es dringend anzuraten, diesen sachverständigen, meinungsstarken und trotz seines Umfanges immer noch handlichen Kommentar unbedingt anzuschaffen."

 RA Dipl.-Kfm. Wolfgang Nieberler, München in MAV-Mitteilungen Juni 2017, S. 26: "(...) Wenn aber aus Unwissenheit zu hohe Gebühren gefordert werden, schadet das dem Ruf der Anwaltschaft. Falls andererseits Gebühren "verschenkt" ewrden, verzichtet man auf eine angemessene Entlohnung der anwaltlichen Tätigkeit und schadet sich somit selbst. Deshalb kann dieser Band, der konsequent auf die anwaltlichen Bedürfnisse ausgerichtet ist, aber dennoch wegen seiner hohen Qualität und dem nicht nur aus Anwälten bestehenden Autorenkreis auch bei Gericht anerkannt ist, erneut uneingeschränkt zur Anschaffung empfohlen werden."

 RiAG Carsten Krumm, Dortmund auf http://dierezensenten.blogspot.de/2017/04/rezension : " 3.130 Seiten in großem Format - dieser RVG-Kommentar ist ein echtes Schwergewicht und in seiner Ausführlichkeit wohl kaum zu überbieten. (...) Neben dem Herausgeber Schneider etwa finden sich (in der Gebührenszene) klingende Namen wie Volpert, Fölsch und Onderka. Damit ist gebührenrechtlicher Sachverstand garantiert. Inhaltlich ist besonders hervorzuheben, dass es zahlreiche Fall- und Rechenbeispiele gibt, die dem Leser die Übertragung der theoretischen Ausführungen der Kommentierung in die Praxis ermöglichen. (...) Die Kommentierungen sind allesamt - wie auch im sonstigen Kommentar - äußerst ausführlich und enthalten immer wieder  Fall- und Rechenbeispiele. Damit ist das Werk absolut und uneingeschränkt praxistauglich. Ganz wichtig ist auch, dass der Schneider/Wolf tatsächlich von allen Autoren auf aktuellen Stand gebracht wurde. (...) Hinzuweisen ist schließlich auch auf den Anhang zur "Abrechnung nach den Abrechnungsgrundsätzen", in dem sich Schneider den Abrechnungsgrundsätzen der gängigsten Schadenversicherer im Straßenverkehr widmet. Nicht nur Berufsstarter unter den Anwälten, sondern auch alte Hasen werden sich freuen, eine derartige Zusammenstellung finden zu können, die Ihnen die tägliche Arbeit erleichtern wird. Alles in allem ist damit festzustellen, dass die Anschaffung des Kommentars jedem Anwalt oder sonst mit Gebührenfragen befassten Juristen, Rechtspfleger oder Kanzleimitarbeiter zu empfehlen ist. Kaum ein anderer RVG-Kommentar kommt an die Ausführlichkeit der Darstellung des Schneider/Wolf heran."

 

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Der AnwaltKommentar RVG wird herausgege mehr

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Der AnwaltKommentar RVG wird herausgegeben von RA Norbert Schneider und Dipl.-RPfl. Joachim Volpert und wird bearbeitet von renommierten Autoren mit langjähriger Erfahrung im Gebührenrecht.
RA Norbert Schneider ist einer der versiertesten Praktiker im Bereich des Gebührenrechts.

Autoren:
Dr. Thomas Eder
Peter Fölsch
Carmen Griesel
Peter Mock
Sabrina Reckin
Norbert Schneider
Wilko Seifert
Joachim Volpert

Rezensionen zur Vorauflage: Gem mehr

Rezensionen

Rezensionen zur Vorauflage:

Gemeinde-und Städtebund Rheinland-Pfalz Online-Service KosDirekt, 11-2018: "(...) Durch die Darstellungsform hebt sich das Werk von der Masse der üblichen Kommentarliteratur zum RVG ab. Es erleichtert die Arbeit und ist alles in allem ein umfassendes, aktuelles Werk. Das Werk erläutert verständlich und auf hohem Niveau, wie man im täglichen Gebrauch optimal abrechnet. Ein herausragender Kommentar, der keine Frage offen läßt."

RA Rudolf Günter, Aachen in  JurBüro 9/2017, VII Rezensionen: " Die 8. Auflage des bewährten Gebührenrechtskommentars verschafft dem Leser neben wertvollen Hilfen bei der optimalen Abrechnung seiner Mandate auf sämtlichen Rechtsgebieten einen Überblick über die ersten Praxiserfahrungen und Entscheidungen zum 2. KostRMoG und zur PKH-Reform. (...) Das Werk verzichtet auf lange theoretische Ausführungen und gibt fundierte Antworten auf alle gebührenrechtlichen Fragestellungen. Es bietet alles, was zu einer optimalen Abrechnung benötigt wird. (...) Die seit dem 2. KostRMoG gemachten praktischen Erfahrungen und ergangenen Entscheidungen wurden umfassend eingearbeitet.(...)"

Literaturreport RVGreport 8/2017, S. 287: "(...) Der AnwaltKommentar ermöglicht einen schnellen und praxisgerechten Zugriff auf das nicht ganz so einfache anwaltliche Vergütungsrecht. (...) Der AnwaltKommentar RVG gibt auch in seiner 8. Aufl. eine hervorragende Hilfestellung in den alltäglichen Abrechnungsfragen. Darüber hinaus enthält er wichtige Hinweise zur richtigen Berechnung des Gegenstandwerts und zu Erstattungsfragen. Er ist ein unerlässliches Hilfsmittel im Anwaltsbüro und bei den Gerichten."

Rezensent Hans-Joachim Dörbandt auf https://www.socialnet.de/rezensionen... 6/2017: "(...) Durch seine Darstellungsform hebt sich das Werk von der Masse der üblichen Kommentarliteratur zum RVG ab. Es erleichtert die tägliche Arbeit sehr. (...) Alles in allem ist es den Herausgebern gelungen, ein umfassendes, aktuelles und letztlich auch preiswertes Handwerkszeug zur Verfügung zu stellen, das, wie die sieben Vorauflagen, ohne Wenn und Aber als Standardwerk zum RVG zu bezeichnen ist. Der Kommentar ist ohne Zweifel insgesamt betrachtet sehr zu empfehlen. Er erläutert das RVG verständlich, praxisnah und auf höchstem Niveau. Der Band werndet sich logischerweise zunächst an die gesamte Anwaltschaft und die Anwaltskammern, an die Gerichte, aber auch an Beschäftigte von Institutionen, die regelmäßig Rechtsstreite führen müssen, wie u.a. die gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen oder auch Berufsverbände. Er ist daher jedem mit dem Vergütungsrecht des RVG befassten Praktiker zur Anschaffung zu empfehlen. Als Fazit kann abschließend Folgendes festgehalten werden: In der heutigen, einem schnellen Wandel unterlegenen Zeit einen einbändigen Kommentar zum RVG und seinem Vergütungsverzeichnis herauszubringen, mag sicher ein Wagnis darstellen. Dennoch kann das in diesem Fall mehr als geglückt bezeichnet werden. Die Kommentierungen bewegen sich durchweg auf einem sehr hohen Niveau, ohne in eine unverständliche Mengenerweiterung der komplexen Materie abzugleiten. Im Gegenteil: Die komplexgerechte Darstellung begegnet, gepaart mit einer schlüssigen und nachvollziehbaren Sprache sowie mit einer versierten und prononcierten eigenen Meinung der Autoren, den Anforderungen der fachlich orientierten Leserschaft. Der Zielgruppe des Werkes ist es dringend anzuraten, diesen sachverständigen, meinungsstarken und trotz seines Umfanges immer noch handlichen Kommentar unbedingt anzuschaffen."

 RA Dipl.-Kfm. Wolfgang Nieberler, München in MAV-Mitteilungen Juni 2017, S. 26: "(...) Wenn aber aus Unwissenheit zu hohe Gebühren gefordert werden, schadet das dem Ruf der Anwaltschaft. Falls andererseits Gebühren "verschenkt" ewrden, verzichtet man auf eine angemessene Entlohnung der anwaltlichen Tätigkeit und schadet sich somit selbst. Deshalb kann dieser Band, der konsequent auf die anwaltlichen Bedürfnisse ausgerichtet ist, aber dennoch wegen seiner hohen Qualität und dem nicht nur aus Anwälten bestehenden Autorenkreis auch bei Gericht anerkannt ist, erneut uneingeschränkt zur Anschaffung empfohlen werden."

 RiAG Carsten Krumm, Dortmund auf http://dierezensenten.blogspot.de/2017/04/rezension : " 3.130 Seiten in großem Format - dieser RVG-Kommentar ist ein echtes Schwergewicht und in seiner Ausführlichkeit wohl kaum zu überbieten. (...) Neben dem Herausgeber Schneider etwa finden sich (in der Gebührenszene) klingende Namen wie Volpert, Fölsch und Onderka. Damit ist gebührenrechtlicher Sachverstand garantiert. Inhaltlich ist besonders hervorzuheben, dass es zahlreiche Fall- und Rechenbeispiele gibt, die dem Leser die Übertragung der theoretischen Ausführungen der Kommentierung in die Praxis ermöglichen. (...) Die Kommentierungen sind allesamt - wie auch im sonstigen Kommentar - äußerst ausführlich und enthalten immer wieder  Fall- und Rechenbeispiele. Damit ist das Werk absolut und uneingeschränkt praxistauglich. Ganz wichtig ist auch, dass der Schneider/Wolf tatsächlich von allen Autoren auf aktuellen Stand gebracht wurde. (...) Hinzuweisen ist schließlich auch auf den Anhang zur "Abrechnung nach den Abrechnungsgrundsätzen", in dem sich Schneider den Abrechnungsgrundsätzen der gängigsten Schadenversicherer im Straßenverkehr widmet. Nicht nur Berufsstarter unter den Anwälten, sondern auch alte Hasen werden sich freuen, eine derartige Zusammenstellung finden zu können, die Ihnen die tägliche Arbeit erleichtern wird. Alles in allem ist damit festzustellen, dass die Anschaffung des Kommentars jedem Anwalt oder sonst mit Gebührenfragen befassten Juristen, Rechtspfleger oder Kanzleimitarbeiter zu empfehlen ist. Kaum ein anderer RVG-Kommentar kommt an die Ausführlichkeit der Darstellung des Schneider/Wolf heran."

 

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